privates downloaden ist erlaubt

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
privates downloaden ist erlaubt

ich habe bzgl. meines Themas nochmals gegooglet und folgendes wurde erwähnt.
Es ist offensichtl. eine Grauzone was erlaubt ist und was nicht. Da streiten sich wohl noch die Gelehrten, für private Zwecke sei es erlaubt nur mit kommerzieller Hintergrundmusik nicht. Nun frage ich mich was spricht dagegen, wenn ich diverse Videoclips z.B von den
4 Elementen diese an meine Freunde privat weiterversende damit verstoße ich doch nicht gegen die Regeln? Es gibt ja auch einen Link zum downloaden auf das Handy wovon ich noch nicht gebraucht machen möchte, weil ich nicht weiß was erlaubt ist und was nicht??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Auch Downloads aus illegalen Quellen sind nicht erlaubt, genauso wenig wie solche Downloads dann weitergegeben werden dürften.

Nur ist es so, das die Abmahner sich eher auf das verbreiten konzentrieren, da dies von Aufwand des Nachweises und der Abmahnung/Unterlassung her wirtschaftlicher ist und das verbreiten den höheren wirtschaftlichen Schaden verursacht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
für private Zwecke sei es erlaubt nur mit kommerzieller Hintergrundmusik nicht


Wie meinen?

quote:
wenn ich diverse Videoclips z.B von den
4 Elementen diese an meine Freunde privat weiterversende damit verstoße ich doch nicht gegen die Regeln?


Das wäre vom Recht auf Privatkopie abgedeckt, sofern es sich um wirklich persönlich verbundene Personen handelt und nicht um "Facebook-Freunde", die man vor 3 Jahren mal auf einem Festival für 5 Minuten gesprochen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

ganz ganz lieben Dank an Euch beide für Eure höflichen und freundlichen Antworten. Nun weiß ich ein wenig Bescheid.


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