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35 Ergebnisse für „Energieeinsparverordnung“

Leserforumvon Reaper194 | Baurecht | 1 Antwort | 07.06.2016 14:57
"""Kosten und Steuern gesamtschuldnerisch haften und der jeweilige Eigentümer des Grundstücks für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben haftet, - sich aus § 10 Energieeinsparverordnung für den jeweiligen Eigentümer eine Nachrüstpflicht im Hinblick auf die Heizungsanlage und die Wärmedämmung von Rohrleitungen und oberster Geschossdecke beheizter Räume ergeben kann.
Ratgebervon RA Johannes Kromer | Vertragsrecht | 06.11.2016 11:19
Anzeige ohne Pflichtangaben nach Energieeinsparverordnung abmahnfähig Die Anzeige eines Immobilienmaklers muss die Pflichtangaben der EnEV enthalten Bereits seit 01.05.2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).
Leserforumvon DeciusMetellus | Baurecht | 5 Antworten | 21.06.2019 10:40
Muss hier eine Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), vor dem Verkauf durchgeführt werden z.B. den Heizkessel austauschen oder kann dieses ohne Sanierung verkauft werden und die gesetzlichen Sanierungspflicht an den Käufer weitergereicht werden. ... Am 21.6.2019 von Anami Zitat (von DeciusMetellus):Muss hier eine Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), vor dem Verkauf durchgeführt werden z.B. den Heizkessel austauschenNein.
Leserforumvon sachsero1 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.05.2007 16:22
Wie kann ein Mieter ,der in einer Dachwohnung mit mit darüber liegendem zugänglichem Dachgeschoss wohnt,die EnEV durchsetzen. Im Haus gibt es 4 Mietwohnungen und es gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft.In der Wohnung befindet sich eine Falltreppe zum Dachboden .Durch die Fugen kommt ständig Dreck und Ungeziefer in die Wohnung.Was kann der Mieter tun. Am 13.5.2007 von Mortinghale Durch die Fugen kommt ständig Dreck und Ungeziefer in die Wohnung.
Leserforumvon Payo | Mietrecht | 3 Antworten | 04.09.2022 17:35
Hi, Die Frage ist kurz, in Zeiten steigenden Gaspreisen für mich als Mieter relevant: Ich stolperte im Internet über folgenden Satz: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist.03.03.2020" Unsere Gasheizung ist aktuell 32 Jahre alt. ... wirdwerden Am 4.9.2022 von Harry van Sell [quote=Payo]"Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist.03.03.2020"[/quote] Dummerweise ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1.
Leserforumvon MariaNickel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 30.05.2015 18:18
Am 30.5.2015 von Flo Ryan Die EnEV ist die Energieeinsparverordnung und diese verlangt von Käufer/Verkäufer gewisse Dinge in Bezug auf Heizungsanlage, Dämmung und Energieausweis, die erfüllt werden müssen. Als erster Anhaltspunkt: https://www.energieheld.de/blog/enev-2014-die-energiewende-wird-konkret/ Am 30.5.2015 von cruncc1 Zitat:Die EnEV ist die Energieeinsparverordnung und diese verlangt von Käufer/Verkäufer gewisse Dinge in Bezug auf Heizungsanlage, Dämmung und Energieausweis, die erfüllt werden müssen.
Der Energieausweis 5 von 5 Sterne
Ratgebervon RAin Daniela Maas | Mietrecht, Pachtrecht | 30.03.2009 14:21
Der Energieausweis Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. ... Alle weiteren Regelungen über Ausstellung, Grundlagen und Verwendung des Energieausweises enthält die Energieeinsparverordnung .
Leserforumvon Armin07 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 15.05.2012 16:33
Hallo, ist es richtig, dass gemäß Energieeinsparverordnung die Dämmung bisher ungedeckter Kellerdecken Pflicht wird?
Ratgebervon RA Johannes Kromer | Vertragsrecht | 23.04.2014 08:58
EnEV 2014: Haftungsgefahren vermeiden und der erwarteten Abmahnwelle entgehen Eine Gesetzesänderung der Energieeinsparverordnung kommt. ... Für Makler bringt die am 1.5.2014 in Kraft tretende EnEV 2014 einige Fallstricke mit sich In Kürze tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft.
