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1.511 Ergebnisse für „Umtausch“

Leserforumvon Ernst1950 | Kaufrecht | 1 Antwort | 25.07.2004 21:37
Habe ich in diesem Fall wirklich nicht Anspruch auf ein neues gerät im Umtausch.
Ratgebervon 123recht.de | Verbraucherschutz | 07.12.2014 11:50
Ein Umtausch erscheint da naheliegend. ... Kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen Gekauft ist gekauft! ... Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Ratgebervon RA Steffan Schwerin | Verbraucherschutz | 01.11.2011 21:15
Umtausch ausgeschlossen? ...     Das Wort „Umtausch“ meint wörtlich genommen das Recht, den gekauften Gegenstand gegen einen gleichen mit z. ... Meist erfolgt der Umtausch gegen Warengutschein, welchen man innerhalb einer bestimmten Frist beim Verkäufer einlösen muss.
Leserforumvon timo123mitglied | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.02.2019 15:23
Kann ich einen Umtausch trotz der Tastatur fordern? ... Ich habe bei Notebooksbilliger schon eine Anfrage gestellt, mich würde interessieren, ob ich Anspruch auf einen Umtausch habe (solange die Kosten natürlich nicht unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zu einer Reparatur). -- Editiert von timo123mitglied am 11.02.2019 16:29 Am 11.2.2019 von Harry van Sell Ein Umtausch ist immer möglich. Man muss halt nur einen finden der doof genug ist, bei vorsätzlich zerstörten Waren einen Umtausch zu finanzieren ... -- Editiert von Harry van Sell am 11.02.2019 16:48
Leserforumvon 1234viele | Kaufrecht | 1 Antwort | 24.08.2014 15:37
Reicht diese von Hand ausgefüllte und mit Stempel versehene Garantiekarte bei einem Umtausch nicht aus ???
Leserforumvon sandsonne123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 22.11.2011 18:52
Der Verkäufer weigert sich, den Artikel zurück zu nehmen, da er ihm den Arikel als Umtausch zugesendet hat. ... Aber der Verkäufer bezieht sich auf den Umtausch und ist nach wie vor der Meinung, das Widerrufsrecht sei bei einem Umtausch erloschen. ... Statt Rückzahlung hast du dich mit VK auf "Umtausch" geeinigt, warum auch nicht.
Leserforumvon Mamaline | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.03.2017 08:39
Ich habe den Verkäufer angeschrieben, das Problem geschildert und um Umtausch gebeten. ... Ich also den Verkäufer nochmals angeschrieben und um Umtausch gebeten. ... Umtausch: Ja; Rücknahme: nein (solange er sich nicht weigert nachzubessern)
Leserforumvon king123123 | Kaufrecht | 5 Antworten | 15.05.2015 12:09
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate -- Editiert von Moderator am 15.05.2015 19:40 -- Thema wurde verschoben am 15.05.2015 19:40 Am 15.5.2015 von Harry van Sell Zitat:Aber einen Umtausch muss der Verkäufer nicht vornehmen, er hat ein Nachbesserungsrecht. Umtausch (Neulieferung gegen Defekte Ware) ist Nachbesserung.
Leserforumvon Magg88 | Kaufrecht | 3 Antworten | 31.07.2009 11:15
Aber er bot mir an den Fehler zu überprüfen zu lassen um zu überprüfen ob der Umtausch möglich ist. ... Ab wann kann ich nun auf Umtausch bestehen?
Leserforumvon amazon-abneigung | Kaufrecht | 0 Antworten | 14.12.2011 10:18
Folgender Fall: Kunde A kauft bei Amazon Warehouse: (Umtausch/Rückgaberecht) http://www.amazon.de/gp/help/seller/returns.html/ref=ms_mhelp_return?... Amazon bietet nur Erstattung an und verweist darauf das kein vergleichbarer Artikel vorhanden ist und Umtausch generell ausgeschlossen wäre. ... Hat der Kunde ein Recht auf Umtausch?
