wonach unterscheidet sich ein großes von einem kleinen führungszeugnis?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)
wonach unterscheidet sich ein großes von einem kleinen führungszeugnis?

ich habe eine frage:
mein exmann musste dem jugendamt ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen.
ich habe nun gehört,das es fast ok war.
wie ich selbst miterleben musste,hat er mehrfachst körpermisshandlung usw auf dem gwissen..wieso ist das nicht erwähnt?
wonach unterscheidet sich ein großes,von einem kleinen führungszeugnis?
werden die taten nach einer gewissen zeit gelöscht?verstehe es nicht so ganz...
danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

was er "auf dem Gewissen" hat, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob er verurteilt wurde und wie hoch die Strafe war. Im Übrigen vermuten Sie ganz richtig, daß Eintragungen im Führungszeugnis nach gewissen Zeiträumen gelöscht werden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hast du deinen Ex jemals wegen Misshandlung angezeigt?
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

nein,ich habe es aus lauter angst nie getan..er hat aber auch andere personen geschlagen usw,dieses lief dann vor gericht..er nannte es"jugendsünden"..

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