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82 Ergebnisse für „Schlussformel“

Leserforumvon Lucifer3005 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 06.09.2020 17:58
Das einzige was mich stört, ist dass die Schlussformel unvollständig ist bzw. fehlt. ... Ich habe jetzt schon gelesen dass es laut BAG keinen Anspruch für den AN gibt, dass ich eine Schlussformel bekomme. ... „Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel."
Ratgebervon RA Patric Nühlen | Arbeitsrecht | 03.03.2013 20:17
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. ... Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen. ... Wenn ein Arbeitgeber solche Schlusssätze formuliert und diese nach Auffassung des Arbeitnehmers mit dem übrigen Zeugnisinhalt nicht in Einklang stehen, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, ein Zeugnis ohne Schlussformel zu erteilen.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 27.06.2012 07:27
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis Wünscht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis "viel Erfolg" und nicht "weiterhin" viel Erfolg" so kann dies bereits heißen, dass sich der Erfolg des Mitarbeiters in Grenzen hielt. Was gilt, wenn das Arbeitszeugnis keine Schlussformel enthält?
Leserforumvon guest-12331.07.2019 15:18:54 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.07.2018 15:42
Hallo, ich bitte um kurze Einschätzung der Schlussformel eines Arbeitszeugnisses.
Leserforumvon lilylit | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.09.2008 18:22
Hallo zusammen in meinem Arbeitszeugnis steht zum Schluss: "Frau x verlässt uns fristgemäss und einvernehmlich, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen." Ist das eine rote Flagge für "Kündigung, Rechtsstreit und Vergleich" (was in der Tat stattgefunden hat)? Meine Wunschformulierung war "Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch, um..."
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 12.12.2012 11:18
Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.Arbeitnehmer hielt Schlussformel für unzureichend und abwertendDem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Der Kläger (Arbeitnehmer) leitete einen Baumarkt der Beklagten (Arbeitgeber). ... Auf die Berufung der Beklagten hin hat sie das Landesarbeitsgericht jedoch abgewiesen.Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.Kein Anspruch auf Dank - Arbeitnehmer kann nur auf Zeugnis ohne Schlussformel bestehenDiese Entscheidung begründete das Bundesarbeitsgericht wie folgt:Schlusssätze in Zeugnissen, mit denen der Arbeitgeber persönliche Empfindungen wie Dank oder gute Wünsche zum Ausdruck bringt, sind nicht "beurteilungsneutral", sondern geeignet, die objektiven Zeugnisaussagen zu Führung und Leistungen des Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu relativieren. Wenn ein Arbeitgeber solche Schlusssätze formuliert und diese nach Auffassung des Arbeitnehmers mit dem übrigen Zeugnisinhalt nicht in Einklang stehen, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, ein Zeugnis ohne Schlussformel zu erteilen.Zwar wird in Zeugnissen mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung regelmäßig dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt.
Leserforumvon Speedynav | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.02.2004 16:40
Wie ist ohne jegliche Schlussformel das Zeugnis zu verstehen? ... Allerdings fehlt die Schlussformel, was ja wiederum das gesamte Zeugnis als mangelhaft einstuft, oder? ... Meint ihr, ich habe die Möglichkeit, an der Schlussformel was zu machen?
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 17.07.2023 15:28
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist von besonderer Bedeutung, da sie Aufschluss über die Zufriedenheit des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer gibt und oft einen Hinweis auf den Grund des Ausscheidens enthält. ... Trotz dieser Rechtsprechung spielt in der Praxis die Schlussformel oft eine Rolle und ihr Fehlen kann von potenziellen zukünftigen Arbeitgebern möglicherweise negativ interpretiert werden. Es ist daher im Interesse des Arbeitnehmers, eine positive und wohlwollende Schlussformel in seinem Arbeitszeugnis zu haben.
Leserforumvon apiku | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.12.2017 17:00
Die Schlussformel ist m.W. freiwillig und grundsätzlich nicht einklagbar, nur ggfs. ein Zeugnis ganz ohne Schlussformel, aber evtl. sieht das in Verbindung mit dem "frischen" Zwischenzeugnis anders aus? ... Am 17.12.2017 von blaubär+ Auf die - oder eine - Schlussformel gibt es keinen Rechtsanspruch.
Ratgebervon RA Jens Usebach | Arbeitsrecht | 24.02.2023 07:07
Dieses Zeugnis enthält unter anderem Schreibfehler, datiert auf den 26.03.2022 und enthält keine Schlussformel. Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Erteilung eines Zeugnisses, das den Regelungen des Vergleichs entspricht, d.h. insbesondere mit einer durchgängig sehr guten Bewertung, einer entsprechenden Schlussformel und ausgestellt unter dem Beendigungsdatum. ... Das Zeugnis war um eine übliche der Note „sehr gut" entsprechende Schlussformel zu ergänzen.
