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55 Ergebnisse für „Haftungsverteilung“

Ratgebervon 123recht.de | Verkehrsrecht | 09.05.2005 10:17
Haftungsverteilung beim Auffahrunfall Von Rechtsanwalt Georg Calsow Nach der alten Regel „wenn´s hinten kracht – gibt´s vorne Geld“ gehen die meisten Verkehrsteilnehmer davon aus, dass im Falle eines Auffahrunfalls der auffahrende Fahrzeugführer automatisch die Alleinschuld am Unfall trägt und demnach er bzw. sein Haftpflichtversicherer für sämtliche Kosten der Schadensbeseitigung einschließlich Schmerzensgeld aufzukommen hat. ... Vielmehr hängt die Haftungsverteilung vom Einzelfall des Unfallhergangs sowie davon ab, ob die Unfallursache aufgeklärt, also bewiesen werden kann.
Ratgebervon RA Thilo Wagner | Verkehrsrecht | 06.08.2008 09:36
Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall Teil 2: Unfälle beim Linksüberholen RUMMMMMS! ... Für die Frage der Haftungsverteilung bei solchen „Linksabbieger-Überholer-Fällen“ sind zunächst die Verkehrspflichten der Beteiligten zu beachten. ... Auch eine Pflichtverletzung des Überholers verändert die typische Haftungsverteilung.
Ratgebervon RA Thilo Wagner | Verkehrsrecht | 10.07.2008 11:58
Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall Teil 1: Allgemeines zum Schadensersatzanspruch nach Haftungsquote RUMMMMMS! ... In diesen Fällen bildet die Frage nach der Haftungsverteilung das zentrale Problem der Unfallschadenregulierung. ... Die Reihe wird fortgesetzt mit dem Ratgeber „Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall - Teil 2: Unfälle beim Linksüberholen“.
Ratgebervon RA Michael Böhler | Verkehrsrecht | 23.05.2007 10:31
Die Haftungsverteilung nach Verkehrsunfällen In den meisten Fällen sind in Unfälle im Straßenverkehr mindestens zwei Kraftfahrzeuge verwickelt.
Ratgebervon RA Thomas Brunow | Verkehrsrecht | 29.01.2012 13:28
Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer Unfall im Kreuzungsbereich Das OLG Köln (Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09) hatte in einem Fall zuentscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. ... Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen hätten und legte eine Haftungsverteilung von je 50 % fest.
Ratgebervon RA Thomas Brunow | Verkehrsrecht | 19.04.2012 22:41
Haftungsverteilung nach Unfall bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt Nach dem Stillstand des Fahrzeugs besteht keine Anschnallpflicht.
Leserforumvon mmm81 | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 12.09.2005 12:02
Hallo, mir ist beim Linksabbiegen in München ein entgegenkommendes Fahrzeug hinten rechts ins Fahrzeug gefahren. Geschwindigkeitsbegrenzung: 80km/h Trifft den Unfallgegner auch eine Schuld? Er hatte zwar gebremst aber vielleicht war er auch zu schnell?!
Ratgebervon RA Thomas Brunow | Verkehrsrecht | 27.07.2011 11:04
Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbiegern und Überholern Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Linksabbieger Das Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 27 C 7234/10) hat in seinem Urteil vom 13.05.2011 die einheitliche Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbiegern und Überholern bestätigt.
Ratgebervon RA Thilo Wagner | Verkehrsrecht | 30.09.2008 11:07
Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall - Teil 3: Unfälle bei Missachtung der Vorfahrt RUMMMMMS! ... Bei der Bestimmung der konkreten Haftungsverteilung sind letztlich immer die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, wie etwa das einzelne Verschulden, die Verkehrsverhältnisse am Unfalltag oder die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge, entscheidend. Dennoch haben sich in der Rechtsprechung und der Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen für häufig vorkommende Unfallkonstellationen bestimmte Standardquoten für die Haftungsverteilung herausgebildet.
Leserforumvon Khaleesi | Verkehrsrecht | 7 Antworten | 21.09.2016 17:56
Hallo zusammen, ich bin das einbiegende (wartepflichtige) Auto bei einem Lückenunfall. Der Vorfahrtsberechtigte überholt mit unangepasster Geschwindigkeit und ohne Achtsamkeit einen Ampelstau durch den ich mich gerade langsam herein Taste. Das Fahrzeug streift meine Stoßstange in voller Fahrt.
