scheidungsantrag mit folgesachen

9. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)
scheidungsantrag mit folgesachen

hallo ihr lieben,
mein freund hat heute ein brief bekommen wo drin steht, mündliche verhandlung des scheidungsantrag und deren folgesachen, was meinen die denn mit folgesachen?
Meint ihr sowas dauert sehr lange ? meine tante sagte ihre scheidung hätte nur 15 minuten oder so gedauert, allerdings hat sie nur 1 kind, und mein freund hat 4 kinder (und ein nicht leibliches) allerdings will seine ex ja auch das alle kinder bei ihm bleiben von daher dürfte es ja kein problem geben oder? Wie lange könnte die scheidung da dauern? und was sind folgesachen?


MfG kleine2011

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33 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wie lange könnte die scheidung da dauern?#
Darauf wirst du in einem Forum keine Antwort erhalten, wir sind doch keine Hellseher. ;)

#und was sind folgesachen?#
http://dejure.org/gesetze/FamFG/137.html

#und mein freund hat 4 kinder (und ein nicht leibliches)#
Dann hat er nur 3 Kinder.

-- Editiert am 09.04.2011 21:14

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

Eine Folgesache ist der Versorgungsausgleich, sofern keine Anträge vorliegen, dass diese ausgeschlossen werden und das Gericht dies bereits entschieden hat.

Ansonsten kann in der Tat niemand hier erahnen, welche familienrechtlichen Fälle noch anhängig sind bei Gericht.



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#3
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

ok trotzdem danke =)
hat mein freund denn trotzdem eine chance das nicht leibliche kind zu behalten? Weil sie wohnt schon die ganze zeit hier bei uns und ich denke nicht das ein richter das kind aus der familie reissen würde oder? Denn das jugendamt ist ja damit auch einverstanden

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#5
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

Scheint also wieder Trollalarm. ;)

Los auf ihr Trolle, bewertet mich schlecht. Ist mir sowas von egal. :)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

@ zensurteam : Ich bin sicher keine hohlbirne, nur weil ich keine ahnung habe wie das bei einer scheidung abläuft! Ich dachte eben das bei 4 kindern mehr zu klären ist vor allem wegen dem nicht leiblichen kind! Aber da muß man nich gleich beleidigend werden! naja wers brauch

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

@kleine

Zensurteam ist ein Forentroll, der weder Ahnung hat noch wirklich etwas beitragen möchte.

Ein Forentroll will und möchte beleidigen und auffallen.

Einfach ignorieren. :-)

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#8
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

achso ok :-) Na so leute kenne ich auch^^ dann ignorier ich zensurteam auch mal :)
danke für den hinweis :)


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo an alle :-)
mein freund hat gestern gesagt, er hat schon angst davor das seine ex bei der scheidung wenn der richter fragt ob alle einverstanden sind mit der scheidung also ob die ehe auch zerüttet ist das seine ex dann eben nein sagt, weil seine mutter meinte wenn sie nein sagt dann würde das noch 3 jahre dauern bis er geschieden werden kann. wenn sie sowas sagt dann sicher nur um uns ein reinzuwürgen, aber sie hat ja auch ein neuen freund deshalb denke ich nicht das sie das verweigert. meine frage ist: Würde es dann wirklich noch 3 Jahre dauern ?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Der Richter macht sich ein Bild darüber, ob die Ehe zerrüttet ist und man mindestens ein Jahr getrennt lebt. Wie es dann weiter geht, das können wir hier wirklich nicht abschätzen.

Und Folgesachen, das ist erst einmal der Versorgungsausgleich. Ob noch andere Sachen anhängig sind, sozusagen in Folge der Scheidung - das können wir doch wirklich nicht wissen. Das kann Hausrat sein, Unterhalt, Sorgerecht, eben alles, was nach Antrag der Betroffenen entschieden werden soll. Das solltet Ihr doch wissen, was da noch anhängig ist.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

ja ich denke mal es wird geklärt wegen den 4 kindern mit dem sorgerecht eben, das will mein freund teilen und er möchte eben das aufenthaltsbestimmungs recht für sich alleine.
werden wir ja sehn, aber kein richter der welt wird versuchen das die zwei sich wieder vertragen und es nochmal mit einander versuchen oder? Ich glaube wenn mein freund sagt ja es ist zerüttet dann wird da keiner versuchen ihn umzustimmen oder? o.O

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mann, woher sollen wir wissen, wie die Frau reagiert und wie dann der Richter auf die unbekannte Reaktion der Frau reagiert? Meine Kristallkugel hab ich gerade ausgeliehen.

Und sind die ganzen Sorgerechtsverfahren wirklich ein Teil des Scheidungsverfahrens?

