pflegeeltern mehr recht aufs kind als eigene elter

7. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)
pflegeeltern mehr recht aufs kind als eigene elter

ich bin 16 Mir soll mein kind weggenommen werden , weil ich keinen vorbereitungskurs mitgemacht habe und laut den jugendamt nichgt vernünftig mit denen zusammen gearbeitet habe habe mich aber immer mit dieser familienhilfe getroffen bis auf einmal da habe ich einen termin verschlafen und nicht abgesagt naja mein fehler seitdem hatte diese familienhilfe sich aber nicht mehr gemeldet
in moment ist mein kind noch im krankenhaus und die kinderärztin hat mir zeit eingeräumt bis anfang nächster woche damit wir mehr zeit haben mit anwalt was zu erreichen
jedenfalls war ich heute meine tochter besuchen und dann kahm das jugendamt und hat mich weggeschickt und gesagt ich darf ab jetzt meine tochter nur noch einmal am tag eine stunde höchstenz sehen da schon pflegeeltern da sind und die mehr zeit mit meinem kind verbringen sollen
kann sowas denn mit recht sein das die pflegeeltern soviel mehr rehct haben die kleine zu sehen als ich als leibliche mutter?

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92 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich habe jetzt beide Threads von dir gelesen.

Zunächst mal ist zu sagen, dass dein Fall sehr traurig ist. Du bist sehr jung und hast ein Kind, das du offensichtlich sehr liebst.

Aber andererseits ist das Jugendamt der Meinung, dass du nicht so richtig in der Lage bist, das Kind angemessen zu betreuen.

Das ist eine sehr schwerwiegende Entscheidung. Und ich bin sicher, dass die nicht nur darauf beruht, dass du einmal einen Termin versäumt hast.

Ich finde dich sehr sympathisch. Aber ganz offen gestanden scheint es auch mir so zu sein, dass du noch viel zu jung bist, um mit dieser Verantwortung wirklich klar zu kommen.

Das Jugendamt muss die Interessen des Kindes wahrnehmen. Und deshalb halten sie es für sinnvoll, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben. Entscheiden können sie das nicht ... das kann nur ein Familienrichter.

Und deshalb wird es demnächst eine Verhandlung geben ... da wird dann entschieden, wo das Kind künftig leben wird. Und nach Lage der Dinge wird dies wohl die Pflegefamilie sein ...

Stehen denn deine Eltern zu dir und deinem Kind? Kann das Kind im Haushalt der Eltern mit versorgt werden? Ist dafür genügend Geld vorhanden? Wer ist der Vater des Kindes und wie steht er zu diesem Kind?

Wenn deine Eltern da mitspielen und das Kind in ihrem Haushalt gut versorgt werden könnte, dann sollten deine Eltern einen Anwalt beauftragen und beantragen, dass sie das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind erhalten. Das hätte dann möglicherweise Aussicht auf Erfolg ...

Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann solltest du deinem Kind die Möglichkeit zu einer gesunden Entwicklung in der Pflegefamilie gönnen. Denn um das Wohlergehen des Kindes geht es hier in erster Linie ... auch wenn ich dein Leid schon verstehe ...

Keine leichte Situation ... aber andererseits hast du eben bereits mit 15 ein Kind gezeugt ... und das ist halt ein bissl früh ...

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#5
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

naja ich dachte hinterher heisst es dann der vater arbeitet nicht und kann somit nicht fuer sein kind sorgen
allerdings damals als er das sorgerecht für sein anderes kind beantragen wollte kahm nähmlich genau dieser grund der dagegen sprach
und ich möchte einfach keine zeit verlieren ,der weg über meine eltern ist einfach glaube ich der sicherste
das hat die vom jugendamt ( da sitzt nun ne neue) auch gesagt das meine eltern es aufjedenfall beantragen sollen .


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2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

da es für mich der einfachste weg ist rundum die uhr bei meinem kind zu sein
da er selber 400 km von hier lebt er ist zwar meist 2 wochen hier fährt ne woche und kommt dann wieder 2 wochen aber trz
so kann ich einfach immer bei meiner kleinen sein
und das jugendamt unterstützt diese entscheidung das meine eltern das sorgerecht beantragen sollen

