Steak Putin
4,6 von 5 Sterne
Steak PutinKarikaturen von Philipp Heinisch------------------------http://www.kunstundjustiz.de
Weitere Einsatzmöglichkeiten für die VW-Software zur Reduzierung des GasausstoßesKarikaturen von Philipp Heinisch http://www.kunstundjustiz.de
BVerfG zum Ausstieg aus der Atomenergie
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BVerfG zum Ausstieg aus der AtomenergieKarikaturen von Philipp Heinisch http://www.kunstundjustiz.de
Finanzierung des Straßenbaus durch Sponsoring
4,5 von 5 Sterne
Finanzierung des Straßenbaus durch SponsoringKarikaturen von Philipp Heinisch(womit dann aber wirklich alle Probleme zu lösen wären)http://www.kunstundjustiz.de
Juncker, - Hüter der Steuermoral
4 von 5 Sterne
Juncker, - Hüter der SteuermoralKarikaturen von Philipp Heinisch##### Anzeige #################### DAS IDEALE WEIHNACHTSGESCHENK FÜR EIN GANZES JAHR: Philipp Heinischs Juristenkalender 2015 "DIE JURISTISCHE WUNDERTÜTE" Muss nicht jeder Jurist oder Anwalt täglich „juristische Wundertaten“ vollbringen?
BER: Wer ist schuld?
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Gruß an Pegida
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Ein profunder Beitrag zur Menschlichkeit
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Zivilcourage - aber wie?
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Man spricht DOITSCH
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TTIP: Hat der Terror nicht auch sein Gutes?
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Karikaturfreie Zone
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Charlie Hebdo - Die größte Gefahr für die Dummheit ist der Witz
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Willkommen in Deutschland
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Frau Heinisch wurde Anfang 2005 dann wegen ihrer häufigen Erkrankungen fristgemäß gekündigt. ... Gehör fand Frau Heinisch dann erst jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. ... Dass die Ermittlungen aufgrund der Strafanzeige eingestellt wurden, spreche nicht gegen Frau Heinisch.
Juristische Sprichwörter
3,75 von 5 Sterne
(Sprichwort, Danke an Philipp Heinisch)"Sobald Gesetz ersonnen, wird Betrug begonnen." (Sprichwort, Danke an Phillipp Heinisch)"Unwissenheit schützt, Vorstrafe nicht" (Sprichwort Robert Lembke, Danke an Herbert S.)
Kommentar zum EGMR-Urteil im Whistleblower-Fall Kündigung einer Altenpflegerin wegen Strafanzeige verstößt gegen Grundrecht auf Meinungsfreiheit Ein Beitrag zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 im Whistleblower-Fall Heinisch v. ... Im genannten Fall (zuvor Heinisch gegen Vivantes, Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) entschied der EGMR, dass ein Arbeitnehmer selbst dann nicht ohne weiteres gekündigt werden darf, wenn er Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber gestellt hat und sich die Anschuldigungen nicht vollständig belegen lassen.
Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber
5 von 5 Sterne
Wenn im Einzelfall berechtigterweise keine Klärung zu erwarten war, kann der Arbeitgeber die innerbetriebliche Klärung „überspringen“ und gleich zur Polizei gehen.Vergleich hierzu: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3.7.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 235/02) und Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05).Europäische Gerichte aktuell: Am 21.7.2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im sogenannten Whistleblower-Fall Heinisch v. Bundesrepublik (zuvor Heinisch gegen Vivantes, LAG Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006), dass ein Arbeitnehmer selbst dann Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber stellen darf, wenn sich die Anschuldigungen nicht belegen lassen.
[/quote] Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung berechtigte Frau Brigitte Heinisch, den Strafverfolgungsbehörden gegenüber ihren Verdacht anzuzeigen, ihr Arbeitgeber, der Klinikbetreiber Vivantes, habe sich strafbar gemacht. ... Heinisch gegen ihren Arbeitgeber erstatteten Strafanzeige die Weiterbeschäftigung von Frau Heinisch anzuordnen, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt hat. https://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20110721_28274_08.html RK Am 5.12.2021 von Alter Sack [quote=Loni12]Alter Sack, etliche AG haben mit den KK Verträge, sie bezahlen dafür Beiträge, dann erhalten sie einen Teil des Lohnausfalles ersetzt.
Heute verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil im mit Spannung erwarteten Verfahren Heinisch ./.