passiert bei so einem Verlauf: MB beantragt Teilzahlung VB über Rest beantragt wurde bezahlt dann am

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
passiert bei so einem Verlauf: MB beantragt Teilzahlung VB über Rest beantragt wurde bezahlt dann am

Hallo Leute vielleicht hat jemand eine Idee dazu wie es aussieht wenn man folgende fiktive Situation hat:

- A betragt am 1.1. einen Mahnbescheid
- MB wird am 7.1. zugestellt
- Schuldner bezahlt einen großen Teil am 13.1. legt aber keinen Widerspruch über den Rest ein
- am 22.1 wird der Vollstreckungsbescheid über den Rest beantragt
- am 1.2. wird der Vollstreckungsbescheid durch das Gericht an den Schuldner zugestellt
- am 5.2 kündig der Schuldner an den Rest zu zahlen und das er den Vollstreckungsbescheid am Ende zurück haben will
- am 8.2 geht das restliche Geld ein
- am 14.2 legt der Schuldner Einspruch ein
- am 19.2. kommt von Mahngericht die Abgabenachricht

In so einem Fall kommt ja dann bald Post vom Prozessgericht mit der Aufforderung eine Klageschrift zu fertigen und ein zu reichen.
Jetzt haben wir hier aber den Fall das so ein Einspruch ja völlig quatsch ist weil der Schuldner ja schon bezahlt hat gibt's für diesen Fall Sonderwege? Denn auch wenn man eine normale Klageschrift fertig was soll man dann fordern? ich sehe hier folgende Optionen:
- den ganzen Betrag der Hauptforderung plus den Auslagen und Kosten
- den Teil der Höhe des Vollstreckungsbescheid plus dessen Kosten
- gar nichts sondern dass die Feststellung der Erledigung wegen Bezahlung im vollen Umfang und Kostenentscheidung
- Forderung noch offener Zinsen die zwischen Ausführen der Überweisung und Zahlungseingang entstanden sind (was wegen ein paar Cents sowieso nicht viel wäre)

Was sind eure Gedanken dazu?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Alles bezahlt mit Zinsen und Kosten?

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#2
 Von 
msn448082-92
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es wurde alles bezahlt es könnte natürlich sein das noch minimaler Betrag z.B. 0,08Euro an Zinsen offen sind weil die Zinsrechnung zum 10. gemacht wurde aber das Geld erst am 14. auf dem Konto war

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Fall (also die ggf. notwendige Klage) ist vor "Rechtshängigkeit" erledigt.

Ich würde den Original-Titel ans Gericht schicken, entwertet, dazu den Zeitverlauf nachweisen und schreiben, dass der Schuldner erst nach Zustellung des VB abschließend bezahlt hat, der Fall insoweit also erledigt ist. Dem Gericht schreiben, dass für den Fall, dass etwaige Kosten durch den Einspruch entstanden sind, sie doch bitte dem Schuldner aufzuerlegen sind, denn der VB und der dort geforderte Teilbetrag war korrekt, da bis dato nicht bezahlt wurde.

So in etwa.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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