Hallo,
Eine Privatperson handelt mit dem Betreiber eines Internetportals per eMail verschiedene Eigenschaften und Bedingungen über ein individuell anzufertigendes Werk aus das einer der Mitarbeiter des Portals anfertigen soll.
Der Privatmann bittet den Betreiber schließlich ihm die Zahlungsmodalitäten und eine Auftragsbestätigung zu übersenden. Der Betreiber möchte seinem Kunden einen Vertrag zu schicken. Daher teilt der Kunde ihm seine Anschrift und Telefonnummer mit und erhält ihn per Mail. Der Betreiber der Plattform erklärt, dass er den Auftrag annimmt.
Die Formulierungen darin erscheinen ihm jedoch eher laienhaft und zu seinen Ungunsten z. b. wird die Hälfte des Honorars bei Auftragserteilung fällig und beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit kündigen. Was im Falle einer Kündigung mit den bereits erbrachten Leistungen geschieht, wird jedoch nur hinsichtlich des Kunden festgelegt, uvm.
Dieser überweist ihm das Geld jedoch nicht.
Steht er trotzdem in einem rechtsverbindlichen Geschäftsverhältnis weil er eine Willenserklärung abgegeben bzw. um Auftragsbestätigung gebeten hatte?
Wie würdet Ihr das sehen?
rechtsverbindliches Geschäftsverhältnis?
17. September 2017
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Frage vom 17. September 2017 | 17:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
rechtsverbindliches Geschäftsverhältnis?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 17. September 2017 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWie würdet Ihr das sehen? :
Kann sein oder auch nicht.
Dazu würde man den Wortlaut der gesamten Kommunikation prüfen müssen.
#2
Antwort vom 17. September 2017 | 18:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ja, wäre dann ein Widerruf innerhalb 14Tage möglich, da über das Inet abgewickelt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. September 2017 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWenn ja, wäre dann ein Widerruf innerhalb 14Tage möglich, da über das Inet abgewickelt? :
Auch hier: Kann sein oder auch nicht.
Für viele Sachen die über das Internet abgewicklet werden, gibt es kein Widerrufsrecht bzw. kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
#4
Antwort vom 17. September 2017 | 18:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ausdrücklich ausgeschlossen wurde das nicht. Es sollte ein literarisches Manuskript werden.
#5
Antwort vom 18. September 2017 | 06:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Würde es dabei ein Widerrufsrecht geben? AGB gibt es ja nicht.
#6
Antwort vom 19. September 2017 | 10:29
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Nein, § 312 g Abs 2 Nr. 1. BGBZitatWürde es dabei ein Widerrufsrecht geben? :
Und jetzt?
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