Leserforumvon DiBaDu | Gesellschaftsrecht | 17 Antworten | 07.01.2021 09:28
Guten Tag, Ich habe einmal eine kurze Frage zur Rechtsform GbR. Ist es möglich eine GbR aus drei Gesellschaftern zu gründen und dabei im Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung prozentual für jeden Gesellschafter festzulegen? Das gleiche gilt ebenfalls für Verlust und Haftungsbeschränkung, kann diese auch prozentual jedem Gesellschafter zu gewiesen werden?
Leserforumvon oaksmith | Verkehrsrecht | 4 Antworten | 20.09.2011 21:47
AG München v. 14.4.1999 - 4 C 8/99 = DAR 1999, 555 Die Haftungsverteilung ist in Prozent in den Klammern angegeben. ... Im konkreten Fall kann dann eine andere Haftungsverteilung notwendig sein. ----------------- "" Am 23.9.2011 von meri Die Möglichkeit, fingierter 'Unfälle' ist nicht ausgeschlossen. ----------------- ""
Ratgebervon RA Markus Koerentz | Baurecht, Architektenrecht | 05.12.2012 22:55
Dazu gehört auch die Nichteröffnung unsicherer Gebäudekomplexe.Möglichkeiten der HaftungsverteilungIn Bezug auf die dadurch entstehenden Schäden urteilte das OLG Düsseldorf über die Frage der Haftungsverteilung bei einem Gesamtschuldnerausgleich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Es nahm die Haftungsverteilung gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vor und entschied, dass die Voraussetzungen für die Haftungsprivilegierung des § 10 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B wegen grober Fahrlässigkeit nicht erfüllt waren.
Leserforumvon Jahn Anders Horst-Kaiser | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 12.11.2003 13:46
----------------- "Jahn Anders Horst-Kiaser" Am 12.11.2003 von Rechtsanwalt Georg Calsow Für die Beurteilung der Haftungsverteilung dürfte es u.a. darauf ankommen wie groß der Abstand der Kradfahrer zum Pkw, der Kradfahrer untereinander war,mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde, ob das Wendemanöver angezeigt wurde und wenn ja ob rechtzeitig, wie die Sichtverhältnisse waren, wie der Straßenbelag war usw.
Ratgebervon RA Carsten Herrle | Verkehrsrecht | 07.05.2015 15:21
Haftungsverteilung Die meisten Land- und Oberlandesgerichte sehen das – zumindest bei Unfällen auf Kreuzungen – anders und lassen vor allem den wartepflichtigen Linksabbieger im Vergleich zum Falschblinkenden haften. ... Das Gericht sah in dem Verhalten des Falschblinkenden einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Den Verstoß des Wartepflichtigen (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVO) gewichtete das OLG indes schwerer und nahm eine Haftungsverteilung von 70:30 zu seinen Lasten an (OLG München, Urteil v. 6. ... In einer weiteren Entscheidung bekräftigte das OLG Dresden seine Argumentation und Haftungsverteilung (Urteil v. 20.
Leserforumvon Seifenblase08 | Verkehrsrecht | 2 Antworten | 08.05.2008 09:13
Die Polizei entscheidet übrigens nicht über Schuld und Unschuld bzw. die Haftungsverteilung.
Leserforumvon tamkat | Verkehrsrecht | 5 Antworten | 19.05.2015 14:51
Die Haftungsverteilung ist genau so, wie bei jeder anderen dienstlichen Tätigkeit.
Leserforumvon JSC | Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht | 3 Antworten | 14.11.2004 13:12
Und dann wird es wohl zu eienr haftungsverteilung kommen; schließlich haben beide friedlich miteinander gespielt bzw. das Spielen geschah im gegenseitigen Einverständnis der Halterinnen. ----------------- " " Am 15.11.2004 von JSC Hallo, stimmt natürlich, aber zunächst glaube ich ihr mal.
Leserforumvon Dietzs | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 24.08.2020 19:46
In diesem Fall haftet der Mitarbeiter jedoch in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung entsprechend der in den vorstehenden Ziffern vorgesehenen Haftungsverteilung. ... Zitat (von Dietzs):In diesem Fall haftet der Mitarbeiter jedoch in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung entsprechend der in den vorstehenden Ziffern vorgesehenen Haftungsverteilung. ... In diesem Fall haftet der Mitarbeiter jedoch in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung entsprechend der in den vorstehenden Ziffern vorgesehenen Haftungsverteilung.
Ratgebervon RA Steffen Bußler | Verkehrsrecht | 12.07.2012 16:32
VI ZR 10/11, wird dazu folgendes ausgeführt: „Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat.
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