Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
665.547
Registrierte
Nutzer

1.600 Ergebnisse für „Bedrohung“

Leserforumvon hundkatzemaus | Strafrecht | 5 Antworten | 11.08.2009 05:01
Meines Erachtens stellt dies eine Bedrohung dar weil ich mich bedroht gefühlt habe. ... Um den Tatbestand der Bedrohung [ § 241 StGB ] zu erfüllen muß mit einem "Verbrechenstatbestand" gedroht werden. ... Selbst wenn er gesagt hätte: "Ich hau Dir 5 Ohrfeigen" wäre das keine Bedrohung, das es sich um einfache Körperletzung, somit ein "Vergehen" (kein Verbrechen) handeln würde.
Leserforumvon Jens66 | Strafrecht | 9 Antworten | 28.02.2008 15:10
Vielen Dank im voraus Am 28.2.2008 von muemmel Hi, der Straftatbestand der Bedrohung ist erfüllt, wenn man jemand mit einem VERBRECHEN bedroht, keinem Vergehen mithin. Insofern ist das blaue Wunder keine Bedrohung und daß, was Sie gesagt haben, auch nicht. ... Der ist bei Bedrohung nicht erforderlich, weil das ein Offizialdelikt ist.
Leserforumvon Cheer | Strafrecht | 4 Antworten | 26.05.2007 19:14
Eschflegel Hallo Cheer, Sie sollten sofort zur Polizei gehen, denn er hat ja schon eine strafbare Bedrohung ausgestoßen. ... Sie müssen nur die Wahrheit erzählen und das was Sie oben geschrieben haben, ist klar eine Bedrohung nach dem StGB, stecken Sie also nicht den Kopf in den Sand.
Leserforumvon karl111 | Strafrecht | 11 Antworten | 09.05.2008 11:01
Guten Tag, heute kam -überraschend- ein Brief an, ich werde geladen als Beschuldigter wegen Bedrohung. ... Gruss Agenor Am 9.5.2008 von dadl6 Eine Bedrohung liegt bei diesem Sachverhalt nicht vor, maximal eine (versuchte) Nötigung. ... Wenn es zu einer Verhandlung kommt (ist das wahrscheinlich bei einer Bedrohung?)
Leserforumvon Maike84 | Strafrecht | 6 Antworten | 27.08.2010 19:28
Verbrechen = § 12 StGB Bedeutet, selbst wenn er sagt "....dann hau ich dir was aufs Maul" ist das keine Bedrohung und erfüllt dann nicht den § 241 StGB da dieser nur nur mit der Androhung eines Verbrechens, nicht aber eines Vergehens verwirklicht werden kann. ... -- Editiert am 27.08.2010 19:45 -- Editiert am 27.08.2010 19:46 -- Editiert am 27.08.2010 19:51 Am 28.8.2010 von micha60 Eine Bedrohung ist das nicht, aber der Tatbestand einer versuchten Nötigung nach § 240 StGB dürfte erfüllt sein. ----------------- "" Am 28.8.2010 von dem User forever known as Mortinghale Wobei "Wenn du ******* über mich erzählst" ja wohl auch rechtlich angreifbar wäre. ----------------- "" Am 28.8.2010 von micha60 Das setzt schon mal voraus, dass das, was der Bedrohende als ****** empfindet, objektiv tatsächlich ****** ist.
Leserforumvon Caluba81 | Strafrecht | 4 Antworten | 17.03.2024 11:16
Ich habe für euch einen fiktiven Fall der Bedrohung. ... Am 17.3.2024 von muemmel Selbstverständlich stellt die Androhung von Gewalt eine strafbare Bedrohung dar - einfach mal die neue Fassung von § 241 StGB lesen (wobei hier auch nach der alten Fassung eine Bedrohung vorgelegen hätte). ... März 2024 14:14[/editmessage] Am 17.3.2024 von Nana71 [quote=muemmel]Selbstverständlich stellt die Androhung von Gewalt eine strafbare Bedrohung dar - einfach mal die neue Fassung von § 241 StGB lesen (wobei hier auch nach der alten Fassung eine Bedrohung vorgelegen hätte).
Leserforumvon norianda | Strafrecht | 11 Antworten | 30.08.2017 09:49
Am 30.8.2017 von Situla Ist für mich juristisch eher keine Bedrohung. ... Es war somit keine Bedrohung. ... Und je nachdem, was man da genau annimmt, war es Nötigung oder Bedrohung.
Leserforumvon music-anderson | Generelle Themen | 2 Antworten | 26.06.2009 01:42
OK, ich erstattete Anzeige wegen Bedrohung. ... LG Peter -- Editiert am 26.06.2009 01:43 Am 28.6.2009 von muemmel Hi, "die Bierkiste in die Schnauze hauen" ist keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn.
Leserforumvon walterr | Strafrecht | 7 Antworten | 11.05.2009 12:48
Ich weiß eben nicht ob das als konkrete Bedrohung im strafrechtlichen Sinn zu sehen ist. Am 11.5.2009 von muemmel Hi, die Morddrohung ist eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB. ... Letzteres ist keine Bedrohung i.
Leserforumvon AnjaK. | Strafrecht | 4 Antworten | 03.05.2004 23:20
Am 4.5.2004 von belle § 242 StGB (Bedrohung) ist ein Offizialdelikt, ein Strafanztrag ist nicht erforderlich. ... J e t z t möchten Sie ein Strafmaß abwenden bzw. verhindern und sind sind sicherlich empört, weil man Sie kritisiert. mfg Am 4.5.2004 von belle Berichtigung: § 241 StGB Bedrohung Am 9.5.2004 von AnjaK.
Leserforumvon mf7 | Strafrecht | 2 Antworten | 14.08.2012 16:03
Frage: War dies eine Bedrohung i.S. ... Bürger B hält diese mehrfach wiederholte Äußerung als Bedrohung, zumal der sich als "echter Bayer" bezeichnende PHM so sehr näherte, dass sich beinahe die beiden Nasenspitzen berührten. ... Gemeint ist eine Stadt, die damals noch innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lag. ----------------- "" Am 14.8.2012 von Wolle9 Es war weder eine Bedrohung noch eine Beleidigung.
Leserforumvon maria12345 | Strafrecht | 2 Antworten | 05.07.2010 15:15
Zumindest die Beleidungen stellen ja schon einen Straftatbestand dar, den man zur Anzeige bringen kann, ebenso KANN der Straftatbestand der Bedrohung vorliegen, je nach dem wie gedroht wurde.
Ratgebervon 123recht.de | Strafrecht | 28.11.2000 17:25
Die Bedrohung § 241 [Bedrohung] (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Leserforumvon msn477855-75 | Strafrecht | 9 Antworten | 07.11.2017 08:53
Hallo, ich wurde wegen bedrohung auf Facebook angezeigt. ... Bedrohung passt der Schilderung nach nicht, da hat teador schon Recht. Wenn es tatsächlich als Bedrohung durchgeht, kann der TE glücklich sein, denn im Gegensatz zu Bedrohung (Höchststrafe: 1 Jahr) hat § 111 StGB einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren.
Leserforumvon Michi33 | Strafrecht | 6 Antworten | 06.04.2010 19:48
Frage: Nötigung oder Bedrohung? ... Damit liegt eindeutig Bedrohung vor in Tateinheit mit Nötigung. ... Bzgl. der Bedrohung haben wir hier doch eindeutig Vorsatz.
Leserforumvon Harley2013 | Strafrecht | 6 Antworten | 05.01.2013 20:46
A droht B mit Anzeige wegen Bedrohung. ... quote:Liegt hier der Tatbestand der Bedrohung vor? ... Geld und angebliche Bedrohung entstand est später.
Leserforumvon god | Strafrecht | 7 Antworten | 06.10.2005 16:44
Wurde wegen Beleidigung und Bedrohung(ich schlag dir die fr.... ein) angezeigt,habe dies aber nicht getan und bei der Vernehmung von der Polizei die Anschuldigungen von mir gewiesen. ... Ansonsten: Ich schlag dir die F. ein, ist nur Nötigung nach §240 STGB und nicht Bedrohung. ... Am 6.10.2005 von wastl Naja, "nur" Nötigung kann man nicht sagen, zumal eine Bedrohung von der Nötigung verdrängt werden würde.
Leserforumvon User1285 | Strafrecht | 7 Antworten | 17.02.2019 23:00
Für die Befragten würde ich Bedrohung sagen, richtig? ... Am 18.2.2019 von hh Zitat:Für die Befragten würde ich Bedrohung sagen, richtig? Bedrohung (§ 241 StGB) ist es nicht.
Leserforumvon Mausi2511 | Strafrecht | 9 Antworten | 08.08.2007 13:05
Der Tatbestand der 'Bedrohung' (§ 241 StGB) ist hier nicht erfüllt, da nicht mit einem Verbrechenstatbestand (§ 12 StGB)gedroht wird und die Drohung auch ansonsten zu unbestimmt ist. ... Eine Bedrohung ist es in KEINEM Fall.
Leserforumvon azilius | Strafrecht | 0 Antworten | 04.08.2006 10:38
Gibt es irgendwo eine Urteilssammlung zum Thema Bedrohung ?
123·15·30·45·60·75·80