„Die Behörden müssen auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge lernen“

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123recht.de Interview zum Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene mit Christoph Bruch, Politologe und Mitglied des Bürgerrechtsverbands Humanistische Union in Berlin

123recht.de: Herr Bruch, in einzelnen Ländern gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz. Warum ist es so schwierig, ein solches auch auf Bundesebene zu verabschieden?

Bruch: Die Durchsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen hat sich in allen Ländern mehr oder weniger schwierig gestaltet. Es geht immer darum, dass die Verwaltung einen Machtverlust befürchtet. Zum Teil haben auch Unternehmerverbände Schwierigkeiten damit, weil sie befürchten, dass ihre Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden oder auf ihre Unternehmen Kostenbelastungen zu kommen.

123recht.de: Seit April gibt es nun einen Vorschlag von verschiedenen Verbänden, darunter die Humanistische Union, für ein Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Was soll dieses Gesetz bewirken?

Bruch: Dieses Gesetz würde bewirken, dass die Bürger die Möglichkeit hätten – anders als jetzt – auch ohne Begründung auf Informationen der Verwaltung zuzugreifen. Das hat ganz praktische Auswirkungen: Ein Beispiel aus NRW, da gibt es einen Landschaftsverband Niederrhein, die wollten wissen, wie es um die Deiche bestellt ist und haben sich an die Aufsichtsbehörde gewandt, um entsprechende Informationen zu bekommen. Rechtsgrunglage war in diesem Fall das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz. Leider muss man sagen, dass sich die Behörde hier quergestellt hat. Eines ist klar: Die Behörden müssen auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge lernen.

123recht.de: Wer hat ein Recht auf Informationen?

Bruch: Die Informationsfreiheitsgesetze zeichnen sich international dadurch aus, dass wirklich jeder antragsberechtigt ist. In der Regel muss er noch nicht einmal Staatsbürger sein. Außerdem müssen die Anträge nicht begründet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Verwaltung nach „guten“ und „schlechten“ Anträgen unterscheidet.

123recht.de: Welche Erfahrungen wurden denn auf Länderebene gemacht. Was wollen die Bürger wissen?

Bruch: Sie haben ganz konkrete praktische Anliegen. In vielen Fällen betreffen sie Informationen zu Planungsverfahren. Zum Teil könnte man dabei auch auf anderes Recht zurückgreifen, zum Teil muss man aber eben die Informationsfreiheitsgesetze nutzen. Soll in ihrer Gegend zum Beispiel etwas neues gebaut werden und sie möchten dazu etwas wissen, dann kann es sein, dass sie eigentlich kein Recht auf Information hätten, weil sie nicht unmittelbarer Nachbar sind. Trotzdem können sie aber unmittelbar betroffen sein, weil zum Beispiel der ihnen gegenüberliegende Park durch das Bauvorhaben nicht mehr frei zugänglich wäre. In solchen Fällen bietet ihnen das Gesetz die Möglichkeit, diese Informationen zu erhalten.

123recht.de: Gibt es Einschränkungen?

Bruch: Die Informationsfreiheitsgesetze haben eine ganz klare Struktur. Sie beginnen mit einem Grundsatz, der sagt: Alle Informationen aus der Verwaltung sind zugänglich. Ausgehend von diesem Grundsatz werden Ausnahmetatbestände aufgelistet, die sensible Informationen schützen. Zum Beispiel Informationen der Strafverfolgung bei der Polizei, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten.

123recht.de: Was muss getan werden, um die gewünschte Information zu erhalten?

Bruch: Zunächst muss ein Antrag gestellt werden. Da wir derzeit noch keine elektronische Unterschrift haben, wäre der Bürger bei einem online gestellten Antrag auf den Goodwill der Verwaltung angewiesen. Ansonsten wird der Antrag völlig formlos gestellt. Natürlich muss beschrieben werden, welche Informationen gewünscht sind; andernfalls kann die Verwaltung erst gar nicht tätig werden. Übrigens ist die Verwaltung gehalten, den Antragsteller zu beraten.