Leserforumvon Blumenschein | Baurecht | 0 Antworten | 07.01.2010 14:16
Die Energieeinsparverordnung berücksichtigt eine so genannte Bagatellgrenze um gewisse wirtschaftliche Härten abzufedern!
Ratgebervon 123recht.de | Immobilienrecht, Wohnungseigentum | 30.09.2014 13:41
Mai ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten.
Leserforumvon Ahnungslos03 | Mietrecht | 13 Antworten | 16.11.2009 12:20
. ----------------- "" Am 16.11.2009 von JollyJumper Der guten Ordnung halber seoi nochmal erwähnt, dass wir hier über die Energieeinsparverordnung, EnEV 2009 reden, die seit ab dem 1. ... Die vorhergehende Energieeinsparverordnung, EnEV 2007 galt bis einschl. 30. ... Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 27.06.2011, nachzulesen beim DiBt unter Klick -> http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel15.pdf" target="_blank" rel="nofollow">15.
Leserforumvon fb328640-42 | Baurecht | 5 Antworten | 13.02.2012 10:45
Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 27.06.2011, nachzulesen beim DiBt unter Klick -> 15. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung ist der folgende Leitzatz enthalten: quote:Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Absatz 3 oder 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt.
Leserforumvon snassi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 19.03.2018 21:41
Ist es gemäß Energieeinsparverordnung überhaupt noch OK? ... Ist es gemäß Energieeinsparverordnung überhaupt noch OK?
Ratgebervon RA Johannes Kromer | Experteninterviews | 22.04.2014 11:55
Die neue Energieeinsparverordnung für Immobilien - was kommt auf Vermieter und Verkäufer zu?... Aber die Energieeinsparverordnung 2014 beschränkt sich gerade nicht auf Neubauer und Modernisierer, sondern richtet sich auch an Immobilienverkäufer und Vermieter.123recht.de: Was bedeutet das für mich, wenn ich beispielsweise meine Einliegerwohnung vermieten oder meine Eigentumswohnung verkaufen möchte?
Leserforumvon sonni2007 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 14.02.2011 09:45
Ich würde vor allem fragen, ob da eigentlich auch eine Sanierung im Rahmen der Energieeinsparverordnung dabei ist, ob es Förderzuschüsse gibt (Bund, Land, Gemeinde usw.)
Leserforumvon ip377320-53 | Baurecht | 2 Antworten | 01.05.2014 23:09
Aber §11 der Energieeinsparverordnung untersagt bei Bestandsgebäuden Baumaßnahmen, die die energetische Qualität (=Dämmung) eines Gebäudes verschlechtern. - Der Bauträger könnte unter Einhaltung des Brandschutzes die 140 mm EPS z.
Leserforumvon fb490358-36 | Baurecht | 5 Antworten | 15.05.2018 04:00
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich in grundlegender Weise zum Verhältnis von Energieeinsparverordnung (EnEV) und vertraglich geschuldeter Bauleistung geäußert (Urteil vom 23.10.2015 – Az.: 22 U 57/15).
Leserforumvon bambilein | Mietrecht | 8 Antworten | 02.12.2013 13:13
Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 27.06.2011, nachzulesen beim DiBt unter Klick 15. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung ist der folgende Leitzatz enthalten: quote:Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Absatz 3 oder 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt.
Leserforumvon zool2k | Mietrecht | 11 Antworten | 29.09.2014 10:28
. ----------------- "Chylla" Am 1.10.2014 von Spezi-2 Gibt es da nicht eine Energieeinsparverordnung mit gewissen Nachrüstpflichten auch für bestehende Wohngebäude ? ... Die müssten das Haus dann verkaufen. ----------------- "Chylla" Am 1.10.2014 von Spezi-2 Ich lese aber in § 10 Abs.2 der Energieeinsparverordnung folgendes: (quote:2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Arma-turen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wär-meabgabe gedämmt sind. ----------------- "Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
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