Viele Grüsse und noch ein frohes Fest Am 23.12.2007 von otto98 Hier gibt es jedenfalls mal einiges dazu. http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm sowie hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafbewehrte-Unterlassungserkl%C3%A4rung---Urheberrechtliche-gesch%C3%BCtzte-Bilder---ebay__f28803.html Desweiteren, ist derjenige wirklich der Urheber der Bilder ?
Strafbewehrte Unterlassungserklärung & Unterlassungsklage
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q=strafbewehrte+unterlassungserkl%C3%A4rung+muster&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwibs5yIgYr4AhUswQIHHVXoAOQQ_AUoAnoECAEQBA&biw=1680&bih=939&dpr=1 und dann denjenigen selbst anschreiben mit Fristsetzung.
id=%2Fview&cid=2260&title=LG+K%C3%B6ln%3A+Streitwert+bei+geklauten+Fotos+im+Internet+betr%C3%A4gt+auch+gegen%C3%BCber+Privatanwendern+6000+Euro%21&search=streitwert+bei+geklauten+fotos *** LG Düsseldorf: Unberechtigte Nutzung von Fotografien bei eBay (Zitat) http://www.wb-law.de/news/e-commerce/536/lg-duesseldorf-unberechtigte-nutzung-von-fotografien-bei-ebay/ Besonders interessant , was die Dauer der Nutzung betrifft Am 5.2.2009 von Dr.TEN Hi, ich habe fast ein identisches Brief erhalten und ärgere mich riesig.