liebe leser
ich habe die hausverwaltung aufgefordert mir zu einigen rechnungsbeträgen der nebenkostenabrechnung 2003 die rechnungskopien zu senden. der verwalter weigert sich, mit der begründung ich könne die rechnungen bei ihm im büro einsehen, was mir zu zeitaufwendig ist. wie sehen meine möglichkeiten aus wenn er mir die rechnungskopie nicht schickt ? kann ich einen teil der nebenkostenabrechnung ( z.b. 10 prozent ) einbehalten bis zur vollständigen rechnungslegung ?
viele grüsse und herzlichen dank für das bemühen
norbert
rechnungslegung nebenkosten
10. Januar 2005
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Frage vom 10. Januar 2005 | 11:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
rechnungslegung nebenkosten
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#1
Antwort vom 10. Januar 2005 | 13:43
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ja.
Er ist verpflichtet, auf Wunsch Kopien der Rechnungen zuzusenden, darf allerdings Kostenersatz (bis € 0,50) je Seite verlangen.
Gruß
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