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128 Ergebnisse für „Inobhutnahme“

Leserforumvon inox73 | Familienrecht | 7 Antworten | 12.12.2011 11:25
Ich weiß nicht womit die noch alles kommen ist klar wir brauchen noch Hilfe und sind auch bereit diese anzunehmen aber nicht mehr in dieser Form (Stationär ) sondern Ambulant die defizite bei mir und meiner freundin sind bekannt und eine Kindeswohlgefährdung liegt meiner meinung nach nicht vor , wir haben geteiltes Sorgerecht und meine grössere Tochter würde bis wir einen Kindergartenplatz in Hagen haben zu einer Tagesmutter gehen , ich gehe davon aus das bei dem nächsten Hilfeplangespräch uns wieder die inobhutnahme angedroht wird ich kann die grosse Wohnung aber auf keinen fall alleine bis august oder wer weiß bis wann halten , nun meine Frage könne sie die kinder auch in obhut nehmen wen ich meine Arbeit aufgebe und mich um meine kinder kümmer (die Kindeswohlgefärdung geht laut Aktenlage von meiner Freundin aus ) meine freundin würde dann auch bei mir wohnen aber ich hätte die aufsicht ? ... Wenn Ihr dazu nicht bereit seid, dann ist in der Tat mit einer Inobhutnahme der Kinder zu rechnen. Und mit der Inobhutnahme ist eher bei Aufgabe des Jobs zu rechnen, als bei Beibehaltung.
Leserforumvon Petra19 | Familienrecht | 13 Antworten | 19.06.2021 20:48
Muss ich mit einer Inobhutnahme rechnen? ... In der Theorie droht hier keine Inobutnahme, weil dafür eine konkrete Gefährdung des Kindeswohl nachgewiesen werden muss und eine Inobhutnahme immer nur das letzte Mittel sein soll. ... Damit es eben keine Überraschungen gibt und eine Inobhutnahme vermieden wird.
Leserforumvon cryl | Familienrecht | 23 Antworten | 27.02.2013 09:04
Könnten andere Personen das Sorgerecht beantragen bzw. übernehmen anstatt einer Inobhutnahme? ... Das hat alles nichts mit Inobhutnahme zu tun. ... Entweder Du richtest Dich nach den Spielregeln zu Hause, oder Du bist raus. wirdwerden ----------------- "" Am 27.2.2013 von altona01 Ich weiß ja nicht, was du eigentlich unter Inobhutnahme verstehst.
Leserforumvon Mother713 | Familienrecht | 34 Antworten | 16.08.2016 16:16
Wenn das Gericht die Inobhutnahme bestätigt hat oder aber ein Vergleich geschlossen worden ist, dann ist Deine Willenserklärung (Zustimmung), die ja fehlte, ersetzt worden. ... Weder, warum die Inobhutnahme erfolgte (wieso wusste das Jugendamt davon), noch was heute bei Gericht geschehen ist. ... Dann wird die Inobhutnahme bestätigt.
Leserforumvon Michaela32 | Familienrecht | 2 Antworten | 28.03.2020 13:26
Die Inobhutnahme ist kein Instrument für Abstrafungen von in der Vergangenheit liegenden Fehlhandlungen.
Leserforumvon lina2009123 | Familienrecht | 2 Antworten | 15.12.2013 22:10
Guten Abend, ich brauche dringend einen Rat zu meinem weiteren Vorgehen und hoffe,hier ein paar Tipps zu bekommen. Zur Situation: Ich habe zwei Töchter.Meine Grosse ist vier (Aus meiner vorherigen Beziehung) und meine Kleine ist sechs Wochen.Seit ein paar Jahren leide ich an einer Angststörung,die seit dem Kaiserschnitt wieder da ist. Dadurch und die Nachwirkungen von der Op war ich eine ganze Zeit ausser Gefecht und mein (EX)Lebensgefährte hat vieles alleine machen müssen.
Leserforumvon lionin | Familienrecht | 21 Antworten | 13.10.2015 11:36
Der Junge hatte auf die Inobhutnahme der Pflegemenschen selbst "mit heftiger Abwehr und Weinen" reagiert... ... Die Inobhutnahme hat sich 2-3 Wochen hingezogen..
Leserforumvon Mam-Gu | Familienrecht | 15 Antworten | 10.02.2021 07:29
Gegenwärtig scheint das Jugendamt die Inobhutnahme aber ja selber nicht in Aussicht zu stellen, oder? ... Am 10.2.2021 von smogman Eine Inobhutnahme von Amts wegen ohne dringende Kindeswohlgefährdung ist gesetzlich ausgeschlossen. ... Insofern die fachliche Einschätzung des Jugendamtes das anders sieht, dürften sie das Kind dennoch in Obhut nehmen und müssten dann bei Widerspruch der Personensorgeberechtigten gegen die Inobhutnahme eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeiführen.
Leserforumvon msn429770-9 | Familienrecht | 2 Antworten | 03.12.2015 21:03
Eine Woche vor der Inobhutnahme bekam ich die Ladung zum Familiengerichts wegen dem Teuflischen §1666 BGB .
