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12 Ergebnisse für „Ausbildungsrecht“

Leserforumvon RoacHHcaoR | Generelle Themen | 2 Antworten | 04.03.2011 17:50
Falls es das gibt Hallo zusammen , Ein Freund von mir hat ein paar Probleme , er macht gerade ne schulische Ausbildung , und wollte sich eine Woche (5 Tage) unterrichtsfrei nehmen , da er in dieser Zeit ein Praktikum machen wollte. Da ab Mitte des Jahres bei ihm ein Anerkennungsjahr ansteht dient das Praktikum dem Zweck dass sein zukünftiger Arbeitgeber sich ein Bild von ihm machen kann. 5 Tage Praktikum klingt vielleicht viel , allerdings ist es im Bezug auf das Klientel Notwendig so eine lange Testzeit zu durchlaufen. Nun hat die Schulleitung gesagt , dass sie das nicht genehmigen wird.
Leserforumvon Lena97 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.08.2020 03:22
Hallo ihr lieben, ich möchte mal eure Meinung erfahren, wie ihr darüber denkt ob der Arbeitgeber im recht ist oder nicht. 2015 fängt eine junge Dame eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten an. Sie erhält einen Tarifvertrag von der Ärztekammer. Sie gibt sich große Mühe in der Ausbildung damit sie auch später übernommen wird.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Ausbildungsrecht Einleitung Nahezu 75 % aller Schulabgänger entscheiden sich für eine Berufsaubildung.Diese Entscheidung beeinflusst das künftige Leben unmittelbar: Es wird der Grundstein für die berufliche Entwicklung gelegt.
Leserforumvon JiCi | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 16.08.2012 17:10
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das in diesen Teil des Forums gehört oder doch eher ins Arbeits-/Ausbildungsrecht.
Leserforumvon govi420 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 09.10.2020 22:44
Ausbildungsrecht.
Leserforumvon Aspirin1000 | Familienrecht | 27 Antworten | 23.11.2016 22:41
die Eltern im Ausbildungsrecht komplett aus der Unterhaltspflicht zu nehmen sind.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 19.09.2005 18:02
Der Ausbildungsberater kennt sich mit dem Ausbildungsrecht aus.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Begründung des Ausbildungsverhältnisses - Der Ausbildungsvertrag Zwischen Auszubildendem und Ausbilder besteht ein Berufsausbildungsverhältnis. Dieses wird durch den Berufsausbildungsvertrag begründet. Grundsätzlich gelten für den Ausbildungsvertrag die gleichen rechtlichen Regelungen wie für den Arbeitsvertrag.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Berufsausbildungsverhältnis kann auf verschiede Arten beendet werden: Beendigung innerhalb der Probezeit: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung in der Probezeit kann auch aus Gründen erfolgen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen. Beendigung durch Ende der Berufsausbildung: Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden Ist der Auszubildende bei Abschluss des Ausbildungsvertrages und während (eines Teils) der Ausbildung noch minderjährig, müssen einige Sonderregelungen zum Schutz des Minderjährigen beachtet werden. So muss bei Abschluss des Ausbildungsvertrages durch einen Minderjährigen die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, also in der Regel durch die Eltern, erfolgen. Während der Ausbildung sind vor allem die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen, wie z.B. die Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, das Verbot der Nachtarbeit und das Verbot der Übernahme gefährlicher Arbeiten.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Pflichten des Ausbilders Der Ausbilder hat eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gegenüber dem Auszubildenden, die Bestandteil des Ausbildungsvertrags sind, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Ausbildungspflicht: Dem Auszubildenden müssen die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind und das Ausbildungsziel, nämlich das Bestehen der Abschlussprüfung, muss in der Ausbildungszeit erreicht werden können. Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung der Ausbildungsmittel : Alle zur Ausbildung und zur Ablegung der Prüfungen notwendigen Bücher, Werkzeuge und Werkstoffe müssen dem Auszubildenden kostenlos (leihweise) zur Verfügung gestellt werden.
Ratgebervon 123recht.de | Arbeitsrecht | 03.08.2001 11:49
Pflichten des Auszubildenden Der Auszubildende hat sich in erster Linie darum zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Aus dieser Verpflichtung ergeben sich folgende Einzelpflichten: Sorgfaltspflicht für aufgetragene Verrichtungen: Die dem Auszubildenden übertragenen Arbeiten müssen gewissenhaft und vorgabe- bzw. weisungsgerecht ausgeführt werden. Teilnahmepflicht an Ausbildungsmaßnahmen: Der Auszubildende muss am Berufschulunterricht und an den Prüfungen teilnehmen und gegebenenfalls auch an Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb des Betriebs durchgeführt werden.
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