reiseversicherung zahlt nicht nach ESTA ausfall

24. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
dedebomm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
reiseversicherung zahlt nicht nach ESTA ausfall

Liebes Forum,

welche moeglichkeiten hat ein reiseversicherter im foldenen fall:

der Versicherte tritt mit seiner familie eine Reise in die USA an. Der Plan ist, mit von Frankfurt nach Los Angeles zu fliegen, und dann 2 Wochen in Kalifornien zu verbringen.
Die Reise findet dann allerdings nicht statt. In Frankfurt wird das Besteigen des Flugzeuges nicht gestattet, eine Boarding Karte nicht ausgestellt. Grund ist, dass fuer die Familie keine Einreisegenehmigung durch die ESTA vorlag.
Der Versicherte kann dokumentieren, dass er mit seiner Familie rechtzeitig am Flughafen zugegen waren. Die Einreisegenehmigung sollte vor Ort direkt vom ESTA-Schalter der Securitas eingeholt werden. Der Versicherte ist gegen 8.00 am Flughafen, und ab ca. 8:15 am Schalter zum Einchecken. Normalerweise dauert das Ausstellen einer ESTA-Genehmigung nicht laenger als 5 bis 10 Minuten. Unter normalen Umstaenden duerfte es also mit der Einreisegenehmigung keine Schwierigkeiten geben.
Der Flieger soll Frankfurt um 10.00 verlassen. Eine halbe Stunde vor Abflug duerfen keine Boarding Karten mehr ausgestellt werden. Fuer mehr als eine Stunde versucht der Versicherte, die ESTA-Genehmigung einzuholen. Die fuer den ESTA- Schalter verantwortliche Firma bestaetigt, dass just fuer den verbliebenen Zeitraum an jenem Morgen eine Server-Stoerung in Washington vorliegt. Die Genehmigungen koennen nicht rechtzeitig erteilt werden, der Urlaub kann nicht stattfinden.
Der Versicherte hat vor der Reise eine Reiseversicherung abgeschlossen. Antrag auf Schadensersatz wird abgelehnt.
Ist das korrekt? Sind solche Faelle unter keinen Umstaenden versichert? Man kann sich hier nicht auf hoehere Gewalt berufen? Oder anders gefragt, wie kann der Versicherte die Versicherung dazu bewegen, den Schaden zu ersetzen?

Vielen Dank!

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8 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

ESTA sollte aus genau diesem Grund 72 Stunden vor Abflug erledigt sein. So steht es auch offiziel auf der ESTA seite, und so wird es von der Airline verlangt.
Das direkt am Flughafen machen zu wollen, ist Kamikaze.
Weiter müßen die APIS Informationen dann mit der ESTA abgeglichen werden. Ich bekomme da in der Regel ein Denied, wenn einer 6 Stunden vorher seine ESTA macht. Dann ohne dringenden Grund, wird die USA auch keinen rein lassen. (Hab bisher nur einmal erlebt; weil Sohn ins Gefängnis gekommen ist, das die das on the fly durch geboxt haben)
Somit selbst schuld.

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Versicherte hat vor der Reise eine Reiseversicherung abgeschlossen. Antrag auf Schadensersatz wird abgelehnt.


Was hat die Versicherung damit zu tun, wenn der Reisende nicht in der Lage war, rechtzeitig die notwendigen Einreisedokumente (sprich ESTA) zu besorgen?

quote:
Man kann sich hier nicht auf hoehere Gewalt berufen?


selten so gelacht.

Ich kenne ähnlich gelagerte Fälle, wo das ESTA System kurzfristig gewartet wurde und die Reisenden die Anmeldung auch vergessen haben. In dem Fall sind die Personen einen Tag später geflogen.
Warum wurde das hier nicht so gemacht?

quote:
der Urlaub kann nicht stattfinden.

