privatunterricht & arbeitszimmer

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
moonica
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
privatunterricht & arbeitszimmer

Hallo Ihr lieben Hilfsbereiten,

Ich habe auch eine Steuerfrage. Hintergrund: Ich bin Hausfrau, habe aber in 2007 gelegentlich Privatunterricht erteilt, ohne Quittungen auszuhaendigen (und bin immer in bar bezahlt worden). Insgesamt habe ich geschätzte 350 EUR über das gesamte Jahr hinweg verdient (Brutto), wahrscheinlich eher etwas weniger.

Ich bin aber (so wie es für Hausfrauen vermutlich üblich ist) bei meinem Mann mit-versichert, er (und sein Arbeitgeber) bezahlt also die Sozialabgaben für uns beide.

Nun möchte Ich die Werbungskosten meines Arbeitszimmers (Tisch, Ordner usw) geltend machen;

Frage 1: Reicht es wenn ich die 350 EUR als Einkünfte aus "selbständiger Tätigkeit - Privatunterricht" angebe (ohne Quittungen, oder mit im Nachhinein vor mir erstellter Erklärung), um die Notwendigkeit des Arbeitszimmers zu belegen?
(es ist ja seit 2007 nicht mehr selbstverständlich, dass Kosten bzgl Arbeitszimmer abzugsfähig sind)

Frage 2: Werden die 350 (ggfls abzüglich der Werbungskosten wegen Arbeitszimmer) dem Jahresgehalt meines Mannes angerechnet werden und somit so versteuert werden als ob er eben (350-WK) EUR mehr Einkünfte gehabt hätte? Oder nicht?

Es geht um die Steuereklärung 2007.

Vielen Dank für Eure Mühe !!

monica

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