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Gesellschaftsrecht
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16.03.2012 12:24
Das Registergericht velangte daraufhin den Nachweis der Volleinzahlung des Mindestkapitals, woraufhin sich der Geschäftsführer beim Oberlandesgericht "beschwerte". ... Zuvor hatte noch eben dieses Oberlandesgericht noch vertreten, dass die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 bis 4 erst dann entfallen, wenn eine Volleinzahlung des Stammkapitals im Sinne des § 5 Abs. 1 GmbHG erbracht worden ist.