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Einsatz der Bundeswehr im Inneren - Entwurf zur Grundgesetzänderung - 3/4
bim vom 16.3.2004   19457 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

"Die Bundeswehr ist keine Reservepolizei"

Polizeigewerkschaft lehnt Gesetzentwurf strikt ab

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt die Union davor, mit ihrer geplanten Gesetzesinitiative zum Einsatz der Streitkräfte im Inland die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr zu vermischen. „Die Bundeswehr ist keine Reservepolizei“, sagte GdP Chef Konrad Freiberg in einem Gespräch mit 123recht.net und lehnte das Vorhaben entschieden ab. Das Grundgesetz sehe den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit nicht vor. Das sei Aufgabe der Polizei, meint Freiberg.




Die GdP fordert die Bundesländer in diesem Zusammenhang erneut auf, den Personalabbau bei der Polizei sofort zu stoppen. „Die Polizei darf nicht personell ausgehungert werden, um einen Grund zu haben, Militär einsetzen zu können“, mahnt Freiberg.
Falls die Polizeieinheiten von Bund und Ländern die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung nicht mehr aufrecht halten können, sei auch niemand anderes dazu in der Lage, sagt der Gewerkschaftsboss. „Der Ruf nach der Bundeswehr ist ein Ausdruck des schlechten Gewissens“, kommentiert Freiberg die geplante Gesetzesänderung. Die Streitkräfte seien für die Kriminalitätsbekämpfung weder ausgebildet noch ausgestattet. „Terroristen sind aber Kriminelle und keine militärischen Gegner.“

Für eine effektive Terrorabwehr fordert Freiberg vielmehr eine verstärkte Vernetzung von Polizei und Nachrichtendiensten. „Der Informationsaustausch ist ein wichtiges Instrumentarium für die Bekämpfung des Terrorismus“, so der Bundesvorsitzende der GdP.

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