Da werden die Freunde der Kinder sich aber wundern, warum Diese im biederen Deutschland zu Hause sitzen - obwohl sie doch in Los Angeles sein sollten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Sind solche Faelle unter keinen Umstaenden versichert?
Warum sollten sie?
1. Eigenverschulden, ESTA wird von jeder Fluggesellschaft erklärt
2. kein versichertes Risiko

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich unterstelle einmal, dass Sie mit der Reiseversicherung eine Reiseruecktrittskostenversicherung meinen.

In Ihrem Fall duerfte die Versicherung frei von einer Leistungserbringung sein, da Sie die Weigerung auf Befoerderung wg. Nichtvorlage einer erforderlichen Einreisegenehmigung (ESTA) beim check-in selbst fahrlaessig herbeifuehrten.

ESTA schreibt vor, dass die Einreisegenehmigung 72 Stunden vor Reiseantritt beantragt werden muss und zwar schon aus dem Grund, wenn z.B. die Einreise nicht genehmigt wird, man immer noch die Gelegenheit hat beim naechstgelegenen US-Konsulat / Botschaft ein Visum zu beantragen.

Besitzer eines gueltigen US-Visums benoetigen keine zusaetzliche Einreisegenehmigung.

Wenn Sie den Service beim check-in benutzen, die Einreisegenehmigung kurz vor dem Abflug zu beantragen, dann passiert dies auf eigene Verantwortung. Man muss damit rechnen, dass Server gestoert oder ueberlastet sind, dass ist einzig und allein Ihr Risiko. Wo soll da hoehere Gewalt vorliegen???

Ich sehe keinen Grund warum eine Versicherung leisten sollte.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 24.11.2013 15:31

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Gemeinerweise greift noch nicht mal diese Regel:

quote:
FULL REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA. EMBASSY STATEMENT REQUIRED.


Generell sollte man die APIS Daten 48 Stunden vor Abflug eingegeben haben, um nicht bei Abflug noch eine Überraschung zu erleben.

Nur mal so aus Neugierde, wer hat den Tipp gegeben, ESTA am Flughafen zu machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WashingtonDC
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

@bernardoselva

Ich kann Ihren Beitrag, wenn auch nur aus Laiensicht, nur unterschreiben.

In einen Punkt mus Ich allerdings etwas widersprechen

quote:

ESTA schreibt vor, dass die Einreisegenehmigung 72 Stunden vor Reiseantritt beantragt werden muss und zwar schon aus dem Grund


Das stimmt so nicht 100%, auch wenn es im Endeffekt auf das selbe hinaus läuft. Sie schreiben, daß man es 72 Stunden vorher beantragen "muss" . Das stimmt so nicht. Es wird legdlich "empfohlen" es 72 Stunden vorher zumachen. Steht sowohl in der dt. Hilfsanleitung, als auch in der englischen.

quote:

Wann muss ich eine Reisegenehmigung beantragen?

Anträge können jederzeit vor Reiseantritt in die Vereinigten Staaten eingereicht werden. Das U.S.-Ministerium für Heimatzschutz (Department of Homeland Security - DHS) empfiehlt, Anträge auf Reisegenehmigung mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise einzureichen.



https://esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/helpScreen_de.htm#ta6
esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/ESTA_Screen-Level_Online_Help_1.htm#ta6

Es steht aber auch dort, daß in manchen Fällen eine längere Bearbeitungszeit vorkommen kann

quote:

In den meisten Fällen informiert Sie das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) sofort über Ihren Antragsstatus. In Fällen, in denen mehr Zeit zur Prüfung des Antrags benötigt wird, wird eine Antwort gewöhnlich innerhalb von 72 Stunden erteilt.


https://esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/helpScreen_de.htm#ata1

@@@

Ich könnte mir vorstellen, daß die Versicherung es mit Hinweis auf die empfohlen 72 Stunden abweisen wird.

