schriftliche Testamentänderung

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
schriftliche Testamentänderung

Ich habe mal eine Frage bzgl. eines notariell beglaubigten Testament. Wie verhält sich das mit den Kosten, wenn ich ein ursprüngliches Testament, das beim Notar vorliegt schriftlich abändern möchte, ist das auch kostenpflichtig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält sich das mit den Kosten, wenn ich ein ursprüngliches Testament, das beim Notar vorliegt schriftlich abändern möchte, ist das auch kostenpflichtig?

Ein notariell beurkundetes Testament bleibt nicht beim Notar, sondern wird von diesem in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben.

Wenn das Testament (notariell) abgeändert werden soll, fallen Notar-und Verwahrkosten an. Man ist damit auf der sicheren Seite, was die Formulierung angeht; weiter wird später kein Erbschein benötigt.

Das Testament kann auch durch ein privatschriftliches Testament geändert bzw. ergänzt oder sogar aufgehoben werden. Ein privatschriftliches Testament kann auch in die amtliche Verwahrung gegeben werden (Kosten: EUR 75,--).

-- Editiert von cruncc1 am 21.05.2015 18:10

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