Hi, hab da mal ne Frage: Ich wohne in im EG (direkt neben der Haustür)eines Mietshaus mit 20 Wohnparteien. Weil das Haus und damit auch meine Wohnung direkt(1m) an einer Strasse liegt schliesse ich abends auch immer die Rollläden, so das ich dann aber nicht mehr mitbekomme was draussen vorsich geht. Daher möchte ich eine Überwachungskamera draussen aufhängen. Darf ich das??? bzw. welches Rechtsgebiet betrifft mein Anliegen??? Für ne Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß FredU
Hi,wohne in einem Mehrfamilienhaus. Ein Eigentümer hat am Eingang eine Überwachungskamera installiert ohne Rücksprache mit den anderen Eigentümern. (Eigenmächtig) Denke dass er auf jeden Fall in das Persönlichkeitsrecht der Mitbewohner (Eigentümer und Mieter) eingreift. Von den Passanten mal ganz abgesehen ... Vorallem da es nicht abgestimmt war / ist sehe ich Probleme. Wird dies nicht nachträglich von der Eigentümerversammlung genehmigt muss er m.E. die Kamera demontieren.Über eine Bestätigung meiner Meinung würde ich mich freuen Gruß MM
Hi,ich glaube, es ist nur erlaubt, eine Überwachungskamera zu installieren, wenn sicher ist, daß keine Autokennzeichen oder Leute erkannt werden können. Die Stadt, in der ich wohne hat vor nicht allzu langer Zeit auf dem Rathaus eine Web-Kamera installiert, und da wurde explizit darauf hingewiesen, daß nichts und niemand erkannt werden kann. Bin mir nicht sicher, ich glaube aber, das hat irgendwas mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.GrußLine
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27.10.2004 2ZBR 124/04Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot von EIgentümerbeschlüssen muss ein Eigentümerbeschluss über die Einführung einer Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage klar zum Ausdruck bringen, ob die Videoüberwachung ohne technische Beschränkungen darauf installiert werden soll, dass Besucher nur von den Wohnungen aus identifiziert werden können, die dem System angeschlossen sind und deren Klingel betätigt wurde. Außerdem muss der Eigentümerbeschluss die durch §6Abs. 2 und 5BDSG vorgeschriebene Einschränkung berücksichtigen.
Interessantes Thema.Wie wäre es, eine Überwachungskamera am Balkon zu installieren, um damit die eigenen Fahrzeuge zu überwachen, sofern sichergestellt wäre, das ausschliesslich der Bereich der Fahrzeuge gefilmt würde.
Hallo JoeyNickel,kann hier nur Line beipflichten. Wenn das Ding am Gemeinschaftseigentum angebracht wird, und hierzu gehört meiner Meinung nach auch der Balkon, dann benötigt man auch hierfür einen Beschluß der Eigentümergemeinschaft. Würde aber empfehlen die Überwachungskamera nicht zu installieren.Grüße MM
um damit die eigenen Fahrzeuge zu überwachen, sofern sichergestellt wäre, das ausschliesslich der Bereich der Fahrzeuge gefilmt würde. Und wenn nun andere Fahrzeuge dort abgestellt werden? z.B. von Besuchern?Gruss MichiM
----------------- "So dumm wie ich bin, sehe ich noch lange nicht aus "
habe vor einiger zeit mal gelesen, dass man sogar eine Kameraatrappe wieder entfernen muss, wenn nicht alle mieter einverstanden sind ... gibt auch ein urteil dazu, weiß aber nur noch, dass ich es im magazin des berliner mietervereins gelesen habe.m.