Bank / Gläubiger erteilt dem Ex-Schuldner eine Grundschuldabtretung.
Kann der Eigentümer (Ex-Schuldner) anhand dieser Urkunde
beim Grundbuchamt die Grundschuldlöschung eintragen lassen ?
Oder kann er nur eine Abtretung der Grundschuld zu eigenem Gunsten im Grundbuch eintragen lassen ?
Warum und wozu der Unterschied, so oder so wird die Grundschuld zu einer Eigentümergrundschuld ?
Braucht der Eigentümer zur Grundschuldlöschung neben Grundschuldabtretung unbedingt noch eine Löschungsbewilligung ?
sowieso Eigentümergrundschuld.
10. November 2013
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Frage vom 10. November 2013 | 12:52
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
sowieso Eigentümergrundschuld.
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#1
Antwort vom 10. November 2013 | 15:36
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Mit einer Abtretungserklärung kann die Abtretung im Grundbuch ingetragen werden, zur Löschung benötigt man eine Löschungsbewilligung.
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