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

ich erkläre noch einmal genauer
ich habe am 4 mai mein kind bekommen freitag sollte ich entlassen werden habe natürlich gedacht mit kind naja war wohl nichts da ich unter 18 bin ging vormundschafft sofort aufs amt über damals war eine beim jugendamt die hat uns eingeredet meine eltern hätten keinerleirechte auf mein kind heisst sie würden vormundschafft usw nicht kriegen sonst hätten wir es längst vor der geburt des kindes alles beantragt dann kahm freitag eine vom jugendamt ins krankenhaus sie ist neu da das ich mein kind nicht mitnachhause nehmen darf
gründe : habe keinen vorbereitungskurs gemacht und "nicht mit dem jugendamt zusammengearbeitet " aber das habe ich getan es hat mir zwar nicht gepasst aber ch habe mich jede woche mit ihr getroffen bis auf wenn ich nicht konnte habe ich telefonisch abgesagt und verschoben bis auf einmal da habe ich einen termin versäumt und nicht abgesagt oder mich darauf hin gemeldet gut war vllt ein fehler
seitdem hatte sie sich nicht mehr bei mir gemeldet
leider war ich vorher beim jugendamt aufällig da ich schule geschwänzt habe ich wurde gemobbt und danach kahm ich nichtg mehr in den schulalltag rein
hatten vor ein paar monaten eine verhandlung das jugendamt wollte das ich ins mutterkindheim gehe die richterin hatte dies aber nicht für sinnvoll angesehen somit wurde entschieden ich darf mit meinem kind nachhause vorausetzung war eben das ich mit dem amt zusammenarbeite und das ich nun jetzt wenn das schuljahr anfängt meinen abschluss nachhole das habe ich auch vor
aber das jugendamt wirft mir ja nun vor ich hätte nicht mit dem amt zusammen gearbeitet
meine kleine ist nun noch im krankenhaus war heute bei ihr dann kahm die vom jugendamt und hat mich nachhause geschickt pflegeeltern seien nun vorhanden und die wurden heute zum kind gelassen ich darf meine tochter ab jetzt nur noch 1 std am tag sehen und das nach absprache und die pflegeeltern dürfen die restliche zeit zum kind da sie ja lernen müssten mit dem kind umzugehen usw aber ich nicht oder wie?
gottseidank hat die kinderärztin zu mir gesagt das meine tochter eig nur noch bis anfang der woche da bleiben muss sie meine tochter aber extra eine woche länger da hält damit wir mehr zeit haben was mit anwalt zu erreichen das sie meint das kind gehört zu der mutter
und montag haben meine eltern und ich termin beim anwalt habe echt angst das ich meine kleine nicht kriege

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1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

im beschluss des gerichts stand
das die vormundschafft zwar aufs jugendamt geht da ich unter 18 bin
aber das ich mit dem kind zuhause leben darf
halt die vorausetzung das ich mit dem jugendamt zusammen arbeite

problem ist wer weiss vllt wurde das ja schon mit der richterin geklärt das pflegeeltern kommen
ich krieg ja kaum was zu ohren sonst wäre ich vllt auch schon ein bishen weiter

und den weg zum anwalt gehen wir ja montag nun
mein freund( der vater) meine eltern und ich er wird dann ja sagen wie wir vorgehen sollen
ich mache mir einfach nur solche gedanken und habe angst das ich mein kind nicht kriege

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2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

also wenn ich jetzt richtig verstanden habe ist es zwar möglich das es absprache mit einer richterin gegeben hat aber wir erst eine ladung bekommen MÜSSEN bevor pflegeeltern ins spiel kommen dürfen?

ja wir waren ohne anwalt hatte aber einen verfahrensbeistand zur seite gestellt bekommen
es kann ja kein mensch ahnen das alles so in die hose geht
es ist schon blöd wenn man keinerlei ahnung über solche dinge hat
dazu muss ich sagen könnten wir uns einen anwalt nicht leisten und müssten deswegen armenrecht holen aber laut anwalt mit dem wir telefoniert haben ist dies kein problem
das gericht würde uns das austellen und mit dem wich müssten wir zum anwalt

ja wegen sorgerecht auf vater wr werden alles in betracht zihen wenn der anwalt das für den noch besseren weg hält dann das
all das was der anwalt uns rät werden wir nachgehen

ohman ich bin langsam richtig wütend das mir sowenig zu ohren kommt und das ich über all dies keine ahnung habe

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2x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
xxnightladyxx
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 26x hilfreich)

das weiss ich definitiv das die pflegeeltern nicht zur debatte waren war ja bei der verhandlung bei das genaue urteil wortwörtlich kann ich gerade nicht nenen da ich den zettel erstmal raussuchen müsste das kann ich aber morgen (besser gesagt heute tun) und es dann hier schreiben

Nur weil ich keine ahnung von rechtssachen habe bin ich nicht reif genug für mein kind?

sind sie anwalt oder warum haben sie so viel ahnung?
wenn ich fragen darf gruss

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1x Hilfreiche Antwort




#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Sollte jemand mit diesem Argument kommen, kannst du dir sicher sein, dass es absolut rechtswidrig ist und solltest (weiter-)klagen.
Der Grund, weshalb er damals das Sorgerecht nicht bekam, liegt in einer jahrelangen menschenrechtsverletzung seitens der Bundesrepublik Deutschland.
Nun kann er aber absolut problemlos das Sorgerecht für beide Kinder bekommen.
Das scheint mir auch der sicherste Weg zu sein.
Fragwürdig, warum deine Eltern das Sorgerecht alleine ausüben wollen.

