>siamesische zwillinge
Hallo,
quote:
Wieso nicht? Auch wenn die beiden "Teile" biologisch nicht zu trennen sind, sind es doch offenkundig Individuen, auch wenn sie sich den gleichen Körper teilen (und wir müssen nicht mal den überspitzten Fall "gespaltene Persönlichkeit" bemühen) - die Gehirne sind ja offenbar individuell.
Na weil man dann immer auch den Unschuldigen mit einsperren müsste, und das ist bekanntlich nicht möglich (ähnlich wie wenn zwei Personen eine Tat zugeben, es sich aber nicht beweisen läßt, wer lügt und wer nicht - gibt es ja manchmal in Krimis).
Das ganze mal noch weiter geführt: Der eine Zwilling versucht den anderen mit einem Messer zu erstechen, die Tat misslingt aber.
Nun geht es ans bestrafen, praktisch würde man dann immer das Opfer mit bestrafen, sehr seltsam.
Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, dass siamesische Zwillinge ungestraft Straftaten begehen können, solange der andere daran nicht aktiv beteiligt ist. Beispielsweise könnte einer immer dann eine Bank ausrauben, wenn der andere schläft/betäubt ist.
quote:
dummes Beispiel, ich will mich mit einer Explosion umbringen und töte stattdessen jemand anders dadurch
Kein dummes Beispiel, sondern eine gute Erklärung. Ich darf auch nicht ungestraft in Selbstmordabsicht gegen eine Mauer fahren, wenn ich nicht alleine im Auto bin. Frage erledigt.
quote:
Und wenn der Selbstmord des einen Zwillings erfolgreich war, kann man ihn eh nicht mehr bestrafen.
Ja klar, die Frage nach der Straffreiheit geht immer nur in die Richtung
missglückter * Selbstmord.
*auch dieses Wort bitte nicht so ernst nehmen, manch einer würde ja eher von Glück sprechen, wenn es missglückt (ist schon fast ein Paradoxon)
quote:
Wenn die Operation einen gemeinsamen Körperteil betrifft, mit Sicherheit.
OK. Aber was ist bei einem separaten Körperteil? Das Nakoserisiko betrifft ja trotzdem beide, oder das Infektionsrisiko etc. Ich denke, es müssen daher immer beide gefragt werden.
quote:
so wie man sich ja auch sonst keiner unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, wenn man sich nicht selbst in Gefahr bringen will
Auch ein sehr gutes Beispiel, danke.
quote:
Die Komplikationen von weiter oben liegen ja vielmehr in Fragen der Beweisbarkeit (welches der beiden Individuen hat den Mord begangen/das Kind gezeugt etc.),
Richtig, ich wollte es aber in die Richtung weiterführen, ob es überhaupt etwas ändert, wenn man weiß, wer es war (etwa bei eine Mord).
Noch ein paar Gedanken:
Wem gehört eigentlich das verdiente Geld, wenn die beiden einer Arbeit nachgehen? Auch für den Fall, dass einer eher faul ist und der andere die ganze Arbeit fast alleine macht? Meine Antwort: Das ist quasi eine BGB-Gesellschaft und man muss sich einigen, im Zweifel darf der fleißige eben auch nichts mehr tun.
Was ist, wenn der Anteil des einen komplett für Kindesunterhalt draufgeht, wie verhindert der andere dann, dass sein Zwilling etwas von dem Essen mitnutzt? Meine Antwort: Wieder eine BGB-Gesellschaft, man hat sich - unfreiwillig - darauf eingelassen, auch für den anderen zu haften, ähnlich wie in einer Ehe (auch dort gibt es wohl keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand den falschen Joghurt ist oder die doppelte Portion Pommes).
Sorry, die letzten Fragen sind jetzt schon ziemlich lächerlich, ich möchte sie aber trotzdem mal als Denkanstöße stehen lassen.
MfG Stefan
von reckoner am 12.09.2012 12:11
Status: Unsterblich (3837 Beiträge)
Userwertung:
3,4 von 5
(von 124 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden