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"1Euro Job "und Arbeitsschutz

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"1Euro Job "und Arbeitsschutz

Hallo,
Folgende Situation : Ich betreue eine Gruppe von GWA Kräften, im Volskmund 1 Euro Jobber genannt. Diese werden über einen Träger, eine städtische Gesellschaft eingesetzt und an uns weiter gegeben, so wie üblich. Die Leute arbeiten nun im öffentlichen Verkehrsraum, tragen auch oft Dinge, die auf den Boden fallen können oder scharfkantige Sachen.
Ich habe die vorgeschriebene Analyse zu Gefahren des Arbeitsplatzes gemacht und daraus die notwendige Arbeitsschutzbekleidung hergeleitet. Laut ARGE ist der Träger, also die Stelle, die uns die GWA Kräfte zuteilt für die Ausrüstung verantwortlich. Immerhin bekäme dieser Träger je Kraft 250.-Euro im Monat an Zuschuss. Das erste Gespräch ergab, dass man nur Schutzschuhe bezahle, schließlich habe ich sie auf die restlichen Dinge wie Warnweste usw. hochgehandelt. Bei jeder neuen Stelle, di kommt, geht nun munter das Kleidertauschen los, da die Jacken ja länger halten als 1 Jahr. Wenn Bruno XXL nun die Jacke von Heidi S, die ihre Stelle beendet hat nicht paßt, geht das Gefeilsche um eine neue Jacke mit dem Träger los.
Unabhängig, dass ich der Meinung bin, dass auch 1 Euro Jobber Anspruch auf Unversehrtheit am Arbeitsplatz haben hier nun meine Frage :

Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert ? Für mich ist es logisch, dass natürlich ich hafte, wenn die Leute ihre kleidung vor Ort nicht tragen und ich dieses toleriere. Nun haben wir den Mitarbeiter A, der noch keine warnjacke hat, weil der Träger sie noch nicht bewilligt hat, ich sie also vor Ort noch nicht kaufen durfte. A wird bei Arbeiten im Straßenraum angefahren und es kommt heraus, dass er keine Warnjacke anhatte, für den Autofahrer also unsichtbar war. Haftet dann der Träger der Maßnahme, die Firma, zu der der Arbeiter für die Maßnahme geschickt wurde, oder letztendlich wieder ich vor Ort ?


von Filmsammler am 26.06.2008 18:36
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>"1Euro Job "und Arbeitsschutz
@filmsammler

erstmal möchte ich dir sagen, dass ich es toll finde, wie du dich für *deine* leute einsetzt.

meiner ansicht nach würde die stelle haften, die die bekleidung nur mit verzögerung genehmigt.für ein euro jobber gelten die gleichen gesetze im arbeitsschutz wie für arbeitnehmer mit *normalem* vertrag. es ist nicht dir anzulasten, wenn die arge, respektive die sachbearbeiter, beim x. ten vermittelten ein euro jobber nicht automatisch die schutzkleidung genehmigen. das ist zum

es nützt dir aber nicht, denn offensichtlich hast du ein gewissen und das würde dich nicht mehr ruhen lassen, wenn was passiert.
ich würde die leute dann schlicht ins büro setzen und das der arge auch mitteilen.
vielleicht hilft ja mal an wink an das amt für arbeitschutz und an die örtliche presse. da sind leute arbeitswillig, da ist ein verantwortlicher, der sich den allerwertesten aufreisst und da ist eine behörde, die standardschutzkleidung verweigert.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 26.06.2008 19:15:43


von Sunbee 1 am 26.06.2008 19:14
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>"1Euro Job "und Arbeitsschutz
Hallo,

ich sehe das ebenso wie @sunbee. Aber vielleicht solltest du dich, falls du keine Reaktion erfährst, an die oberste Behörde deines Bundeslandes wenden. Musst du mal in den Sites der verschiedenen Ministerien nach der Zuständigkeit suchen. Entweder Wirtschaft oder Soziales. Je nach Struktur. Dorthin schreibst du einen sachlichen Brief und fragst letztlich, wer die Verantwortung im Fall des Falles trägt.


@sunbee *wink* hast ne Mail



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 26.06.2008 19:54
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
@apothekenpferd
*wink. du hast schon antwort*

bei dem thread fällt mir auf, dass ich zwar weiß, dass es arbeitsschutz gibt, aber wer zuständig ist, weiß ich nicht.
ist das nicht das arbeitsministerium? oder bin ich da auf völlig falschem dampfer?

sunbee




von Sunbee 1 am 26.06.2008 20:12
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
@sunbee

jedes Bundesland strukturiert die Zuständigkeiten anders.


*gleich mal lesen guck*

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 26.06.2008 20:19
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
jeder AN bekommt bei Antritt seiner Arbeit eine Arbeitsschutzbelehrung, die er auch zu unterschreiben hat. In erster Line haftet der direkte Vorgesetzte.

