Am 16.7.2008 von guest-12313.03.2009 19:03:35 Hier haben wir doch was Feines : http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BCckgabe-von-unwissentlich-gekauftem-Diebesgut__f18948.html Der derzeitige Besitzer , der ja nicht Eigentümer ist, muss das Ding kurzfristig an die Polizei oder den Eigentümer rausrücken, wenn er sich nicht einer Unterschlagung strafbar machen will.
Das ist Mirk: http://www.123recht.net/gesunkener-Bestellwert-durch-R%C3%BCckgabe---Versandkosten--__f95894.html ----------------- "" Am 24.6.2010 von chrisbe Danke für die Anwort.
Eine E-Mail reicht nicht, der Verkäufer wird die Ankunft eben nicht bestätigen. 2 Möglichkeiten: Entweder die Mahnung per Einwurfeinschreiben oder abwarten bis 30 Tage vorbei sind. http://www.123recht.net/Warenr%C3%BCckgabe.-Keine-R%C3%BCckzahlung-seit-4-Mo.
http://www.123recht.net/Was-beudeutet-R%C3%BCckabwicklungseitens-Hersteller-__f137945.html Aus diesem Grund möchte ich das nicht alles wiederholen müssen, gerade gestern: http://www.123recht.net/R%C3%BCckgabe-Waschmaschine-__f175525.html quote:ich habe folgendes urteil heute gefunen( c-489/07) vom EuGH. kann ich mich darauf berufen? ... Mirk schrieb mal etwas von 4 - 5 Jahren bezüglich der durchschnittlichen Lebensdauer eines Notebooks. http://www.123recht.net/Nutzungsersatz-nach-R%C3%BCcktritt-vom-KV-__f131957.html Das steht auch Ausführliches zum Nutzungsersatz.