Leserforumvon guest-12303.03.2017 10:18:51 | Familienrecht | 7 Antworten | 26.02.2017 14:39
man hat mir meine Kinder am 11.01.2017 genommen. Sie kamen in eine Inobhutstelle nach Bremen. Meine 12 jährige Tochter erzählte gegenüber dem Jugendamt und der Verfahrensbeiständin wie unmöglich es doch bei uns zu Hause sei, und auch der Richter schenkte ihr vertrauen.
Leserforumvon Nobbi80 | Familienrecht | 15 Antworten | 13.12.2010 18:45
Die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten sind unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten (§ 42 Abs.2 Satz 2). ... Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine eigenständige, von anderen Hilfearten nach dem SGB VIII getrennte Hilfe. ... Die Inobhutnahme hat gleichwohl sozialpädagogische Inhalte.
Leserforumvon DerDennis33 | Familienrecht | 2 Antworten | 11.05.2017 11:56
Hallo liebe Welt, wir haben seit vielen Jahren massive Schwierigkeiten unsere (15 Jahre) Tochter zu erziehen. Vor ungefähr 3 Jahren haben wir das Jugendamt im Hilfe gebeten und aufgezeigt welche Probleme wir mit der Tochter haben und woraus es hinaus laufen wird. Das ganze wurde dann als Harmlos abgetan und die Probleme gingen weiter und spitzen sich zunehmend zu.
Leserforumvon AmyJB19 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.12.2021 17:59
Das Jugendamt kann die Inobhutnahme des Jugendlichen ablehnen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls beim Verbleib zu Hause nicht besteht. ... Das Jugendamt kann die Inobhutnahme des Jugendlichen ablehnen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls beim Verbleib zu Hause nicht besteht. ... Ich habe über zehn Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich und wahrscheinlich insgesamt eine vierstellige Zahl von Kindern und Jugendlichen durch eine Inobhutnahme begleitet.
Leserforumvon 123angie | Grundgesetz | 6 Antworten | 18.02.2013 15:17
Wenn das Kind um Inobhutnahme bittet, muss der Staat eingreifen! ... Keine Gefahr und Tochter hat nicht um Inobhutnahme gebeten!! ... Wenn das Kind um Inobhutnahme bittet, muss der Staat eingreifen!
Leserforumvon go263803-66 | Familienrecht | 11 Antworten | 27.11.2010 22:17
Es gibt ein Gesetz, SGB VIII, nach diesem muss das Jugendamt, wenn Du um Inobhutnahme bittest, Dir eine Unterbringung anbieten. ... Wenn er das Zauberwort "Inobhutnahme, ich will die" sagt, dann muss das Jugendamt ihn unterbringen. ... Ich halte das für leichtfertig, den Fragesteller jetzt auf eine Inobhutnahme durch das Jugendamt zu drängen.
Leserforumvon guest-12302.10.2016 16:52:20 | Generelle Themen | 3 Antworten | 13.07.2016 15:50
Folgenes Problem: Mein Freund (17) wurde vom JA in Obhut genommen, weil seiner Mutter das Sorgerecht für ihn entnommen wurde, weil sie ihn mehrfach geschlagen hat. Nun wird er von Wohnheim zu Wohnheim geschickt. Im Moment wohnt er über 3 Stunden von mir entfernt.
Leserforumvon hazitate | Familienrecht | 3 Antworten | 09.10.2022 16:45
Da wäre die Inobhutnahme zu prüfen, wobei es da auf die akute Gefährdung ankommt, wo das Kind lebt (vielleicht nur bei Mutter u.s.w.). ... , dass die Inobhutnahme die einzige Lösung ist, dann sollte man auch darlegen, wie man nach einer solchen Aktion weiter arbeiten muss.
Leserforumvon DennisBB32 | Familienrecht | 5 Antworten | 03.01.2019 19:54
Sowas fällt ja nicht vom Himmel und die Inobhutnahme ist das letzte Mittel, welches in Krisensituationen eingesetzt wird. ... Zitat:Da die Inobhutnahme ein Verwaltungsakt ist, kann ihm auch mit den gängigen rechtlichen Mitteln begegnet werden. ... So kann eine Inobhutnahme möglicherweise verhindert oder beendet werden.
Leserforumvon Farnmausi | Dafür und Dagegen | 2 Antworten | 18.08.2017 15:45
Aber wer immer glaubt, eine Inobhutnahme ist der Einzelakt eines Mitarbeiters, der hat noch nie ins SGB VIII geschaut. ... Aber hier muss man doch feststellen, dass vor die Inobhutnahme doch einige Stolpersteine gestellt sind. ... Das sind die Regelfälle der Inobhutnahme.
Leserforumvon Tilo28 | Familienrecht | 8 Antworten | 13.07.2012 18:37
. ----------------- "" Am 20.7.2012 von amako Hallo, eine Inobhutnahme wird den dich wohl kurzfristig von deinen Eltern weg bringen, aber nicht zu deiner Freundin hin. ... Na, hier geht es ja wirklich nicht darum, dass ein Jugendlicher keinen Bock mehr hat @Tilo28, Du kannst auch Strafanzeige bei der Polizei wegen des Übergriffs deines Vaters stellen, dann geht das ganz schnell mit der Inobhutnahme. Dann kommst du bis zur Volljährigkeit in betreutes Wohnen und kannst spätestens mit 18 zu deiner Freundin ziehen. ----------------- "" Am 20.7.2012 von Tilo28 danke für die Infos, ich werde mich einmal beim Inobhutnahme informieren.
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