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

ich weiß es nicht, auf dem brief steht nur mündliche verhandlung des scheidungsantrags und die folgesachen, ich denke mal das dass zu den folgesachen gehört..ich weiß es ja nicht was damit gemeint ist. Mein freund will montag mal bei seinem anwalt anrufen und fragen ob es überhaupt schon der scheidungstermin ist oder nur ein termin um alles zu besprechen oder so. ich denke aber schon das wird der scheidungstermin sein weil mündliche verhandlung des scheidungsantrags klingt schon irgendwie nach scheidungstermin!

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Okay, Du weisst nichts. Wenn Du schon nichts weisst, wie sollen wir dann was wissen?

Nochmals, im Scheidungsverfahren wird nur verhandelt, was auch von einer der Parteien beantragt worden ist. Ausnahme ist lediglich der Versorgungsausgleich. Der muss verhandelt werden. Ob überhaupt hinsichtlich der Kinder irgend etwas bei Gericht läuft, das hängt von den Anträgen ab, die die Parteien gestellt haben. Wenn bei Gericht keine Anträge gestellt worden sind, dann läuft auch nichts bei Gericht.

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

vielen dank, dein beitrag hat mir sehr geholfen :)
das heißt ja dann das über die kinder nichts geredet wird also verhandelt wird sondern alles so bleibt wie es die eltern abgesprochen haben also mein freund und seine ex.
Denn es wurden keine anträge gestellt. Außer eben den versorgungsausgleich, da gehts ja um die eheliche wohnung und rente eben und sowas, richtig?
Ich dachte halt nur weil da stand folgesachen das es da auch um die kids geht aber wenn es nur der versorgungsausgleich ist dann kann sowas ja sehr schnell gehn. :-)
Also nochmal vielen dank für deinen beitrag :)

Liebe grüße

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#16
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Sollte die Kindsmutter irgendeinen Antrag auf Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt haben, kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind. Bereits 3 bis 4-jährige können von Richtern befragt werden, ob sie lieber bei Papa oder Mama sind oder bleiben wollen. Ob das anliegt sieht man daran, dass die Kinder mitgebracht werden sollen. Bei Unstimmigkeiten vor allem. Wenn das bisher kein Thema war, wird es hoffentlich auch keines werden.

Auch wenn eine Klage auf Trennungsunterhalt anhängig ist, könnte das mit verhandelt werden, auch Hausratsteilung und Zugewinnausgleich. Es wäre kostengünstiger alles "in einem Abwasch" zu erledigen.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ geprellt: sie hat doch deutlich geschrieben, dass hinsichtlich der Kinder nichts beantragt worden ist. Folglich wird auch nichts verhandelt.

@ kleine: der Versorgungsausgleich betrifft nur die Rentenanwartschaften. Mehr nicht. Also, nochmals wirklich in die Akte schauen, und gucken, was wer wann beantragt hat.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

In die Akten schauen - sollte zumindest auf Antrag jeder Bürger dürfen, laut Gesetz - Datenschutz und Aktenordnung, meines Wissens. Aber das durchzusetzen muss wohl "hinreichend begründet" werden.
Wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, dürfte es seine Aufgabe (für die er wohl entlohnt werden will und wird), die Infos aus der Akte zu holen und seine Mandanten aufzuklären. Das scheint hier nicht der Fall zu sein, da die Fragestellerin sonst mehr wüsste. Andere Details kennt sie ja auch durch den Freund.
Entweder hat er auch noch nicht genug Infos erhalten oder die Kommunikation klappt n i c h t .
Es hat sich anscheinend noch nicht herumgesprochen, dass manche Rechtsanwälte sich eine Taktik zurecht legen. Das heißt, dass sie erst bei der Verhandlung noch einige Anträge stellen und damit den Gegner in Verlegenheit bringen oder das Verfahren hinauszögern. Auch diese Frage scheint die Fragestellerin zu interessieren.

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Meine Güte, geprellt: ich meinte natürlich die eigene Scheidungsakte, die man zu Hause hat. Da ist von einer Seite ein Antrag durch einen Anwalt gestellt worden, er hat seinem Original eine beglaubigte Abschrift und eine einfache Abschrift beigefügt. Beglaubigte Abschrift und einfache Abschrift werden vom Gericht an die Gegenseite geschickt. Gegenseite schickt ihre Erwiderung mit beglaubigter Abschift und einfacher Abschrift ans Gericht, dieses leitet die beiden Abschriften wiederum an den Anwalt des Antragstellers, dieser leitet eine Abschrift an den Mandanten weiter u.s.w.

Da bedarf es keiner Einsicht in Gerichtsakten, die sich nur durch Zustellungsurkunden und Verfügungen des Richters von denen der Betroffenen unterscheiden dürften. Und die eigene Akte scheint im vorliegenden Fall ja zu existieren. Sonst hätte die TE uns ja nicht erklären können, dass keine Anträge hinsichtlich der Kinder im Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig sind.

