guten tag ich hoffe ich bekomme hier hilfe für unser problem:meine ehefrau und ich haben zusammen schulden aus zb konsumgüter etc von insgesamt 15.000eur und leben zur zeit von hartz 4. zu dem haben wir noch 2 kinder. wir zahlen seit jahren schon kleinstbeträge von ca 10-20eur an diverse gläubiger ab und insgesamt sind es ca 250eur im monat. nun zieht uns das amt noch knapp 200eur vom hartz4 ab wegen damaliger überzahlung.jetzt reicht das geld natürlich vorne und hinten nicht mehr und wir überlegen uns gemeinsam in die privatinsolvenz zu gehen. wäre es sinnvoll bzw ratsam bei schulden von ca 15.000eur 7 jahre in die priv.insolvenz zu gehen? wie schauts denn aus wenn wir jetzt vorhandene wertsachen verkaufen zb laptop, lcd-tv, handys etc damit wir etwas geld haben um über die runden zu kommen? kann uns dies negativ ausgelegt werden in bezug auf gerichtsvollzieher, priv.insolvenz / verschleierung? wir bräuchten dringend das geld.mfg
Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.
>privat insolvenz bei 15000eur schulden? fragen
quote:kann uns dies negativ ausgelegt werden in bezug auf gerichtsvollzieher, priv.insolvenz / verschleierung? wir bräuchten dringend das geld.
Nein.
quote:wir zahlen seit jahren schon kleinstbeträge von ca 10-20eur an diverse gläubiger ab und insgesamt sind es ca 250eur im monat.
Ihr solltet schnellstens 1. die Zahlungen der Kleinstbeträge einstellen. 2. zur SchuldnerberatungEuere Versuche in allen Ehren, aber diese Kleinstbeträge decken ja nicht einmal die monatlichen Zinsen und Kosten ! Im Gegenteil während ihr abbezahlt steigen die Schulden sogar noch, im günstigsten Fall bleiben diese gleich oder sinken nur unerheblich.Hartz IV kann man nicht pfänden und statt dessen hungert ihr und eure Kinder?
----------------- " Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
Hallo,nicht ganz so schnell!Ihr könnt keine gemeinsame Insolvenz durchführen. Jeder ist für seine Schulden allein verantwortlich. Zuerst solltest ihr einmal auseinander sortieren, wer für welche Beträge verantwortlich ist und die entsprechenden Summen addieren.Der Verkauf der wertvollen Gegenstände darf nur erfolgen, wenn diese auch bezahlt sind! Sollten die Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen (Ratenkäufe ...) dürfen sie nicht verkauft werden, da sie euch nicht gehören. Das! könnte im Falle einer Inso negativ ausgelegt werden.