Ratgebervon RAin Anja Möhring | Arbeitsrecht | 26.02.2014 10:32
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Schlussformel in einem Arbeitszeugnis Das Bundesarbeitsgericht hat beispielsweise erklärt, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel in einem Arbeitszeugnis hat, in der beispielsweise für die Zusammenarbeit gedankt und dem Arbeitnehmer für die Zukunft alles Gute gewünscht wird. Wenn er mit einer Schlussformel nicht einverstanden ist, hat er allenfalls Anspruch darauf, dass das Zeugnis ohne diese Schlussformel erteilt wird (BAG, Urt. v. 11.12.2012 – 9 AZR 227/11). ... Einen Anspruch auf eine solche Schlussformel ergebe sich dennoch nicht aus § 109 GewO.
Leserforumvon guest-12305.03.2015 10:58:57 | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 07.02.2015 17:54
D.h. die Schlußformel per Machinenschrift "Heinz, Richter am Landgericht " enden. ... D.h. die Schlußformel per Machinenschrift "Heinz, Richter am Landgericht " enden.
Leserforumvon TF1970 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.08.2009 12:26
Hallo, hatte schon mal geschrieben, dass ich mit meinem Arbeitszeugnis unzufrieden bin und dem ehemaligen AG einen Vorschlag geschickt habe: http://www.bilder-hochladen.net/files/b03r-5-jpg.html Nun kam ein neues Zeugnis, welches fast genau dem Vorschlag entspricht, bis auf die Schlussformel, welche nun wie folgt lautet: quote:Wir bedauern sehr, dass wir das Arbeitsverhältnis mit XXXX XXXXXX zum XX.XX.XXXX betriebsbedingt beenden musste.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 28.06.2019 13:40
Schlussformel/Bedauernsformelh. ... Schlussformel/Bedauernsformel Auch der Schlussformel/Bedauernsformel am Ende des Arbeitszeugnisses kommt eine wichtige Aufgabe zu: Denn auch hier entscheidet die Wortwahl vielfach über das weitere berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers, weshalb hier ein besonderes Augenmerk zu legen ist.Eine Danksagung mit einer Bedauerns-Formulierung ist hier üblich und sinnvoll.
Leserforumvon twistan | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 22.05.2010 01:04
(Schlussformel: nicht zufriedenstellend und Ausstellungsgrund fehlt). ... Die Schlussformel lässt ja zu wünschen übrig.
Leserforumvon Metoried | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.09.2015 21:54
Hier kommt noch hinzu, dass in der Schlussformel (Dank für die Arbeit und Wünsche für die Zukunft) das Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers fehlt. ... Am 11.10.2015 von Sven2143 Hallo, also ich bin kein Jurist, aber wie mein Vorredner schon schrieb gefällt auch mir die Schlussformel nicht wirklich.
Leserforumvon Daniela_81 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 14.03.2019 17:53
Liebes Forum, vielleicht könnt ihr mir helfen: Mein kürzlich ausgestelltes Abschlusszeugnis ist bis auf die Schlussformel identisch zu meinem Zwischenzeugnis. ... Am 14.3.2019 von Ratsuchender@123net Zitat (von Daniela_81):Mein kürzlich ausgestelltes Abschlusszeugnis ist bis auf die Schlussformel identisch zu meinem Zwischenzeugnis.
Leserforumvon ronaldinio999 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.07.2011 15:50
----------------- "" Am 23.7.2011 von nachtmieze quote:Wir bedanken uns für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und Erfolg Die Schlussformel drückt aber auch keinerlei Bedauern aus, warum man diesen qualifizierten Berufsabsolventen nicht weiter beschäftigen kann/will und keinerlei Empfehlung für künftige Arbeitgeber. ----------------- "" Am 23.7.2011 von ronaldinio999 ist denn das Zeugnis nun zu gebrauchen oder nicht das es keine 1 ist ist klar ich hatte vor diesem Zeugnis aber ein Zeugnis das eine glatte 5 war und habe durch einschalten eines Anwaltes nun das Zeugnis erhalten und wenn es eine solide 2 ist kann ich ja glücklich sein? ... Trotz der vielen anfallenden Aufgaben und der zusätzlichen Belastung in der Berufsschule war er eine gute Unterstützung für unsere Mitarbeiter." würde für mich heißen : dem azubi war die ausbildung alles in allem wohl etwas zu viel bzw. er war etwas überfordert oder ging die sache zu locker an, war zwar engagiert, aber nicht im erwarteten oder im sinne des ausbildungsbetriebs nötigen maße die schlußformel macht mir am meisten sorgen: kein wort des bedauerns oder erklärung, warum man nicht übernommen wurde man wünscht "alles gute " und " erfolg" ( da fehlt mir ein "weiterhin", ohne dieses wort alles was vorher geschrieben wurde, nochmal abgewertet wird in meinen augen) würde ich lesen als "gut, daß er weg ist" da du keinen anspruch auf ein "gutes", sondern nur auf ein "wohlwollendes" zeugnis hast was meint denn dein anwalt dazu ?
Leserforumvon daaniel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.11.2018 09:41
Auch ansonsten unauffällig - die Schlussformel ist auch o.k., zumal klar wird, dass du aus eigener Initiative aufhörst.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 11.12.2012 22:20
.• Am Ende eines (sehr) guten Arbeitszeugnisses ist folgende Schlussformel üblich: „Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die geleisteten Dienste und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg
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