Und erst im Verfahren Anträge stellen geht nicht mehr. Das ist dann entweder verspätet oder aber es wird neu verhandelt, und zwar einige Monate später. Diese Taktik ist außerdem für keinen Rechtsanwalt sinnvoll, einfach, weil er das Verfahren nicht beenden und nicht abrechnen kann. Und beides ist sein ureigenstes Interesse.

wirdwerden

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-- Editiert am 23.04.2011 08:06

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#20
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo :) in einem brief den der anwalt von meinem freund ans gericht geschickt hat steht alles drin, auch das des mit den kindern schon abgeklärt ist das die beim vater bleiben und auch nich leibliche tochter. und das keine weiteren sachen zu klären sind außer der versorgungsausgleich. das heißt dann ja das es dann nur um den versorgungsausgleich geht.
ich habe nur noch 3 fragen......mein freund möchte mit der ja nich mehr reden und er fragt sich und das frage ich mich auch ob er bei gericht noch viel mit seiner ex reden muss oder ob das sein anwalt alles macht?!
dann fragt er sich ob er noch unterhalt für sie zahlen muss wenn er wieder arbeiten geht denn zur zeit kann er ja nich zahlen weil er selbst hartz 4 bekommt.
und dann noch die frage sein anwalt hat auch in den brief schon geschrieben das mein freund die ehe für zerüttet und nich wiederherstellbar sieht und seine ex auch......fragt der richter das dann aber trotzdem noch mal ob die ehe gescheitert ist oder zerüttet?



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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na siehst Du, dann war meine Vermutung doch richtig.

1. Ob er irgendwann einmal Unterhalt für seine dann Ex zahlen muss, das kann man jetzt nicht abschätzen. Kommt dann auf die Verhältnisse an, ist eine Einzelfallbetrachtung. Allerdings muss die Ex für die Kinder Unterhalt zahlen. Das sollte Dein Freund mal mit seinem Anwalt besprechen, aber bitte nicht mehr ins Scheidungsverfahren einbringen. Ist eh zu spät und würde nur zu Verzögerungen führen. Das sollte extra laufen.
2. Ja, der Richter fragt die Betroffenen. Er muss sich ja ein Bild davon machen, dass die Ehe zerrüttet ist.
3. Im Termin muss Dein Freund nicht mit seiner Fast-Ex reden. Wegen der Kinder wäre es aber wünschenswert, wenn sich die Beziehungen der Eltern irgendwann normalisieren würden

Noch ein Tipp: Du solltest nicht mit zum Gericht gehen. Der/die Next, das provoziert nur unnötig. Außerdem ist die Verhandlung eh nicht öffentlich.

Das ganze wird vielleicht 10 Minuten dauern, das schaffen die schon, glaub mir mal.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Hey, hast Du gelesen? Über den Rest besteht Einigkeit. Anhängig ist die "nackte" Scheidung incl. Versorgungsausgleich. Mehr nicht. Alles andere kann man auch hinterher regeln.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Folgesachen, die nicht bei Gericht anhängig sind, die kann/muss man auch nicht regeln. Abtrennen kann man nur Sachen, die anhängig sind. Und hier ist nichts anhängig, folglich wird auch nichts zusätzlich geregelt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

ok danke für die antwort =)
mein freund will das ich mitkomme, ich werde dann draußen warten.
mein freund möchte mit seiner bald-ex-frau keinen kontakt mehr und ich möchte das eigentlich auch nich weil sie damals fast unsere beziehung kaputt gemacht hat :-(
das hat damals alles so weh getan........deshalb möchte mein freund kein kontakt mehr mit der. fragt der richter denn ob die noch kontakt haben und würde der richter sagen, das es besser wäre wenn sie welchen hätten?

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Woher soll ich wissen, was der Richter fragt? Und, warte nicht im Gerichtsflur (trägt auch nicht zur Entspannung bei), sondern im Café gegenüber. So dass die Ex und Du Euch überhaupt nicht seht. Das wäre mein Vorschlag.

Wie bereits geschrieben, der Richter muss sich ein Bild darüber machen, wie der Stand der Ehe ist. Wie er das tut, das ist natürlich individuell verschieden.

dein Freund ist anwaltlich vertreten, und damit ist alles gut.

wirdwerden

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#29
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

naja mein freund ist ja schon über einem jahr nich mehr mit der zusammen und wenn das trennungsjahr rum ist kann man ja eigentlich davon ausgehen das die ehe gescheitert ist. der anwalt von meinem freund hat ja auch schon dem gericht geschrieben das mein freund die ehe für unwiederherstellbar sieht. ich kann mir jedenfalls nich vorstellen das der richter dort einen versöhnungsversuch starten wird.

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#30
 Von 
guest-12319.05.2018 11:22:20
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

dem richter ist es doch sicherlich egal ob die noch kontakt miteinander haben oder nicht, ich denke er macht nur seinen job und das ist die zu scheiden.
ich denke nicht das es ihn interessiert ob die noch miteinander reden .....oder?

liebe grüße

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