Leserforumvon Andreas75 | Kaufrecht | 4 Antworten | 02.06.2007 11:41
Auf der Quittung steht Umtausch nur mit Quittung... Danke für alle Tipps Am 2.6.2007 von KleinerJurist Da das Fahhrad im Laden gekauft wurde gibt es keine gesetzlichen Umtausch-/Rückgabe-/Widerrufsrechte.
Leserforumvon feivel79 | Kaufrecht | 15 Antworten | 19.09.2007 15:49
Ist ein Händler oder ein Geschäft besser gesagt nicht zu einem Umtausch verpflichtet? ... Solange die Kaufsache keine Mängel aufweist, hast Du als Käufer keinerlei Ansprüche auf Umtausch oder Rückgabe. ... Der Umtausch ist eine reine Kulanzsache des Händlers.
Leserforumvon Karl Meisner | Internetauktionen | 5 Antworten | 26.03.2010 19:32
Die Hinsendekosten werden ja sicher nicht übernommen, beim Umtausch, oder? ... "Umtausch" ist ein Begriff, den man bei einer freiwilligen Rücknahme benutzt (Artikel gefällt nicht, zu groß, zu klein etc.) und der Verkäufer ist mit einer Rücksendung einverstanden, muss er nicht.
Leserforumvon Hr. mit der Antwort | Kaufrecht | 4 Antworten | 24.04.2012 15:41
Am 24.4.2012 von wirdwerden Einen Rechtsanspruch auf Umtausch bzw. ... Der Umtausch an sich ist bereits Kulanz.
Leserforumvon kaufrausch | Kaufrecht | 4 Antworten | 27.04.2006 13:35
Habe ich trotzdem die Chance auf einen Umtausch? (das Telefon wurde mit EC bezahlt) Mit freundlichen Grüßen kaufrausch Am 27.4.2006 von JuR Guten Tag, da Sie durch die EC-Karten-Zahlung nachweisen können, dass Sie das Telefon bei dem jeweiligen Verkäufer gekauft haben, steht einem Umtausch kein gravierender Punkt entgegen.
Leserforumvon Sinclair89 | Schadensersatz | 1 Antwort | 06.05.2011 09:43
-und-umtausch/ Hier ist beschrieben das ich bei einem "normalen" Reklamation auch ein Umtausch vordern kann und keine Reperatur annehmen muss.
Leserforumvon Syra | Internetauktionen | 4 Antworten | 06.11.2004 10:36
ich habe mal eine frage. wen in einer artikelbeschriebung und titel mit neuware geworben wird, der verkäufer aber gewährleistung bei gebraucht ware ausschliesst: wie sieht es mit umtausch oder rücknahme aus? ... Aber Umtausch hat ja nichts mit der GEwährleistung zu tun... die Gewährleistung und Herstellergarantie sind für Mängelfälle da.
Leserforumvon ed | Kaufrecht | 1 Antwort | 08.02.2004 19:52
Hallo, kann mir jemand sagen, ob ich bei Umtausch einer mangelbehafteten Sache ein Recht darauf habe meine Fahrtkosten erstattet zu bekommen und wenn ja bis zu welcher Höhe?
Leserforumvon Wetke | Kaufrecht | 2 Antworten | 05.01.2005 11:37
Kann der Kunde nun einen Umtausch gegen ein anderes Rad fodern oder gar auch Geld zurück, da er das Rad nie vorher auf die Praxis testen konnte?
Leserforumvon hatee | Kaufrecht | 0 Antworten | 14.08.2008 22:38
Kurze Frage: Hat ein Händler das Recht, mir den Umtausch eines vor kurzem (eine Woche) gekauften defekten Gerätes zu verweigern und mir stattdessen eine 2 Wöchige Reperatur anzudrehen, obwohl er ganz offen sagt, dass der sofortige Umtausch absolut kein Problem wäre, wenn ich die OVP aufgehoben hätte?
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