Hallo,
wir haben letzten Donnerstag unseren privaten, 4 Jahre alten,PKW verkauft.
Am Fahrzeug waren keinerlei technische Mängel.
Der Käufer warm Mittwochs da und hat das Kfz ca. 30 Minuten begutachtet, sowie eine Probefahrt gemacht.
Ebenfalls wurden ihm alle Unterlagen (Scheckheft, ASU, Tüv, Brief, Zulassung, Inspektionsrechnungen etc.) gezeigt und später beim Verkauf ausgehändigt.
Vorgestern hat er das Kfz auf seinen Namen umgemeldet. Heute schickt er mir einen Brief, in dem er gerne 400 Euro vom Kaufpreis zurück hätte.
Gründe: Kfz sei ein Re-Import (habe ich ihm aber erzählt und stand sogar auf dem Nummernschildhalter, sowie Scheckheft war komplett in französisch gehalten)
Am Dach wären leichte Lackkratzer und an der Rückbank sei der Stoff auf der Rückseite nicht richtig fest.
Unser Verkaufspreis wäre sowieso zu hoch gewesen, laut Händlern und ADAC wäre er 1000 euro weniger wert.
Wir sollen jetzt 400 € zahlen und Sache ist erledigt oder er schaltet Anwalt ein und dann müssten wir sowieso alles zahlen, bzw. das Auto zurücknehmen.
Sachmängelhaftung haben wir ausgeschlosssen und Kunde hat alle Unterlagen des Autos beim Kauf erhalten...
Ist doch ein billiger Trick um hier noch den Preis im nachhinein zu drücken?!
schonmal Danke für die Antwort
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privater Autoverkauf - Käufer will Rückzahlung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Auf welcher Basis will er denn die EUR 400 zurück ?
Wurde schriftlich festgehalten, dass es sich um einen Re-Import handelt ? Das wäre m.. E. der einzige Punkt, bei dem er ansetzen könnte, da er behaupten kann, dass ihm das nicht mitgeteilt wurde (zugesicherte Eigenschaft).
Bei den anderen vermeintlichen Mängeln können Sie sich zurücklehen. Die sind haltlos und unerheblich.
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also schriftlich festgehalten ist die Sache mit dem Import nicht. Es wurde aber darüber geredet und er bekam auch alle Unterlagen zu Gesicht und bei der Abholung ausgehändigt.
Scheckheft hat er selber noch überprüft, wegen Inspektion und dieses ist auf französisch. Dazu war auf der Halterung des Nummernschildes die Adresse des Händlers, bei dem wir das Auto damals neu kauften. EU-Importe - Autohaus XY
Bilder vom Fahrzeug hab ich sogar noch auf der Platte gespeichert, wo man dies erkennen kann. Verschwiegen wurde ihm meiner Meinung nach nichts.
Dass ein Eu-Neuwagen eine zugesicherte Eigenschaft ist, wäre mir neu. Weshalb sollte ich dies im Kaufvertrag angeben?!
Er hat das Fahrzeug von einer Werkstatt berechnen lassen und aufgrund der "Vorschäden" hätte das Auto einen Wert, der 1000€ geringer ist, als den Preis, den er bei mir als Privatperson zahlte.
Seiner Meinung wäre die Sache mit 400€ für Ihn erledigt.
Mittlerweile hat er mir ne SMS geschickt und will sogar nur noch 300€ und die Sache wäre aus der Welt.
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Hallo,
ich sehe hier keinerlei Gründe für eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises.
Das es sich um ein EU-Fahrzeug handelt wurde dem Käufer nicht verschwiegen, es war sogar offensichtlich, die anderen "Mängel" hätte der Käufer vorher sehen können.
Zudem wurde die Sachmangehaftung ausgeschlossen.
Ich würde nicht auf die Forderung reagieren und mich auch auf keine Diskussionen einlassen.
Gruß
DemIhm
Hallo,
ein Reimport Auto ist an sich kein Mangel insbesondere, wenn es nicht verschwiegen und so offensichtlich ist wie bei diesem Kauf.
Urteil: http://www.ra-kotz.de/reimport.htm
Die restlichen "Beschädigungen" hätte der K erkennen können und ist nicht ihre Schuld.
Ich sehe ich, auch aus dem Ausschluß der Sachmangelhaftung keine Angriffsmöglichkeit des K.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Hallo und vielen Dank für die sachkundigen Antworten.
war mir ziemlich sicher, dass der Käufer hier keine Chance hat, da wir uns richtig verhalten haben und auch nichts verschwiegen; wollte mich aber trotzdem bestätigt haben, da er mir mit Anwalt und sogar Rückgabe des Autos drohte, wenn ich auf seine Forderung nicht eingehe.
Reagiert habe ich eigentlich nur, indem ich Ihn anrufen wollte, hier legte er jedoch kurz später auf und schickte mir nur noch SMS, auf die ich natürlich nicht reagierte.
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Dadurch, dass er "nur" noch €300 haben will, zeigt doch, dass der Käufer weiß, dass er sich auf dünnem Eis bewegt.
Mich würde es dennoch mal interessieren, ob er was machen könnte wegen dem Re-Import Fahrzeug hinsichtlich der "zugesicherten Eigenschaft" (kein Mangel).
Ich persönlich hatte mal einen Fall, bei dem ich einen Wagen verkaufte, der zuvor auf Avis Autovermietung zugelasssen war; also gewerblich genutzt wurde. Die Gegenseite hat hier auch auf diese zugesicherte Eigenschaft verwiesen (ist aber im nachhinein damit nicht durchgekommen).
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Ich halt euch auf dem Laufenden.
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