>schulden bei neckermann.de kann nicht mehr zahlen
Was hier keinanwalt geschrieben hat, ist meines Erachtens auch kein Hirngespinst.
Das Vorgehen was du hier für dein Bruder beschrieben hast (inkorrektes Geburtstagsdatum und falscher Name) sind in erster Linie Indizien für einen Betrug bzw. Eingehungsbetrug. Das wird plötzlich statt der Insolvenzgeschichte eine Geschichte mit Stoffwechselerkrankungen und einem Computer, der anfangs kaputt war aufgetischt, macht das ganze in meinen Augen recht unglaubwürdig. Vielleicht mag es dem Bruder die so erzählt haben, aber wenn du einem Richter oder wenn dein Bruder dem Richter diese hanebüchene Geschichte fortsetzt, als was der sich dann denkt? Nun ich kann es dir sagen: "
Versuche einem Sch wein nicht das Singen beizubringen. Zum einen ärgert es das Sch wein, zum anderen funktioniert es nicht." oder um es ganz salopp zu sagen "
Der Richter wird dir nicht glauben bzw. dein Bruder".
Dies hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir dir im Forum hier etwas Schlechtes gönnen, sondern es ist vielmehr die Tatsache, dass deine Geschichte keinen Sinn macht und wenn etwas keinen Sinn macht, dann ist es nicht wahr, also eine Lüge – so denke ich zumindest.
Um dir deinen Denkfehler vor Augen zu führen, hier kurz die Unstimmigkeiten in der Sache:
Gehen wir einmal davon aus das der Bruder tatsächlich ein Rechner in Höhe von 700 Euro bekommen hat, und diesen auch durch seine 900 Euro Anzahlung, die natürlich mit der ersten Rechnung verrechnet wird, beglichen hat. Wenn dieser Rechner innerhalb der ersten sechs Monate technische Defekte aufweist, so kann er sich auf die
Gewährleistung berufen und Neckermann muss ihm nachweisen dass eher an dem Defekt des Rechners Schuld ist, was die natürlich nicht tun werden, da dies für die zu viel Aufwand ist. Als Ergebnis würde dein Bruder dann einen neuen Rechner bekommen und die Sache wäre gegessen. Nach sechs Monaten herrscht eine so genannte Beweislastumkehr das bedeutet du oder dein Bruder muss beweisen können, dass der Rechner beim Kauf bzw. innerhalb dieses Zeitraumes schon den Defekt hatte, um Ansprüche gegen Neckermann geltend machen zu können. Meist sind solche Versandhäuser mehr oder minder Kulant und bieten ebenfalls Ersatz an. Wenn nun dein Rechner bzw. der deines Bruders defekt gewesen wäre, entweder binnen 14 Tage nach dem Kauf (Fernabsatzgesetz!), oder innerhalb der sechs Monate Gewährleistungsfrist, so wäre es ein Leichtes gewesen diesen zu reklamieren und dafür ein gleichwertiges Austauschgerät oder Ersatz zu erhalten. Dennoch hat sich dein Bruder dafür entschieden ein
NEUES Gerät zu kaufen, das fast fünf Mal so viel wert ist wie der erste Rechner – mit der Ausrede, dass der erste Rechner defekt gewesen wäre und unter Angabe falscher Daten.
Es wäre natürlich jetzt klüger gewesen, den ersten Rechner zurückzuschicken (mit der Anmerkung dass dieser Defekt wäre) und um eine Gutschrift zu bitten, damit die 900 Euro auf die 3000 Euro angerechnet werden können.
Stattdessen gibt es, auch das ist meine Meinung, Ausreden das falsche Geburtstage oder Namen notiert worden sind. Sofern dein Bruder nicht nachweisen kann, dass er sich darum gekümmert hat (Fax, E-Mail, Telefonate oder alt modische Briefe) liegt in der Tat der Verdacht nahe, dass er bewusst falsche Angaben gemacht hat um sich zu bereichern und dadurch andere zu schädigen. Dieses ist, nach Paragraph 263 StGB halt Betrug.
Sollte er auch absichtlich falsche Angaben innerhalb des Kreditvertrages gemacht haben, so käme sogar eine Urkundenfälschung noch dazu.
Ich möchte deinem Bruder nichts schlimmes unterstellen, und natürlich wünsche ich ihm gute Besserung, aber die Vorgeschichte mit der Erkrankung und der Insolvenz wird hier keinerlei Berücksichtigung finden, so hart es auch klingen mag - insbesondere da sie m.E. zu viele Widersprüche in sich beinhalten.
Nur ich sehe das Ganze wie ein Richter, und würdige die Gesamtumstände. Diese zeigen mir, dass ein Vertrag, oder sogar zwei Verträge, mit falschem Namen abgeschlossen worden sind, und dass von den insgesamt 3700 Euro (beide PCs zusammengerechnet), plus etwaiger Zinsen und Nebenkosten, insgesamt bislang vielleicht 1000 bis 1100 Euro abbezahlt wurden.
Das bedeutet für deinen Bruder im Klartext, dass für einen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bzw. Mahnbescheid relativ geringe bis gar keine Chancen vorhanden sind.
Zuletzt verweise ich doch auf das vorher Gesagte. Er soll den teuren Rechner zurückschicken und um Aufhebung des Kaufvertrages (gegebenenfalls Anfechtung wegen Irrtums) bitten. Die Schadensersatzzahlungen, dir dann leisten müsste, sind zwar auch nicht gerade gering, aber zumindest nicht so hoch wie die Gesamtforderung, und vielleicht verhindern sie ja das dem Bruder eine Strafanzeige bekommen könnte.
Wenn Du der Meinung bist, dass das was wir hier sagen Unfug ist, oder dumm uns das Wort im Mund umdrehen möchtest, so ist das deine Entscheidung für alle sind keine Spezialisten sondern Einfach nur Amateure. Wenn er professionelle Rechtsberatung haben möchte, dann soll er sich einen Anwalt nehmen, aber diesen vorher Bescheid geben, dass er gegebenenfalls finanziell eingeschränkt ist und um Ratenzahlung bittet, den ansonsten wird ihn der Anwalt wegen Betruges anzeigen wollen.
Nimm es dir zu Herzen und teils ihm so mit.
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-- Editiert Albarion am 05.02.2012 04:58
von Albarion am 05.02.2012 04:52
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