Wie unterscheidet man den Handelsvertreter vom Handelsmakler?
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I-16 U 133/10)Das Abgrenzungsmerkmal liegt demnach in der ständigen Betrauung, wobei Betrauung die Beauftragung im Sinne eines Dienstvertrags mit Geschäftsbesorgungscharakter bedeutet, aus dem sich eine Pflicht zum Tätigwerden ergibt. ... Bei der Abgrenzung sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen, wobei nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung maßgeblich ist, sondern vielmehr auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen ist.Der Handelsmakler unterscheidet sich also vom Handelsvertreter durch das Fehlen einer ständigen Betrauung durch den Unternehmer.
[quote=go643651-36]K hätte das Kleidungsstück gegen dasselbe Kleidungsstück ausgetauscht, welches Nutzungsspuren aufweise[/quote] Nun würde man als neutraler Dritter - spätestens als Richter - die Frage stellen wollen, weshalb der H den Aufwand und auch die Risiken der Betrauung seines Inkassodienstleisters sowie die Erstattung einer Strafanzeige in Kauf nehmen sollte - auch unter dem Aspekt, dass er ja ein entsprechend weiteres, abgenutztes Kleidungsstück sehr wahrscheinlich vorhalten würde.
Also nur Mut Am 6.2.2007 von phil2000 also kann dem azubi nichts geschehen da er immer unter druck vom chef arbeitet er hat auch schon psyhologische beträuung aber er weiß nicht ob er vor gericht gehen soll ?
Weisungsrecht, Ausweitung der Funktion
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Das Weisungsrecht des AG hat immer einen Widerpart in der Zustimmung oder Ablehnung des AN - m.a.W. eine Degradierung wird in der Regel anders aufgenommen werden als die Betrauung mit höheren Aufgaben.