rechts überholen und Stinkefinger
Ist mir gerade eben passiert: Wurde rechts auf der 4 spurig ausgebauten B9 überholt (Kraftfahrtstraße), außerdem zeigte der Fahrer den mittleren Finger hoch.
Das alles bei Tempo 210km/h, ich auf der Ninja, er im Audi (fuhr dann ca. 230).
Der Audi klebte so dicht hinter mir, dass ich ihn im Rückspiegel nicht mehr sehen konnte.
Ich überholte meinerseits mehrere PKW und LKW.
Nach ca. 500m freier Strecke fuhr der nette Herr rechts an mir vorbei.
Lohnt sich eine Anzeige gegen Unbekannt (drängeln bei ca. 200km/h, rechts überholen, Stinkefinger) oder muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen die max. 235 km/h nicht genutzt zu haben oder dass ich nicht unverzüglich rechts rüber bin was auf dem Bike bei dem Tempo nicht so einfach geht.
Was würdet Ihr tun? Nein, das Geld für die 1400er Ninja habe ich nicht....
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von Speedy Gonzales am 26.06.2012 17:52
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>rechts überholen und Stinkefinger
Hallo,
also HUt ab, was du bei der Geschwindigkeit noch alles auf dem Motorrat sehen kannst.
Nur mal so gefragt, du hast doch sicherlich den Blinker gesetzt um anzuzeigen, dass du nach rechts rüber ziehst, wenn auch nur langsam.
Solltest du den Blinker nicht gesetzt haben, musste man davon ausgehen, dass du mit Sicherheit auf der linken Seite bleiben wolltest. Das entschuldigt zwar nicht das Verhalten des anderen Autofahrers, aber deines war dann auch nicht gerade korrekt...
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von lesen-denken-handeln am 26.06.2012 21:38
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>rechts überholen und Stinkefinger
Wenn es jemand schafft, einen rechts zu überholen, dann ist das ein untrügerisches Zeichen dafür, das man sich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten hat.
Während man also selbst der Polizei zugibt, dass man Links jemanden behindert hat, heißt das noch lange nicht, dass der Halter auch gleich der Fahrer ist. Und jetzt machen Sie mal vor Gericht glaubwürdig, dass sie bei dieser Geschwindigkeit das Gesicht erkannt haben.
Ergo, der einzige, der was zu befürchten hat, sind Sie, weil Sie sich selbst belastet haben.
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-- Editiert Lifeguard am 28.06.2012 10:39
von Lifeguard am 28.06.2012 10:37
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>rechts überholen und Stinkefinger
quote:
Die Geschwindigkeit war soweit passend.
Für was und für wem?
Passend sind solche Geschwindigkeiten auf Rennstrecken mit Auslaufzonen, Kiesbetten, Kein Rechtsfahrgebot, kein Gegenverkehr, aller 1 Kilometer stehendes Sanifahrzeug.
Zum Sachverhalt: Natürlich kannst du den Fahrer Anzeigen.
Dazu brauchst du nix in diesem Forum Posten!
Nachtrag: Vieleicht hast du jedoch ein Ortseingangsschild übersehen und da darf man auch mal rechts überholen...
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-- Editiert muran am 29.06.2012 12:22
von muran am 29.06.2012 12:19
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