>pflichtanteil am haus nach tod des vaters
Ich nehme an, dass es kein
Testament gibt. Dann sehen die Eigentumsverhältnisse am Haus jetzt wie folgt aus:
Mutter 75%
Deine Frau 12,5%
andere Tochter 12,5%
Die Mutter könnte das Haus dann ohne Zustimmung der beiden Töchter gar nicht verkaufen oder an nur eine Tochter übertragen.
Wenn ein Verkauf erfolgen soll, dann wird der Verkaufserlös so geteilt, wie man sich geeinigt hat, üblicherweise entsprechend der Eigentumsanteile.
Wenn eine Übertragung erfolgen soll, dann muss auch eine Einigung herbeigeführt werden. Dass Deine Frau dann den 12,5%-Anteil entsprechend des Verkehrswertes ausgezahlt bekommt sollte klar sein. Verhandelt werden müsste dann, ob und wieviel sie von dem 75%-Anteil der Mutter ausgezahlt bekommt.
Sollte es ein Testament geben, bei der die Elterns sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, sieht die Situation völlig anders aus.
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von hh am 12.05.2011 11:12
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