privater Offenstallbesitzer - Haftung

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
sonnem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)
privater Offenstallbesitzer - Haftung

Hallo,

ich habe eine Offenstall für mein Pferd. Da es ja nun nicht artgerecht ist ein Pferd allein zu halten, habe ich 2 Einsteller. Das ganze betreibe ich privat und habe kein Gewerbe angemeldet. Jeder Einsteller hat eine Vertrag in dem drin steht, das ich keine Haftung übernehme. Wie sieht das rechtlich aus? Wenn jetzt doch mal etwas passiert, kann ich dann haftbar gemacht werden? (Z.B. ein Pferd bricht aus der Weide aus und verursacht einen Unfall. Im Vertrag steht übrigens auch, das jeder verpflichtet ist, den Weidezaun zu kontrollieren usw.)
Gibt es hier Offenstall-Besitzer die das auch privat betreiben?
Bin schon mal dankbar über eure Nachrichten.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Einer gesetzlichen Haftpflicht kann man sich nicht durch Verträge mit Dritten entziehen! Frage eine/n Anwalt/in und schließe eine Haftpflichtversicherung ab!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich würde auf jedenfall darauf aus sein dass jedes Pferd eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Die muss natürlich vom Besitzer selber getragen werden.
Ein Tierhalterhaftpflichtversicherung - das was du meinst mit ausbrechen und so - ist meines Wissen nicht so teuer und kommt glaube ich pro Pferd im Jahr so um die 20-30Euro (also ca. 2Euro im Monat pro Tier). Die schreibt aber auch vor dass die Tiere auch jeweils eine eigen Tierhaftpflicht (s.o.) haben müssen. Wahrscheinlich streiten sich dann die Versicherung untereinander wer die Kosten trägt sollte dann aber einem egal sein eine wird es wohl dann zahlen. Ohne Gewähr ist meine Info aus einer Informationsveranstaltung für Pensionsstallbesitzer/Stallbesitzer.
Das andere ist eine Betriebshaftpflicht. Die ist abhängig von der Größe deiner Anlage und so. Da müsstes du dich schon mit einem Versicherungsfachmann unterhalten. Das würde ich dir anraten - ist ja dann noch nichts unterschrieben.

Zu Versicherungsfachmann ist noch zu sagen da bitte genau erkundigen, ob er auch mit Pferdebetriebe und so Erfahrung hat. Es ist mühsam ein Fachmann für KFZ und Lebensversicherung einen solchen Betrieb zu erklären.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

So wie ich ihre Frage verstanden habe, geht es Ihnen darum, mögliche Ersatzansprüche der anderen Einsteller auszuschließen, die diese gegen Sie als „Betreiber“ des Offenstalls und der Weide geltend machen könnten. Wenn Sie Wert auf eine Gestaltung des Einstellvertrages legen, bei denen Ihre Haftung möglichst weitgehend ausgeschlossen wird, sollten Sie einen Anwalt mit der Vertragsgestaltung beauftragen. Als Leitlinien kann hier nur aufgezeigt werden:

Haftung für vorsätzliches Handeln kann nicht ausgeschlossen werden.

Gegenüber Dritten kann die Haftung auch nicht ausgeschlossen werden. Bsp.: Infolge Ihrer Fahrlässigkeit - kaputter Zaun - gelangt ein Pferd von der Weide auf die Straße und es kommt zum Autounfall. Nur weil Sie gegenüber dem Pferdeeigentümer die Haftung beschränkt haben, entfallen nicht auch automatisch die Ansprüche des Autofahrers / Halters. Man kann keine Verträge zu Lasten Dritter schleißen.

Der Haftungsausschluss darf den Vertragszweck nicht ad absurdum führen. Dabei kommt es aber auf die Einzelheiten an. Bsp.: Ein Wachdienst der für jegliche Schäden aus unzureichender Bewachung NICHT haften will.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonnem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke schon mal für eure Antworten. Jeder Einsteller hat auf alle Fälle eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd. Das habe ich schon so vereinbart.
Kann ich eine Betriebshaftpflicht abschließen, wenn ich das ganze privat betreibe? Wenn ich ein Gewerbe anmelde, kommen ja noch weitere Kosten auf mich zu und das wollte ich vermeiden. Es soll ja ein Hobby bleiben.

8x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.870 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen