schwanger und Unterhaltspflictig

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tina444
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
schwanger und Unterhaltspflictig

Hallo,

ich zahle an meinen Mann Tennungsunterhalt.
Er möchte sich aber nicht scheiden lassen, so zieht sich die Scheidung schon seit 1 Jahr.
Wir sind bereits seit 2 Jahren getrennt.
Ich bin jetzt schwanger und möchte nach der Geburt 15 bis 20 Stunden arbeiten. Davon kann ich natürlich keinen Unterhalt mehr zahlen.
In wie weit kann ich verpflichtet werden mehr zu arbeiten. Bestehen für mich andere Bedingungen als für einen Frau die Unterhalt erhält. (Da wird in den ersten 3 jahren ja gar keine Erwerbstätigkeit zugemutet)

Gruß
Tina444

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Frage: Warum mußt Du ihm Trennungsunterhalt zahlen?Kann er nicht für sich selbst aufkommen?Oder betreut er gemeinsame Kinder?

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#2
 Von 
Tina444
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Mann hat MS, er hat aber als wir noch zusammen waren gearbeitet. Hat aber gleich nach der trennung aufgehört und sich selbstänig gemacht, ist aber pleite gegangen.
Jetzt bekommt er Hartz4, da er keine Erwerbsunfähigkeitsrechte beantragt hat. (Die hat der Richter aber all Einkommen anerkannt, da er dazu verpflichtet ist).
Ich bin voll beruftätig und habe dadurch ein höhrers Einkommen als er. Kinder haben wir keine.

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na dann wirst Du Dir auch keine Gedanken machen müssen, wenn Du wegen Deinem baldigen Baby bald nicht mehr arbeitest, bzw. in Elternzeit gehst.
Dann steht erst mal das Baby und Du im Vordergrund.....und ich denke mal nicht, das Ihr bei einigen Stunden soviel Geld über habt, noch für den Ex etwas abzudrücken.

Es kann Dich jedenfalls niemand verpflichten, arbeiten zu gehen, um für den Ex aufzukommen.

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#4
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

wenn du ein baby hast, bist du überhaupt erstmal nicht mehr verpflichtet zu arbeiten. tust du es doch, darf es dir nicht negativ angerechnet werden. m.e. brauchst du dann gar nicht mehr für ihn zahlen. bin da aber nicht ganz sicher.

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#5
 Von 
Tina444
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe diese Frage auch schon bei "Frage einen Anwalt" gestellt, danach sieht es nicht so gut aus.
Der Vater des Kindes hat momentan leider keinen Job, wenn ich dann aber arbeiten gehe, können wir von dem Geld, was nach Abzug des Unterhaltes übrigbleibt aber nicht leben (ich zahle 600 Euro).

Ich finde nur, das die Antwort die Rechte der Frau auf den Kopf stellt, wenn ich Unterhalt erhalten würde, dürfte ich bis das Kind 12 ist halbtags arbeiten.

Hier die antwort:
Sie sind auch nach der Geburt des Kindes weiter unterhaltspflichtig. Sie werden aber nicht gleich 8 Wochen nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten müssen.

Der BGH hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 10.12.1986 IVb ZR 63/85 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Er hat dazu ausgeführt, dass auch die unterhaltspflicht für den geschiedenen Ehegatten grundsätzlich weiterbesteht, wenn in der neuen Beziehung ( das wird jetzt auch auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft ausgeweitet ) ein Kind geboren wird.

Das gilt auch für den Trennungsunterhalt.

Die Höhe des Unterhaltes wird aber nach Billigkeitserwägungen zu errechnen sein. Sie werden allenfalls auf eine Teilzeittätigkeit verwiesen werden können oder auch nur auf einen Nebenerwerb, da nach wie vor die Kindesbetreuung für das Kind besteht. Dieses wird aber auch darauf ankommen, wie die Betreung des Kindes gesichert werden kann. Kann Ihr Lebensgefährte einen Teil der Betreuung übernehmen, wird man von Ihnen eine ausgedehntere Erwerbstätigkeit erwarten

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