123recht.de: Wie lange dauert es, bis die Informationen erteilt werden? Gibt es Fristen für die Behörden?

Bruch: Bei einfachen Anträgen soll die Information dem Entwurf zufolge innerhalb von drei Wochen erteilt werden. Dabei haben wir uns am Umweltinformationsgesetz orientiert. Wenn es komplizierter wird, hat die Verwaltung die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.

123recht.de: Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen, wenn die Behörde die Information verweigert?

Bruch: Im Falle einer Ablehnung kann sich der Bürger, wie bei jeder negativen Verwaltungsentscheidung, an das Gericht wenden. Davor können sich Betroffene an den Informationsbeauftragten wenden. Auf Länderebene ist der Landesdatenschutzbeauftragte der richtige Ansprechpartner, auf Bundesebene wäre der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig.

123recht.de: Kostet der Informationszugang etwas?

Bruch: Ja, die Informationsfreiheitsgesetze orientieren sich momentan im Wesentlichen an dem Kostenrahmen aus dem Umweltinformationsgesetz. Dem Entwurf vom April zufolge sollen die Kosten allerdings niedriger angesetzt werden. Wir möchten, dass die Behörden für ihre Recherche keine Gebühren nehmen können. Ausschließlich für die Kopien, die sie bereitstellen, soll Geld genommen werden dürfen.

123recht.de: Gibt es bezüglich der Kosten Härtefallregelungen?

Bruch: Wenn sie eine Information beantragen, die in einem öffentlichen Interesse steht, oder wenn die Person durch die Kosten zu stark belastet würde, dann können die Kosten theoretisch bis auf Null abgesenkt werden. Allerdings beinhaltet diese Regelung das Problem, dass der Antrag in solchen Fällen begründet werden muss, da sonst die Wertigkeit nicht eingeschätzt werden kann.

123recht.de: Wie beurteilen sie das Klima für das von ihnen vorgeschlagene Gesetz?

Bruch: SPD und Grüne haben in ihrer Koalitionsvereinbarung stehen, dass sie ein solches Gesetz durchsetzen wollen. Intern ist geplant, dass bis zur Sommerpause ein Gesetz in den Bundestag eingebracht werden soll. Von Regierungsseite hat Rezzo Schlauch gesagt, dass das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Legislaturperiode kommen wird.

123recht.de: Das Thema hat es auch schon in der vergangenen Legislaturperiode gegeben. Passiert ist aber nichts, warum sollte es jetzt klappen?

Bruch: Wir sind darauf angewiesen zu hoffen, dass es nun endlich passiert. Ich persönlich denke, dass es erst am Ende dieser Legislaturperiode zu einem Gesetz kommt. Die mit dem Gesetz befassten Abgeordneten der Regierungskoalition haben durchaus positiv auf unseren Entwurf reagiert. Die Meinung im Bundestag ist allerdings breiter gestreut. CDU und FDP stehen dem Entwurf eher skeptisch gegenüber. Innerhalb der SPD ist der Jubel leider auch nicht uneingeschränkt. Die Parteien stehen momentan unter sehr starkem Druck aus anderen Politikfeldern. Insofern ist es nicht ganz klar, ob die Kraft ausreichen wird, die man auf dieses Thema konzentrieren muss, um es dann auch durchzusetzen.
Die Gesetze werden später von Bürgern benutzt. Allerdings braucht man eine gewisse Kompetenz, um sie zu benutzen. Praktisch wird dieses Gesetz besonders wichtig und nützlich für Nichtregierungsorganisationen sein: Sie haben häufig eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Bürger und Regierung, um Dinge voranzubringen. Ich wünsche mir daher sehr, dass dieses Gesetz bald kommt, denn es würde unserer Demokratie insgesamt weiterhelfen.

123recht.de: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Bruch.

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