>privater Offenstallbesitzer - Haftung
So wie ich ihre Frage verstanden habe, geht es Ihnen darum, mögliche Ersatzansprüche der anderen Einsteller auszuschließen, die diese gegen Sie als „Betreiber“ des Offenstalls und der Weide geltend machen könnten. Wenn Sie Wert auf eine Gestaltung des Einstellvertrages legen, bei denen Ihre Haftung möglichst weitgehend ausgeschlossen wird, sollten Sie einen Anwalt mit der Vertragsgestaltung beauftragen. Als Leitlinien kann hier nur aufgezeigt werden:
Haftung für vorsätzliches Handeln kann nicht ausgeschlossen werden.
Gegenüber Dritten kann die Haftung auch nicht ausgeschlossen werden. Bsp.: Infolge Ihrer Fahrlässigkeit - kaputter Zaun - gelangt ein Pferd von der Weide auf die Straße und es kommt zum Autounfall. Nur weil Sie gegenüber dem Pferdeeigentümer die Haftung beschränkt haben, entfallen nicht auch automatisch die Ansprüche des Autofahrers / Halters. Man kann keine Verträge zu Lasten Dritter schleißen.
Der Haftungsausschluss darf den Vertragszweck nicht ad absurdum führen. Dabei kommt es aber auf die Einzelheiten an. Bsp.: Ein Wachdienst der für jegliche Schäden aus unzureichender Bewachung NICHT haften will.
von Mausi1939 am 03.11.2008 17:48
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