DAS möchte ich sehen, wie ein 21-jähriger arbeitsloser junger Mann das (alleinige) Sorgerecht für 2 Kinder von unterschiedlichen Müttern einklagt und zugesprochen bekommt. Zumal er von der einen Mutter 400 KM entfernt wohnt.

Die TE ist übrigens 16...

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"gruß azrael"

-- Editiert am 08.05.2011 11:03

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Eine fehlende Reife und die Unfähigkeit zu verhüten, kann man ganz einfach in ihrem Alter begünden, welches sich ungefähr einmal jährlich ändern wird.
Die Tatsache, dass sie trotz dieser Umstände Sex hatte, ist hauptsächlich ihren Eltern und teilweise ihrem Freund zuzuschreiben.
Ach ja? :augenroll:

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt hier doch zwei Verfahren. Das eine ist das Vormundschaftsverfahren, welches nur festlegt, dass der Vormund bis zur Volljährigkeit der jungen Mutter bei rechtserheblichen Entscheidungen mitwirkt. Wie soll eine junge Mutter eine Entscheidung für das Kind fällen (etwa über eine medizinische Behandlung), wenn sie das nicht einmal für sich selbst kann?

Und dann gibt es noch das zweite Verfahren, nämlich das, nachdem das Kind aushäusig untergebracht wird. Verfahren No. 2 könnte auch durchgeführt werden, wenn keine Vormundschaft bestünde. Vielleicht sollte sich die junge Mutter nmal überlegen, wieso dieses passiert? Wie fit sie ist, Schule und Kind unter einen Hut zu bringen?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort



#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Willst du bestreiten, dass diese maßgeblich daran mitgerwirkt haben müssen oder ein Entgegenwirken ihrerseits hätte stattfinden sollen?
Jepp. Kannst du dir vorstellen, dass 16-jährige Sex haben, ohne dass ihre Eltern davon wissen? Soll ja gelegentlich vorkommen.

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Hier geht es ja nicht um die Übertragung des Sorgerechtes von der Mutter auf den Vater, sondern darum, dass das ugendamt dieses jeweils beanspruchte, da die Mütter offenbar für nicht erziehungsfähig erklärt worden.
Das schließt jedoch nicht grundsätzlich eine Erziehungsunfähigkeit des Vaters aus.
Das mit der Distanz von 400km ist dann wolh unbedeutsam, wenn das Kind ja eh nicht bei der Mutter leben soll.
Außerdem sprach sie von einem regelmäßigen Besuch. (Auf Kosten des Staates?)
Du blubberst.

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich selber kenne ein Kind, dessen siebzehjährige Mutter und neunzehnjähriger Vater beide die Schule besuchen und somit auch kein Einkommen haben. Dennoch hat der Vater das Sorgerecht.
Es ist hier vollkommen schnurz, wen du alles kennst und was du alles für Beispiele anführst. Sie haben keine Allgemeingültigkeit.

quote:
Gut, dann nenn mit ein Urteil, bei dem dem Vater nur aufgrund dieser Distanz oder seiner Arbeitslosigkeit das Sorgerecht verwehrt blieb, wo doch seit August 2010 dafür etwas dem Kindeswohl widersprechendes festgestellt werden muss.
Von verwehrt werden war gar nicht die Rede, sondern von der Erteilung des alleinigen Sorgerechts. Aber du kennst sicher jemanden, bei dem das so war. ;)


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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals, es geht doch hier gar nicht um irgendein wie auch immer geartetes Verschulden. Es geht schlicht und ergreifen darum, dass aus dem Bereich der jungen Mutter niemand in der Lage ist, die Vormundschaft für das Kind zu übernehmen, bis die junge Mutter 18 ist. Denn es gab ein Gerichtsverfahren, einen Verfahrenspfleger. Trotzdem bekam die Vormundschaft das Jugendamt.

Und dann der zweite Teil. Dieser hat mit dem Verfahren gar nichts zu tun. Wirklich nicht. Auch mit Vormundschaft des Jugendamtes hätte das Baby bei der jungen Mutter bleiben können. Passiert doch oft genug. Hier sind doch noch andere Sachen im Spiel, die wir gar nicht wissen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Seufz: Vormundschaft ist in dem Fall Sorgerecht. Welches das Jugendamt gemeinsam mit der jungen Mutter ausübt. Wenn die junge Mutter als Mitinhaberin nicht einverstanden ist, mit dem Verbringen des Kindes in die Pflegefamilie, dann muss sie klagen.

Vielleicht noch so viel: Vormundschaft (wenn sie nicht eingeschränkt ist) umfasst alle Bereiche der Sorge für das Kind, genau wie elterliche Sorge.

wirdwerden

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