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siamesische zwillinge

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siamesische zwillinge

ich bin auf das thema siamesische zwillinge getroffen und hab mir folgende fragen gestellt:

2 köpfe-->2namen-->2 ausweise?
in manchen fällen (zb.:usa, etc) haben die auch die matura abgelegt. wie werden solche prüfungen gewertet?
müssen beide versichert werden?
wie sieht es mit einem gehalt aus?
bei ner heirat...handelt es sich dann um polygamie?

würd mich freuen wenn jmd ne antwort auf meine fragen hät! danke!


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von helpmepanda am 26.08.2012 14:17
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Interessante Fragen :-)

Ich denke man kann von hinten aufrollen und schon mal ein paar Fragen beantworten:

Rechtlich gesehen ist es niemals Polygamie.
Entweder 2 Ausweise, dann heiratet aber halt nur 1 Kopf.
Was natürlich der andere Kopf von der Hochzeitsnacht hält ist dann eher eine moralische Frage :-)
Oder nur ein Ausweis, dann kann es eh keine Polygamie sein.

Das gleiche sehe ich bei Versicherung: je Ausweis eine natürliche Person, je Person eine Versicherung.

Gehalt ist ja letztlich Verhandlungssache, insofern kein rechtliches Problem. Wie man einen Arbeitsvertrag dann ausgestaltet, ergibt sich dann aus der konkreten Situation. Bei 2 Personen wären ja auch 2 Versicherungen nötig, daher auch quasi 2 Arbeitsverträge. Wenn jeder aber nur eine Hand mitbringt, bekommt jeder halt nur das halbe Gehalt.

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von hiphappy am 27.08.2012 02:28
Status: Philosoph (606 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
angenommen siamesische zwillinge die sich einen unterleib teilen und beide intakte geschlechtsorgane,beide verheitratet und bekommen ein kind. wessen kind wäre das denn?

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von helpmepanda am 27.08.2012 12:48
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Rechtlich gesehen das Kind der Frau des Erzeugers. (So wie der Ehemann auch rechtlich gesehen der Vater ist, solange nicht bewiesen ist, daß er es biologisch nicht ist.) Ein Gegenbeweis ist mittels DNA-Analyse logischerweise nicht zu erbringen, also bleibt es dabei.

Lustiger wird es, wenn die Zwillinge nicht verheiratet sind und die Vaterschaft nicht zu ermitteln ist. Dann wird man wohl eine "gemeinsame Mutterschaft" annehmen können.

Nettes Gedankenexperiment, aber da der Gesetzgeber unmöglich alle nur denkbaren Varianten kodifizieren konnte, wird man sich in Problemfällen wohl einer salomonischen Lösung bedienen.

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von Sheldon_Cooper am 29.08.2012 15:53
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Hallo,

der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt (leider erst heute gesehen), trotzdem möchte ich mal einen neuen Aspekt ansprechen, und zwar das Problem der Bestrafung.

Nehmen wir mal eine Hochzeit zwischen einem der beiden und einer dritten Person an (wie schon weiter oben beschrieben).
Nun ist der andere, noch ledige Zwilling aber überhaupt nicht einverstanden mit dem Partner des anderen, zieht in einem passenden Moment eine Pistole und erschießt ihn (dass er eine Waffe hatte, ist seinem Zwilling bis zur Tat unbemerkt geblieben, nehmen wir mal an, das wäre bewiesen).

Jetzt die Frage: Wird/kann es eine Gefängnisstrafe geben?
Die Tat ist dabei völlig unbestritten, der Täter gibt sogar alles zu, also keinerlei Beweisprobleme (und zwar auch bezüglich des Nichtwissens über die Waffe).

[ich habe absichtlich alles in der männlichen Person geschrieben, ihr könnt euch aussuchen, wer Mann und wer Frau ist - ändert ja nichts an der eigentlichen Fragestellung]

Mir fallen auch noch andere Fragen ein:
Dürfen siamesische Zwillinge straffrei Selbstmord begehen? Oder ist es immer auch mindestens Sterbehilfe, wenn nicht gar Mord zu Lasten des jeweils anderen?

Wie ist das mit der Zustimmung zur Körperverletzung (etwa vor einer Operation)? Müssen da beide unterschreiben? Und wenn sich einer weigert, ist das dann unterlassene Hilfeleistung zu Lasten des anderen?

quote:
wird man sich in Problemfällen wohl einer salomonischen Lösung bedienen.
Ob man in der heutigen Zeit noch Kinder zweiteilt bzw. damit droht?

MfG Stefan

PS: Bitte alles nicht so ernst nehmen, ich möchte mich keinesfalls irgendwie lustig über solche Behinderungen machen, es sind halt nur juristisch interessante Sondersituationen.


von reckoner am 10.09.2012 16:08
Status: Unsterblich (3837 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Hallo,

der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt (leider erst heute gesehen), trotzdem möchte ich mal einen neuen Aspekt ansprechen, und zwar das Problem der Bestrafung.

Nehmen wir mal eine Hochzeit zwischen einem der beiden und einer dritten Person an (wie schon weiter oben beschrieben).
Nun ist der andere, noch ledige Zwilling aber überhaupt nicht einverstanden mit dem Partner des anderen, zieht in einem passenden Moment eine Pistole und erschießt ihn (dass er eine Waffe hatte, ist seinem Zwilling bis zur Tat unbemerkt geblieben, nehmen wir mal an, das wäre bewiesen).

Jetzt die Frage: Wird/kann es eine Gefängnisstrafe geben?
Die Tat ist dabei völlig unbestritten, der Täter gibt sogar alles zu, also keinerlei Beweisprobleme (und zwar auch bezüglich des Nichtwissens über die Waffe).

[ich habe absichtlich alles in der männlichen Person geschrieben, ihr könnt euch aussuchen, wer Mann und wer Frau ist - ändert ja nichts an der eigentlichen Fragestellung]

Mir fallen auch noch andere Fragen ein:
Dürfen siamesische Zwillinge straffrei Selbstmord begehen? Oder ist es immer auch mindestens Sterbehilfe, wenn nicht gar Mord zu Lasten des jeweils anderen?

Wie ist das mit der Zustimmung zur Körperverletzung (etwa vor einer Operation)? Müssen da beide unterschreiben? Und wenn sich einer weigert, ist das dann unterlassene Hilfeleistung zu Lasten des anderen?

quote:
wird man sich in Problemfällen wohl einer salomonischen Lösung bedienen.
Ob man in der heutigen Zeit noch Kinder zweiteilt bzw. damit droht?

MfG Stefan

PS: Bitte alles nicht so ernst nehmen, ich möchte mich keinesfalls irgendwie lustig über solche Behinderungen machen, es sind halt nur juristisch interessante Sondersituationen.


von reckoner am 10.09.2012 16:08
Status: Unsterblich (3837 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
quote:
Jetzt die Frage: Wird/kann es eine Gefängnisstrafe geben?

Wieso nicht? Auch wenn die beiden "Teile" biologisch nicht zu trennen sind, sind es doch offenkundig Individuen, auch wenn sie sich den gleichen Körper teilen (und wir müssen nicht mal den überspitzten Fall "gespaltene Persönlichkeit" bemühen) - die Gehirne sind ja offenbar individuell.

Folglich dürften auch beide rechtlich als eigene Person gelten (sonst wäre ja auch eine Heirat gar nicht möglich, wenn nicht beide zustimmen), somit ist auch die Tötung eines siam. Zwillings durch den anderen eindeutig eine verfolgbare Straftat.

quote:
Dürfen siamesische Zwillinge straffrei Selbstmord begehen?

Selbstmord liegt in deinem Fall ja nicht vor. Wenn du meinst, ob der eine sich erschießen darf, auch wenn das den anderen gefährdet: strenggenommen nicht, so wie ich mich auch nicht umbringen darf, solange ich mit der Tat einen anderen gefährde (dummes Beispiel, ich will mich mit einer Explosion umbringen und töte stattdessen jemand anders dadurch).
Und wenn der Selbstmord des einen Zwillings erfolgreich war, kann man ihn eh nicht mehr bestrafen. Und der andere Zwilling ist ja eine eigenständige Person, kann also nicht dafür bestraft werden, daß sich der andere Zwilling umgebracht hat.

quote:
Wie ist das mit der Zustimmung zur Körperverletzung (etwa vor einer Operation)? Müssen da beide unterschreiben?

Wenn die Operation einen gemeinsamen Körperteil betrifft, mit Sicherheit.

quote:
Und wenn sich einer weigert, ist das dann unterlassene Hilfeleistung zu Lasten des anderen?

Hier dürfte das Recht (des sich weigernden) auf körperliche Unversehrtheit vorgehen, so wie man sich ja auch sonst keiner unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, wenn man sich nicht selbst in Gefahr bringen will (wenn jemand ertrinkt, muß ich noch nicht in den reißenden Fluß springen).

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von Sheldon_Cooper am 12.09.2012 11:19
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
PS. Deine Fragen sind eigentlich gar nicht so kompliziert. Die Komplikationen von weiter oben liegen ja vielmehr in Fragen der Beweisbarkeit (welches der beiden Individuen hat den Mord begangen/das Kind gezeugt etc.), die in deinen Fällen ja gerade nicht gegeben sind.

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von Sheldon_Cooper am 12.09.2012 11:24
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Hallo,

quote:
Wieso nicht? Auch wenn die beiden "Teile" biologisch nicht zu trennen sind, sind es doch offenkundig Individuen, auch wenn sie sich den gleichen Körper teilen (und wir müssen nicht mal den überspitzten Fall "gespaltene Persönlichkeit" bemühen) - die Gehirne sind ja offenbar individuell.
Na weil man dann immer auch den Unschuldigen mit einsperren müsste, und das ist bekanntlich nicht möglich (ähnlich wie wenn zwei Personen eine Tat zugeben, es sich aber nicht beweisen läßt, wer lügt und wer nicht - gibt es ja manchmal in Krimis).

Das ganze mal noch weiter geführt: Der eine Zwilling versucht den anderen mit einem Messer zu erstechen, die Tat misslingt aber.
Nun geht es ans bestrafen, praktisch würde man dann immer das Opfer mit bestrafen, sehr seltsam.

Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, dass siamesische Zwillinge ungestraft Straftaten begehen können, solange der andere daran nicht aktiv beteiligt ist. Beispielsweise könnte einer immer dann eine Bank ausrauben, wenn der andere schläft/betäubt ist.

quote:
dummes Beispiel, ich will mich mit einer Explosion umbringen und töte stattdessen jemand anders dadurch
Kein dummes Beispiel, sondern eine gute Erklärung. Ich darf auch nicht ungestraft in Selbstmordabsicht gegen eine Mauer fahren, wenn ich nicht alleine im Auto bin. Frage erledigt.

quote:
Und wenn der Selbstmord des einen Zwillings erfolgreich war, kann man ihn eh nicht mehr bestrafen.
Ja klar, die Frage nach der Straffreiheit geht immer nur in die Richtung missglückter * Selbstmord.

*auch dieses Wort bitte nicht so ernst nehmen, manch einer würde ja eher von Glück sprechen, wenn es missglückt (ist schon fast ein Paradoxon)

quote:
Wenn die Operation einen gemeinsamen Körperteil betrifft, mit Sicherheit.
OK. Aber was ist bei einem separaten Körperteil? Das Nakoserisiko betrifft ja trotzdem beide, oder das Infektionsrisiko etc. Ich denke, es müssen daher immer beide gefragt werden.

quote:
so wie man sich ja auch sonst keiner unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, wenn man sich nicht selbst in Gefahr bringen will
Auch ein sehr gutes Beispiel, danke.

quote:
Die Komplikationen von weiter oben liegen ja vielmehr in Fragen der Beweisbarkeit (welches der beiden Individuen hat den Mord begangen/das Kind gezeugt etc.),
Richtig, ich wollte es aber in die Richtung weiterführen, ob es überhaupt etwas ändert, wenn man weiß, wer es war (etwa bei eine Mord).

Noch ein paar Gedanken:
Wem gehört eigentlich das verdiente Geld, wenn die beiden einer Arbeit nachgehen? Auch für den Fall, dass einer eher faul ist und der andere die ganze Arbeit fast alleine macht? Meine Antwort: Das ist quasi eine BGB-Gesellschaft und man muss sich einigen, im Zweifel darf der fleißige eben auch nichts mehr tun.

Was ist, wenn der Anteil des einen komplett für Kindesunterhalt draufgeht, wie verhindert der andere dann, dass sein Zwilling etwas von dem Essen mitnutzt? Meine Antwort: Wieder eine BGB-Gesellschaft, man hat sich - unfreiwillig - darauf eingelassen, auch für den anderen zu haften, ähnlich wie in einer Ehe (auch dort gibt es wohl keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand den falschen Joghurt ist oder die doppelte Portion Pommes).

Sorry, die letzten Fragen sind jetzt schon ziemlich lächerlich, ich möchte sie aber trotzdem mal als Denkanstöße stehen lassen.

MfG Stefan



von reckoner am 12.09.2012 12:11
Status: Unsterblich (3837 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
quote:
Na weil man dann immer auch den Unschuldigen mit einsperren müsste

Meine Antwort bezog sich doch auf deinen Fall "ein siam. Zwilling tötet den anderen", somit gäbe es doch nur eine überlebende Person und es würde kein Unschuldiger mit eingesperrt.

quote:
Das ganze mal noch weiter geführt: Der eine Zwilling versucht den anderen mit einem Messer zu erstechen, die Tat misslingt aber.
Nun geht es ans bestrafen, praktisch würde man dann immer das Opfer mit bestrafen, sehr seltsam.

Nein, der Fall liegt dann wiederum anders.

quote:
Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, dass siamesische Zwillinge ungestraft Straftaten begehen können, solange der andere daran nicht aktiv beteiligt ist.

Das Argument gilt für "normale" Zwillinge doch auch, wenn man nicht nachweisen kann, welcher der beiden der Täter war. Und das ist erheblich realitätsnaher.



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von Sheldon_Cooper am 22.10.2012 15:04
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>siamesische zwillinge
Hallo,

quote:
Das Argument gilt für "normale" Zwillinge doch auch, wenn man nicht nachweisen kann, welcher der beiden der Täter war. Und das ist erheblich realitätsnaher.
Nur gibt es dabei einen entscheidenden Unterschied: Es ist zumindest möglich, dass man es dem einen beweist.
Bei den siamesischen Zwillingen ist das aber egal, der eine könnte sogar alles gestehen, trotzdem darf es doch keine Gefängnisstrafe geben, von der ja zwangsläufig auch der andere (unschuldige) betroffen wäre.

Mal ein anderes Beispiel: Einer der beiden plant einen terroristischen Anschlag, dabei stellt er Überlegungen an (mit seinem Gehirn), rekrutiert telefonisch Mittäter (mit seinem Mund und seinem Arm). Er ist praktisch der Chef oder Anstifter der ganzen Terrorgruppe und agiert nur im Hintergrund. Das Ganze wäre doch ohne Zweifel eine Straftat, welche auch schon mit Gefängnis geahndet würde.
Und nun kommt wieder das Problem: Der andere, völlig unbeteiligte Zwilling (er hat beispielsweise bei den Telefonaten geschlafen*) darf nicht mit eingesperrt werden, und das ist halt unmöglich, ergo kann der Terrorist auch nicht bestraft werden.

*wie ist das überhaupt, kann bei einer solchen Behinderung nur einer der beiden schlafen? Ich denke, dass das davon abhängt, welche Organe und Körperteile man sich teilt und welche nicht, aber ich bin kein Mediziner (wobei selbst die das nicht unbedingt wissen müssten)

Überhaupt würde mich mal interessieren, wie das so ist, wenn man sich z.B. die Beine teilen muss. Wer hat dann die Kontrolle darüber, wer empfindet eventuelle Schmerzen etc.? [nun bin ich aber völlig abseits der juristischen Schiene, sorry]

MfG Stefan



von reckoner am 22.10.2012 15:38
Status: Unsterblich (3837 Beiträge)
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