Gerade vor 2 Tagen: http://www.123recht.net/M%C3%A4ngel-nach-439440-R%C3%BCcktritt-%28323%29---Fragen-__f200024.html Kaufpreis + Zinsen - Nutzungsersatz Die Höhe kann geschätzt werden, indem man ausgehend vom Wert der Kaufsache in mangelhaftem Zustand den zeitanteiligen Anteil im Verhältnis zur durchschnittlichen Nutzungsdauer in Abzug bringt.
Und ein feines Beispiel, wie manche Online-Händler mit Reklamationen umgehen. http://www.123recht.net/M%C3%A4ngel-nach-439440-R%C3%BCcktritt-%28323%29---Fragen-__f200024.html -- Editiert am 26.01.2010 21:52 Am 27.1.2010 von bogus1 Hatte das noch nicht mitbekommen.
Dieser richtet sich nach der sog. zeitanteiligen linearen Wertminderung (siehe hierzu auch http://www.123recht.net/M%C3%A4ngel-nach-439440-R%C3%BCcktritt-%28323%29---Fragen-__f200024.html), welche bei 3 Monaten Nutzungsdauer nicht allzuhoch ausfallen sollten.