In wie weit dass dann durchgesetzt wird hängt immer von der Begründung ab.

Ich bin selber Führer eines Meßtrupps, alle meine Mitarbeiter haben eine Arbeitsschutzbelehrung bekommen und wer seine Sicherheitsbekleidung nicht trägt oder keine hat; muss im Büro oder im Bus bleiben.

Am Ende ist immer der direkte Vorgesetzte der Dumme.
---------
Rechtliche Grundlagen sind GUV-V §29 "hat bereit zu stellen" in dem Fall würd ich sagen die Krankenhausrechnung an die ARGE, wo bei Sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum der AN im Strassenbereich eingesetzt wurde.

Man kann die ARGE auch anzeigen wenn Sie nicht im ausreichenden Masse, geeignete - also auch in der richtigen Größe- Schutzausrüstung zur Verfügung stellt.




von Mathiasla am 27.06.2008 09:02
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
Hier müßte das Amt für Gesundheit und Soziales zuständig sein. Diese Behörde ist verpflichtet auch anonymen Hinweisen unverzüglich nach zu gehen.Auch wenn Du deinen Namen nennen würdest, dürfen Sie diesen nicht weiter geben.Auf keinen Fall würde ich jemanden arbeiten lassen, der eine Warnweste bei der Arbeit tragen muss.


von Slavonia am 27.06.2008 11:10
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
Ich denke, dass ein Vorgesetzter der bewusst Sicherheitsmaßnahmen umgeht ,
sich nicht nur disziplinarrechtlichen Problemen gegenüber sieht.

Im Falle des Falles wird sicherlich auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung eingeleitet.
Unter solchen Umständen (Vorsatz) wird es sicherlich auch zu einer Bestrafung kommen.

Bei Gesundheitsgefährdung steht einem AN ein Zurückbehaltungsrecht der Arbeit zu.
Das dürfte auch für diese Leute gelten, da es ein Grundrecht ist.

Spreche Dich mal mit dem Personalrat und ggfs. einem Rechtsbeistand ab (Anwalt bzw. Gewerkschaft), wie das sauber dokumentiert wird, damit Dir nachher nicht irgendwelche Sesselfurzer was anhängen von wegen Nichtausführung von Arbeit.

Vermutlich muss jeder Nichteinsatz wegen mangelnder SIcherungsmaßnahmen mit Ort, Uhrzeit usw. dokumentiert und von den Leuten gegengezeichnet werden.

Kopf hoch
M.


von guest-12313.03.2009 19:03:35 am 27.06.2008 12:20
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
Der Arbeitssicherheitsbeauftragte wäre auch ein Ansprechpartner.
Eine Kontaktaufnahme zu Ihrem Problem mit die zuständige Berufsgenossenschaft dürfte auch helfen.


von hamburgerin01 am 27.06.2008 13:53
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
Vielen Dank, für Eure Antworten.
Habe jetzt genügend Hinweise, die auch neu für mich waren. im Endeffekt sieht es ja leider so aus, dass 1 Euro Jobber ohne jegliche Arbeitsschutzbeachtung eingesetzt werden, was ich laufend erlebe. Für meine Leute habe ich jetzt alles gekauft und die Rechnung beim Träger eingereicht. Irgendwie habe ich jedoch den Eindruck, dass die zuständigen Behörden hier noch gar keine Antenne haben. Viele Kirchen, vereine usw. beschäftigen teiweise 8 oder 10 1 Euro Jobber, jemanden vom Arbeitsschutz habe ich dort aber noch nie gesehen. ich bin froh, dass die Institution für die ich die Kräfte betreue absoluten Wert auf diese wichtigen Dinge legt und dem Träger Dampf gemacht hat.
Diese Maßnahme ist auch keine scheingerwebliche Ausbeutung, sondern entspricht vollkommen dem GWA Gedanken, also gemeinnützig und zusätzlich. Es wird somit kein Gewinn erwirtschaftet, aus dem Bekleidung selst gezahlt werden könnte. Genau dafür ist ja auch das Geld da, welches die ARGE jeden Monat an die Träger überweist, um die Kräfte auszustatten. Dieses geld scheint jedoch hauptsächlich in die Selbstverwaltung der Träger zu fliessen. Ein Riesengschäft,- das hat Peter Hartz sicher nicht gewollt.


von Filmsammler am 29.06.2008 13:45
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>&quot;1Euro Job &quot;und Arbeitsschutz
§ 8 SGB VII

abgesichert (für Unfälle) sind die 1 Euro Leute über die zuständige Berufsgenossenschaft.

Auch hier der technische Aufsichtsdienst für die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien.


von Jogibear am 30.06.2008 16:55
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