Hallo Leute vielleicht hat jemand eine Idee dazu wie es aussieht wenn man folgende fiktive Situation hat:
- A betragt am 1.1. einen Mahnbescheid
- MB wird am 7.1. zugestellt
- Schuldner bezahlt einen großen Teil am 13.1. legt aber keinen Widerspruch über den Rest ein
- am 22.1 wird der Vollstreckungsbescheid über den Rest beantragt
- am 1.2. wird der Vollstreckungsbescheid durch das Gericht an den Schuldner zugestellt
- am 5.2 kündig der Schuldner an den Rest zu zahlen und das er den Vollstreckungsbescheid am Ende zurück haben will
- am 8.2 geht das restliche Geld ein
- am 14.2 legt der Schuldner Einspruch ein
- am 19.2. kommt von Mahngericht die Abgabenachricht
In so einem Fall kommt ja dann bald Post vom Prozessgericht mit der Aufforderung eine Klageschrift zu fertigen und ein zu reichen.
Jetzt haben wir hier aber den Fall das so ein Einspruch ja völlig quatsch ist weil der Schuldner ja schon bezahlt hat gibt's für diesen Fall Sonderwege? Denn auch wenn man eine normale Klageschrift fertig was soll man dann fordern? ich sehe hier folgende Optionen:
- den ganzen Betrag der Hauptforderung plus den Auslagen und Kosten
- den Teil der Höhe des Vollstreckungsbescheid plus dessen Kosten
- gar nichts sondern dass die Feststellung der Erledigung wegen Bezahlung im vollen Umfang und Kostenentscheidung
- Forderung noch offener Zinsen die zwischen Ausführen der Überweisung und Zahlungseingang entstanden sind (was wegen ein paar Cents sowieso nicht viel wäre)
Was sind eure Gedanken dazu?
passiert bei so einem Verlauf: MB beantragt Teilzahlung VB über Rest beantragt wurde bezahlt dann am
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Alles bezahlt mit Zinsen und Kosten?
Ja es wurde alles bezahlt es könnte natürlich sein das noch minimaler Betrag z.B. 0,08Euro an Zinsen offen sind weil die Zinsrechnung zum 10. gemacht wurde aber das Geld erst am 14. auf dem Konto war
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Der Fall (also die ggf. notwendige Klage) ist vor "Rechtshängigkeit" erledigt.
Ich würde den Original-Titel ans Gericht schicken, entwertet, dazu den Zeitverlauf nachweisen und schreiben, dass der Schuldner erst nach Zustellung des VB abschließend bezahlt hat, der Fall insoweit also erledigt ist. Dem Gericht schreiben, dass für den Fall, dass etwaige Kosten durch den Einspruch entstanden sind, sie doch bitte dem Schuldner aufzuerlegen sind, denn der VB und der dort geforderte Teilbetrag war korrekt, da bis dato nicht bezahlt wurde.
So in etwa.
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