sowieso Eigentümergrundschuld.

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
sowieso Eigentümergrundschuld.

Bank / Gläubiger erteilt dem Ex-Schuldner eine Grundschuldabtretung.

Kann der Eigentümer (Ex-Schuldner) anhand dieser Urkunde
beim Grundbuchamt die Grundschuldlöschung eintragen lassen ?
Oder kann er nur eine Abtretung der Grundschuld zu eigenem Gunsten im Grundbuch eintragen lassen ?

Warum und wozu der Unterschied, so oder so wird die Grundschuld zu einer Eigentümergrundschuld ?

Braucht der Eigentümer zur Grundschuldlöschung neben Grundschuldabtretung unbedingt noch eine Löschungsbewilligung ?

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Mit einer Abtretungserklärung kann die Abtretung im Grundbuch ingetragen werden, zur Löschung benötigt man eine Löschungsbewilligung.


-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen