selbständiges Beweisverfahren?

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
KillerKecks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
selbständiges Beweisverfahren?

Hallo,
kurz zur Geschichte:
Anfang letztes Jahr habe ich einen PKW von einem Vertragshändler als Unfall frei gekauft.
Nach einer Woche habe ich das Getriebe als mit mangelhaftem Schaltverhalten bemängelt.
Auch die DEKRA hat mir den Tausch der Beifahrertür und Beilackierung des Kotflügels bestätigt.
Seid den stritten der Händler und ich über die Tür und das Getriebe.
So das ich in der Mitte des letzten Jahres einen Anwalt einschaltete wodurch sich dann ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den PKW anschaute.
Dieser kam nun zum Schluss das die Tür erneuert wurde und das Getriebe ein schlechtes schalt-verhalten hat.
Warum die Tür erneuert wurde, dazu wollte oder konnte der Sachverständige sich nicht äußern.
Um genau beurteilen zu können was mit dem Getriebe nicht stimme. dazu müsse er es zerlegen.
Dieses wurde nun beantragt.

Jetzt meine Frage," Kann ich mich nach dem Zerlege dazwischen klinken und auf meine Kosten die defekten Teile erneuern lassen?"
Es wäre doch unsinnig Defekte Teile wieder zu Montieren und dann später noch ein mal alles wieder zu zerlegen!
Die kosten für Ausbau,Zerlegen,Zusammen Bau und wieder Einbau werde hoffentlich durch die Rechtsschutz gedeckt.

Mfg


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Jetzt meine Frage," Kann ich mich nach dem Zerlege dazwischen klinken und auf meine Kosten die defekten Teile erneuern lassen?"

Das kannst du natürlich machen.
Und deinem Anwalt solltest du beaufragen, die Klage wegen dem Getriebe zurückziehen. Die ist ja nicht mehr notwendig, nachdem du die Defekte auf deine Kosten beseitigen willst.

Wundere dich übrigens nicht, wenn der Anwalt dann etwas seltsam schaut oder seinen Kopf gegen die Wand haut ...



Ansonsten sollte man die Vorgehensweise mit dem Anwalt vorher abklären und sich nicht einfach 'dazwischen klinken'.
Das Ergebnis können hohe/unerwartete Kosten und verloren Prozesse sein. Zwar heist es dann oft 'der Anwalt war schlecht' in Wahrheit hat es aber der Mandant versemmelt ...



quote:
Die kosten für Ausbau,Zerlegen,Zusammen Bau und wieder Einbau werde hoffentlich durch die Rechtsschutz gedeckt.

Die normale Rechtschutz zahlt in der Regel nur die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung aber keine Reparaturen.
Im übrigen klärt man die Kostenübernahme VOR solchen Aktionen. Wobei ich davon ausgehe, das dein Anwalt das gemacht hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
KillerKecks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nun darum was am Getriebe defekt ist und das es schon bei dem Verkauf bestanden hat.
Dazu wird nun noch mal der Gutachter bestellt.

Was ich meinte ist, wenn der Gutachter das Getriebe zerlegt und den Schade aufgenommen hat.
Das dann nicht wieder die Defekten Teile montiert werden und ich mich zu diesem Zeitpunkt dazwischen klinke.

Gilt das Auto bei der ausgetauschten Tür und Bei lackiertem Kotflügel schon als Unfall Wagen?

Mfg



-----------------
"Ich dachte ich hätte alles gelesen!. Ich dachte ich war gut beraten. Falsch gedacht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt das Auto bei der ausgetauschten Tür und Bei lackiertem Kotflügel schon als Unfall Wagen? <hr size=1 noshade>


Ja, siehe VIII ZR 330/06

Ob du selbst reparieren kannst, hängt davon ab, ob du dich dadurch in Beweisnot bringen würdest. Im Prinzip müssten die ausgebauten/ersetzten Teile reichen. Das sollte aber mit dem Gerichtsgutachter abgestimmt werden.

Dann ist es so, dass -wenn ein Mangel vorliegt- zunächst der VK das Recht hat nachzubessern. Dazu müsste er erst mal aufgefordert werden, erst wenn er das nicht macht, kannst du selbst den Mangel beheben. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

Das solltest du mit dem RA besprechen, ist der VK bereits im Verzug mit der Nacherfüllung? Recht der ersten Andienung. Erst dann kommt Selbstvornahme in Betracht.

Auch dann wird es davon abhängen, wie der Prozess ausgeht, ob du das Geld wiedersiehst. Dein RA müsste die Klage eweitern, aber auf die Idee wird er selbst kommen, weil das den Streitwert erhöht.

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#4
 Von 
KillerKecks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VK ist mehr als sechs mal aufgefordert worden das zu beheben.
Deswegen ja die ganze Sache hier!
Der Gutachter hat ja festgestellt das ein Mangel vorliegt , konnte aber nicht genau sagen welchen.
Deswegen soll er ja jetzt das Getriebe zerlegen.

Nach dem ersten Gutachten haben wir noch mal Nachbesserung vom VK verlangt.
Darauf hat er bis heute nicht reagiert!

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zu,

"Ja, siehe VIII ZR 330/06 " s. flawless, wenn der Grund für den Austausch tatsächlich ein Unfall war und nicht, wie bspw. bei einem Bekannten, ein "Attentat mit Bremsflüssigkeit".

SG

Berry

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