private insolvenz-neue schulden...

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
saabine123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
private insolvenz-neue schulden...

hallo ihr lieben,
ich bin seit2006 in der privaten insolvenz.
letztes jahr bin ihc ausgezogen und habe dadurch neue schulden gemacht.heute kam eine gerichtsvollzieherin und hat mir einen termin für die eidesstadtliche versicherung gegeben. meine frage ist jetzt kann ich ins gefägnis kommen?ich bin alleinerziehende mama von 2kindern.
was kann mir passieren?ich habe angst....

lieben gruss saabine

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Momentan droht kein Gefängnis. Es handelt sich ja nur um eine zivilrechtliche Vollstreckung.

Sollte der Gläuibger der neuen Schulden, dir jedoch auch einen strafrechtlichen Betrug vorwerfen können, kann es sein, dass noch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Der Ausgang hängt dann von den Umständen des Falles ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
saabine123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

der neue gläubiger hat mich nicht angezeigt.
aber kann mir jetzt was passieren? kann man mir meine kinder wegnehmen?
kommen die ins heim?
was ist mit der privaten insolvenz?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der GV wird die eidesstattliche Versicherung abnehmen, denn bei dir wird ja wohl nichts zu pfänden sein.

Die Kinder werden meines Wissens wegen Schulden keinen Elternteil weggenommen. Da müsste schon mehr dazu kommen.

Die neuen Schulden gefährden auch nicht das laufende Insovlenzverfahren und die RSB wegen der Insolvenzforderungen, die dem laufenden Insolvenzverfahren zu Grunde liegen. Es gibt keinen Versagungsgrund "neue Schulden".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mit RSB kenne ich mich nicht aus. Jetzt mal kurz zur angerissenen strafrechtlichen Thematik: Eingehungsbetrug wird ja meistens nur dann eingestellt, wenn entweder die Summe geringfügig ist oder aber der Schaden beglichen werden kann. Ansonsten kann es zu einer Verurteilung kommen, aber ich denke, es müsste schon echt total heftig hergegangen sein, dass jemand wegen sowas ins Kittchen kommt. Meistens gibt es doch wohl eher Bewährung oder Geldstrafe oder Sozialstunden. Würden denn die Voraussetzungen für einen Eingehungsbetrug vorliegen???




-- Editiert am 03.05.2011 23:34

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
sei ganz locker! Das ist zwar keine "nette" Tour in der Inso gleich wieder neue Schulden zu machen - aber es droht dir nichts!
Du hast dich zwar des Betruges strafbar gemacht, aber das muss erst einmal angezeigt werden. Das macht kein Gläubiger, weil es nichts bringt!
Und selbst wenn er es würde, die Staatsanwaltschaft wird diesen Betrug kaum verfolgen und das Verfahren einstellen!
Der Staat kann es sich gar nicht leisten für dich diesen Aufwand zu betreiben!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie kommt Ihr denn auf die Erkenntnis, dass hier ein Betrug vorliegt ??

Wenn saabine123 ausgezogen ist und hier noch Forderungen offen sind, dann ist dies doch nicht zwangsläufig Betrug !

Um was für Schulden handelt es sich denn überhaupt ??

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Durch die EV bleibst Du nach Beendigung der Wohlverhaltensphase, in der Du Dich jetzt befindest, weiterhin im Schuldenregister. Der Gläubiger wird irgendwann wieder bei Dir anklopfen, um sein Geld zu bekommen. Es ist gesetzlich ebenfalls nicht möglich, daß Du nach erfolgreichem Abschluß Deiner jetzigen Insolvenz gleich die nächste PI anmelden kannst.

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