rechtsverbindliches Geschäftsverhältnis?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
LaGu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
rechtsverbindliches Geschäftsverhältnis?

Hallo,
Eine Privatperson handelt mit dem Betreiber eines Internetportals per eMail verschiedene Eigenschaften und Bedingungen über ein individuell anzufertigendes Werk aus das einer der Mitarbeiter des Portals anfertigen soll.
Der Privatmann bittet den Betreiber schließlich ihm die Zahlungsmodalitäten und eine Auftragsbestätigung zu übersenden. Der Betreiber möchte seinem Kunden einen Vertrag zu schicken. Daher teilt der Kunde ihm seine Anschrift und Telefonnummer mit und erhält ihn per Mail. Der Betreiber der Plattform erklärt, dass er den Auftrag annimmt.
Die Formulierungen darin erscheinen ihm jedoch eher laienhaft und zu seinen Ungunsten z. b. wird die Hälfte des Honorars bei Auftragserteilung fällig und beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit kündigen. Was im Falle einer Kündigung mit den bereits erbrachten Leistungen geschieht, wird jedoch nur hinsichtlich des Kunden festgelegt, uvm.
Dieser überweist ihm das Geld jedoch nicht.
Steht er trotzdem in einem rechtsverbindlichen Geschäftsverhältnis weil er eine Willenserklärung abgegeben bzw. um Auftragsbestätigung gebeten hatte?

Wie würdet Ihr das sehen?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von LaGu):
Wie würdet Ihr das sehen?

Kann sein oder auch nicht.

Dazu würde man den Wortlaut der gesamten Kommunikation prüfen müssen.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LaGu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ja, wäre dann ein Widerruf innerhalb 14Tage möglich, da über das Inet abgewickelt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von LaGu):
Wenn ja, wäre dann ein Widerruf innerhalb 14Tage möglich, da über das Inet abgewickelt?

Auch hier: Kann sein oder auch nicht.

Für viele Sachen die über das Internet abgewicklet werden, gibt es kein Widerrufsrecht bzw. kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LaGu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ausdrücklich ausgeschlossen wurde das nicht. Es sollte ein literarisches Manuskript werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LaGu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde es dabei ein Widerrufsrecht geben? AGB gibt es ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen