Preismanipulation - Was erwartet mich als Strafe?

1. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
jasmin wegener
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preismanipulation - Was erwartet mich als Strafe?

hallo, mir ist gestern etwas ganz dummes passiert.
mein freund hatte sich von mir getrennt und ich wollte mit shopping meinen frust kompensieren. erst trank ich ein paar gläsere wein und dann ging ich noch h&m wo mir ein ledermantel gut gefiel. er sollte 69 euro kosten. allerdings hatte er ein paar knicke im leder. so hängte ich ihn wieder hin. danach ging ich noch in ein paar andere läden - dann kam ich noch an einem anderen h&m laden vorbei. dorf fand ich den gleichen mantel nochmals, allerdings sollte er 149 euro kosten. ich war ein wenig beschwipst und fand das sehr ungerecht - also suchte ich mir ein teil was auch 69 euro kostete und machte dieses preisschild an den mantel. an der kasse sollte ich dann nach dem zahlen dem privatdedektiv folgen. er meinte es gäbe genug zeugen für die preismanipulation schon im ersten laden hätte man mich beobachtet.
nun meine fragen:
1. lohnt es sich einen anwalt einzuschalten, obwohl es genug zeugen gibt und ich alles zugegeben habe.
2. ich wurde mal mit 16, d.h. vor 18 jahren beim ladendiebstahl erwischt und mit sozialdienst bestraft. gelte ich jetzt schon als wiederholungstäterin oder ist das verjährt.
3. was erwartet mich als strafe. bin ich damit schon vorbestraft - bleibt diese angelegenheit mein leben lang in meiner akte sofern es zum verfahren kommt.
bitte helft mir, ich weiß nicht mehr ein noch aus, kann kaum schlafen noch essen und bin psychisch total am ende.
vielen dank für jede antwort

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Wegener,
vorliegend handelt es sich um einen Betrug. Dieser kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Da Sie alles zugegenben haben, kann es nur noch darum gehen, die Strafe so gering wie möglich zu halten.

Das Sie bereits vor 18 Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird das Gericht bei einer Verurteilung nicht strafschärfend berücksichtigen.

Vorbestraft sind Sie, wenn Sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und mehr oder zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und länger veruteilt werden sollten.

Ohne Kenntnis der Akte können über die mögliche Strafhöhe nur vage Angaben gemacht werden. In jedem Fall müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitstrafe zur Bewährung haben Sie aber wohl nicht zu befürchten. Eventuell ist auch die alkoholische Beeinflussung zu Ihren Gunsten zu berücksichtigen.

Die Einschaltung eines Anwalts erscheint ratsam.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin Büttner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Heute früh war ich beim Mediamarkt und habe dort ein paar Weihnachtseinkäufe getätigt. Das hat mich auch zum Regal mit CD-Laufwerken und Festplatten geführt. Da ich für einen Freund noch etwas in dieser Art kaufen wollte, habe ich mir die Teile angesehen. Dabei hatte ich einige dieser verpackten Produkte in den Händen. Bei den Festplatten war die Auswahl nicht mehr gross, aber eines war dennoch dabei, welches mir zugesagt hat. Ich nahme es also aus dem Regal. Auf dem Regal stand ein Preis von 105 oder 109 Euro. Ich dachte mir, okay, das nimmst du. Als ich es in den Händen hielt bemerkte ich, dass das Preisschild etwas lose war und drückte es an. Ich achtete dabei nicht auf den Preis, denn den kannte ich ja schon und ausserdem war ichetwas im Zeitdruck. Ich bin damit zur Kasse gegangen. Dort hat die Kassierin kurz telefoniert und mich zum Warten angehalten. Eine Minute später kam der Hausdetektiv. Zumindest vermute ich, dass es der Hausdetektiv war. Er hat sich selbst nicht ausgewiesen. Ich musste ihm zunächst zeigen, wo ich das Teil rausgenommen hatte. Dann musste ich ihm in ein Hinterzimmer folgen und warten, währed er in einen anderen Raum verschwand. Wenig später kam er zurück und verlangte nach meinem Ausweis. Er sagte, er wird das Band von der Überwachungskamera an die Staatsanwaltschaft schicken und die sollen dann entscheiden, od sie was sehen. Auf jeden Fall bin ich eindeutig auf dem Band zu sehen. Das habe ich ja auch nicht betritten. Er sagte ferner, er stelle Strafanzeige wegen Preismanipulation gegen mich. Ich musste ihm noch meine Adresse und mein Geburtsdatum mitteilen. Dann verabschiedete er mich. Ich ging und merkte eigentlich erst etwas später, was mir da gerade passiert war.
Jetzt bin ich etwas geschockt. Ich weiss nicht was ich tun soll. Ich weiss noch nicht einmal den Namen des Detektivs. Ach ja, unterschreiben musste ich nichts.
Wäre es sinnvol einen Anwalt einzuschalten?
Bitte um Antwort.
Vielen Dank.
Gruss, Martin Büttner.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen