>rechts überholen oder vorbeifahren?
Überholen: Ist lt.
§5 StVO das Vorbeifahren an aktiv am Verkehr teilnehmenden KFZ (können auch stehende Fahrzeuge sein, wenn sie bspw. an Ampel warten). Kann rechts und links erfolgen.
Vorbeifahren: Ist lt. §6 nur bei stehenden Fahrzeugen möglich, nämlich wenn diese nicht aktiv am Verkehr teilnehmen (Bsp. Parkendes KFZ).
Es stellt sich hier also nicht die Frage ob es sich um Vorbeifahren oder Überholen handelt, sondern, ob der Überholvorgang auf der rechten Seite angemessen ist.
Dies wird in der Regel durch die Rechtssprechung bejaht, wenn die Differenz des Überholenden zum Überholten max. 20 km/h beträgt und der Überholte nicht schneller als 60 km/h fährt. Ein Überholvorgang mit mehr als 80 km/h auf der rechten Seite ist somit unzulässig.
Meines Wissens sind diese Geschwindigkeitsregelungen nicht exakt per § geregelt, werden aber so per Rechtssprechung definiert. (siehe BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm
VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212)
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
-- Editiert am 17.08.2009 17:21
von Klagdichreich am 17.08.2009 17:17
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