Hallo zusammen,
ab wann ist eine "Tätigkeit", die man eher spaßeshalber ausübt, die aber auch hin und wieder den einen oder anderen Euro abwirft, genehmigungspflichtig seitens des Hauptarbeitgebers?
Sagen wir mal, X arbeitet bei Firma A als Buchhalter. In seiner Freizeit hilft X seinem Freund F dabei, die von F produzierten Design-Bierdeckel nach Japan zu verticken. F gibt X dafür mal ein Bier aus, und als ein Großauftrag durch X´s Vermittlung zustande kommt, zahlt F dem X sogar 1000 Euro, ohne dass er dazu verpflichtet wäre (da kein Vertrag zwischen F und X besteht und beide befreundet sind).
Fragen:
Ab wann muß X seinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?
Muß X einen Gewerbeschein etc. beantragen?
Danke vorab für Antworten.
"Nebenjob" - ab wann genehmigungspflichtig durch AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... wenn geld fließt und die tätigkeit einigermaßen regelmäßig ist, wäre eine mitteilung an den AG angesagt. nebentätigkeit muss fomell genehmigt werden, auch wenn der AG nur sehr begrenzte möglichkeiten hat, das zu verbieten.
*gewerbeschein* ist eine andere thematik
Hallo,
Eine Nebenbeschäftigung deutet an in irgend eine Weise angestellt zu sein, was hier nicht der Fall ist.
Wenn ein Konflikt mit der Hauptbeschäftigung besteht, was auch hier nicht zu sein scheint, oder seine *Hilfe* seine Hauptbeschäftigung beeinträchtigt z.B. die Nacht durchgemacht, dann bestünde schon Handlungsbedarf.
So wie es aber hier geschildert ist, würde ich es nicht an die große Glocke hängen. Man kann mit seiner Freizeit schließlich machen was man will!
Gruß
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@ortillia
.... deutet an in irgend eine Weise angestellt
zu sein ....
.... *angestellt* ist nicht das kriterium. denn wie ist es mit selbständigkeit im nebenjob? alles, womit jemand neben dem hauptjob mit arbeitskraft und hirnschmalz das bruttosozialprodukt zu steigern gedenkt, ist nebenjob. also auch der eigene i-netshop, computerhilfe, partyservice, ....
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