Ich frage mich allerdings, warum manche bis tausende von €, in einen Urlaub steckt/stecken kann und es nicht fertig bringt sich rechtzeitig um Pässe , ESTA, Visas, Einreisebestimmungen .. kümmern /informieren . Das ist jetzt allgemein gemünzt.

In dne Reiseforum von mir haben einige schon gesehen, wie manche Reisende am Flughafen "panisch" und in Streß noch hastig ESTA ausgefüllt haben.

Warum soll die Versicherung hier zahlen? Der Reisende hat in diesen Fall ESTA auf den letzten Drücker ausfüllen wollen. Und hat ausgerechnet den Zeitpunkt erwischt, wo es halt mal nicht ginge. Da wäre leicht vermeidbar gewesen. Wenn er es rechtzeitg/früher gemacht hätte.

Wenn man es rechtzeitg mach, hat man immer eine Sicherheitspuffer. Und man startet auch entspannter in den Urlaub.


Wenn ich mich richtig erinne hat mir meine Airline (Delta) einige Tage vor Abflug ein Erinnerungsemail an ESTA geschickt. Und steht auch in vielen Reiseführer. Es teht auf vielen Infoseiten im Netz.

@Lifeguard Ich vermute eher, daß der betreffenden Reisende es entweder vergessen hat oder sich nicht richtg informiert hat.Wie Du bereits sagtest hilft die zitierte Regel nicht. Den ESTA ist ja kein VISA.@

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-- Editiert WashingtonDC am 24.11.2013 22:59

-- Editiert WashingtonDC am 24.11.2013 23:02

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Neben ESTA ist der Klassiker:
Ein Deutscher kommt zum Checkin und legt einen grünen Reisepass (ohne Visum) vor.
Tja, Dieser schaut dann mächtig in die Röhre und darf nicht mit.

quote:
Ich vermute eher, daß der betreffenden Reisende es entweder vergessen hat oder sich nicht richtg informiert hat.


Wenn man halt das ganze Leben in die visafreien Ferienländer fliegt (Spanien, Türkei, Aegypten), dann denkt man vermutlich, dass ein Reisepass reicht, um überall in die Welt zu fliegen.
Da man sich noch nie im Leben mit Einreisebestimmungen auseinandersetzen musste, wird man nicht auf die Idee gekommen, beim USA Urlaub näher hinzuschauen.

quote:
In Frankfurt wird das Besteigen des Flugzeuges nicht gestattet,

Hier existieren aber auch "nicht veroeffentlichte" Kulanzregelungen von Lufthansa. Ich gehe mal von Lufthansa aus, da nur sie nonstop von Frankfurt nach Los Angeles fliegen. Der Reisende hätte doch hier freundlich nachfragen koennen, ob eine Umbuchung für eine erschwingliche Gebühr auf den nächsten Tag möglich wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Ich könnte mir vorstellen, daß die Versicherung es mit Hinweis auf die empfohlen 72 Stunden abweisen wird.
Nein, die Versicherung wird die Zahlung abkehnen, weil die Besorgung der notwendigen Reisepapiere nicht mitversichert war.
Die Versicherungen haben heutzutage immer eine Posotivliste, was denn alles so mitversichert ist. Da ist in erster Linie mal alles, was in den rEiseunterlagen an Leistungen des Reiseunternehmens aufgelistet ist.
Bei Reisen nach Ägypten zum Beispiel steht in den Katalogen, dass man als Deutscher für einen mit ca. - Wert angegebenen Betrag das Visum bei Einreise bekommen kann und Reisende anderer Nationalitäten sich bei der Botschaft selbst drum kümmern sollten. Wenn ich al Deutscher mein Visum bei Einreise NICHT erhalten würde, wäre das also versichert.
Ich bin mir relativ sicher, dass in den rEiseunterlagen des TE NICHT steht, dass er ESTA zwei (!!!!) Stunden vor Abflug im Flughafen gegen eine Gebühr erhalten kann...

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