Hallo,
Ich wohne seit 1 Jahr in einer kleinen Wohnung. Habe immer brav meine Miete gezahlt und bekam jetzt die Kündigung
sonderkündigungsrecht nach paragraph 545 bgb und muss in 6 Monaten raus.
Da ich eh alleine bin habe ich schon zièmlich schnell ne neue Whg gefunden.
Jetzt sagt mein Vermieter das ich entweder die 6 Monate in der Whg bleiben muss und weiterhin Miete zahle oder wenn ich vor Ablauf der 6 Monate zb in 2 Monaten ausziehe die restlichen 4 Monate zahlen muss. Ist das rechtlich korrekt? Kann ich nicht selber Kündigen lt. Mietvertrag 3 Monate ... also zum 31.12.???
Grüsse T
sonderkündigungsrecht nach paragraph 545 bgb
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
bitte schau nochmal nach. Meinst du zufällig § 573a BGB ? Ist es wirklich ein Zweifamilienhaus und wohnt der Vermieter mit drin?Zitatsonderkündigungsrecht nach paragraph 545 bgb :
Wenn kein Kündigungsverzicht existiert, kannst du selbstverständlich auch selber kündigen. Nach § 573c BGB wäre eine Kündigung zum Ende Dezember möglich, sofern deine Kündigung den Vermieter spätestens am 6.10. erreicht bzw.ZitatKann ich nicht selber Kündigen lt. Mietvertrag 3 Monate ... also zum 31.12.??? :
Ja Paragraph 573a
Wir kündigen hiermit unseren Mietvertrag über die Whg. in unserem Haus unter Einhaltung der gesetzlichen gesetzlichen Kündigungsfrist.
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Auch die Kündigung nach § 573a nimmt dir nicht DEIN gesetzliches Kündigungsrecht.
Du kannst wie von cauchy schon beschrieben jederzeit "ordentlich" kündigen - z.B. zum 31.12.17 - dafür müsste deine schriftliche Kündigung dem Vermieter spätestens bis 05.10.17 zugegangen sein.
(nach meinem Kalender ist der 3. Werktag des Oktober Donnerstag der 5. Okt wegen des Feiertags am 3.)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Damit du den Kündigungszugang für den Fall der Fälle auch beweisen kannst, empfiehlt sich wegen der räumlichen Nähe die direkte Übergabe des Schreibens oder Einwurf in Vermieterbriefkasten im Beisein einer weiteren Person, die dann "dein Zeuge" wäre.
Zusatz:
Da der Vermieter gekündigt hat, gehe ich davon es, es wurde keine bestimmte Mietzeitdauer vereinbart (kein Kündigungsverzicht). Ob das auch wirklich zutrifft, solltest du nochmal in deinem Mietvertrag überprüfen.
Ok vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen
Da Ihr im selben Haus wohnt, einfach mit 2 Kündigungen klingeln, 1 uebergeben und auf der 2ten den Empfang quittieren lassen.
Zitatdafür müsste deine schriftliche Kündigung dem Vermieter spätestens bis 05.10.17 zugegangen sein. :
Am 04.10.17
Verzeihung: 5.10. ist richtig. War wohl noch zu früh für mich.
-- Editiert von Anitari am 27.09.2017 07:48
Zitatsofern deine Kündigung den Vermieter spätestens am 6.10. erreicht :
5.10.
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