schriftliche ermahnung /kündigung

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
santacruz67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
schriftliche ermahnung /kündigung

Hallo Liste,
bin im Aussendienst tätig bzw. Verkauf. Da ich und einige weitere Kollegen im vergangenen Jahr unsere Ziele knapp verfehlten, hat unser direkter Vorgesetzter uns eine schriftliche Ermahnung gegeben .Laut dieser Ermahnung müssen wir in einem gewissen Zeitraum unsere Ziele schaffen ansonsten wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt.Steht so auch im Schreiben. Nun ist es so , dass es keine Verwarnung mit Kündigungsandrohung ist (was es anscheinend auch gibt). sondern eine schriftliche Ermahnung. ISt es rechtens, das dass Arbeitsverhältnis dann aufgrund diese Schreibens aufgehoben wird?
Bin seit Jahren bei dieser Firma beschäftigt und auch bin ich mir nicht sicher , ob der BEtriebsrat das ganze genehmigt hat.Für Tipps wäre ich dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das mit der Ermahnung mit Androhung einer Kündigung ist ein Phantasieprodukt des Arbeitgebers und rechtlich nicht zulässig.
Auf eine Ermahnung aufbauend darf m.E. nicht gekündigt werden.

Entweder er ermahnt, verwarnt oder rügt(praktisch alles dasselbe) ohne Androhung oder er mahnt ab, dann könnte er auch eine Kündigung androhen. Gegen eine Abmahnung kann man sich als AN rechtlich zur Wehr setzen.

Ausführlich dazu:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_74/arbeitsrecht_74.html

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Unabhängig davon, was steht hinsichtlich des Grundes der `Ermahnung´ in Ihrem Arbeitsvertrag?

Wenn Sie sich in einem Dienstverhältnis befinden, schulden Sie allenfalls Dienstleistungen, nicht jedoch einen Erfolg. Dies könnte freilich dann anders sein, wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis arbeitnehmerähnlich ausgestaltet wäre, Sie mithin nicht persönlich abhängig beschäftigt wären (Ausgestaltung als Werkvertrag).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
santacruz67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo thosim,

also es ist kein Werkvertrag nach BGB §§ 631 !
Eben ein Arbeitsvertrag da steht jetzt nicht extra Dienstvertrag...aber denke so ist es wohl!Habe ich das richtig verstanden , wenn er auf dem Schreiben stehen hat schriftliche Ermahnung und dann weiter unter schreibt bei nicht erreichen der Ziele endet das Beschäftigungsverhältnis dann ist dieses unzulässig?!

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Sie einfach mal den Link in die Adresszeile kopieren, finden Sie die Antwort.....

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn in dem Schreiben des Vorgesetzten damit gedroht wird, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetz wird, wenn zukünftig nicht im Zeitraum x die Ziele erreicht werden, dann handelt es sich meines Erachtens nicht mehr um eine bloße Ermahnung, auch wenn der AG das Schreiben so genannt hat. Entscheidend dürfte meines Erachtens nicht die Bezeichnung durch den AG sondern die Rüge eines Verhaltens mit Kündigungsandrohung sein. In diesem Fall liegt dann eine Abmahnung vor.

Im Übrigen ist es keine Vertragspflichtverletzung, wenn man Ziele nicht erreicht. Dem AG schuldet man als AN nur seine Arbeitskraft und nicht den Erfolg, wie auch thosim schon anmerkte.

3x Hilfreiche Antwort

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