pachtvertrag und auto von einem freund

23. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)
pachtvertrag und auto von einem freund

Ich habe meinen pachtvertrag zum 1.8 gekündigt.
Nun komm ich 1. Nicht rein ohne den verpächter. Da er die schlösser ausgetaucht hat.
2. Hat ein alter Freund vor 2 monaten sein auto mit wildschaden abgestellt. Die nr schilder abgemacht und holt es einfach nicht ab...auf mehrmaliges bitten. Und 2x a 2 Wochen fristen.(auto nicht abgemeldet)

Nun möchte ja der verpächter das ich das auto runter schaffe. Ich weiß aber das ich die abschleppkosten niemals wieder bekommen werde.
Ich weiß nicht wie ich das auto runter bekomme ohne das ich dafür zahlen muss.
Ein freund meinte ich wäre dafür garnicht haftbar denn ich bin nicht der halter.
Mein verpächter drohte mir nun rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten. Zwecks des autos.
Kann er das? Auch wenn ich nicht der halter bin und selbst dem Eigentümer hinterher genannt bin?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Miete oder tatsächlich Pacht?



Zitat:
Nun komm ich 1. Nicht rein ohne den verpächter. Da er die schlösser ausgetaucht hat.

Das ganze steht Dir noch bis zum 01.08 zur Nutzung zu. Dann muss alles vertragsgemäß geräumt sein.

Das austauschen der Schlösser ist rechtswidrig.

Und wenn man das entfernen von Gegenständen durch austauschen der Schlösser verhindert, macht man sich eher schadenersatzpflichtig als das man rechtliche Schritte durchgesetzt bekommt.



Zitat:
Ich weiß nicht wie ich das auto runter bekomme ohne das ich dafür zahlen muss.

Vermutlich gar nicht.

Man könnte versuchen sich einen Hänger zu leihen und das Auto dann dem "Freund" aufs Grundstück stellen. In den öffentlichen Verkehrsraum darfst Du es nicht stellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

2. Problem der freund rückt kein schlüssel raus ect...Wie benommen ich das auto auf den hänger? Es ist schließlich abgeschlossen.

Und bin ich wirklich haftbar für das Fahrzeug?
Der halter weigert es sich zu entfernen.
Oder das auto zu öffnen.

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#3
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Pacht vertrag über ein gartengrundstück.

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#4
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Blöd gefragt. Kann ich das auto nicht auf einem parkplatz schieben und dann das Ordnungsamt rufen?

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sie88):
Kann ich das auto nicht auf einem parkplatz schieben und dann das Ordnungsamt rufen?


Nein. Da muss der Halter auf Räumung verklagt werden. Alles andere wäre verbotene Eigenmacht und man wäre Schadensersatzpflichtig.

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#6
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich habe aber zum 1.8 gekündigt den pachtvertrag.

Muss der verpächter jetzt den halter verklagen oder ich?
Wie gehe ich jetzt vor?
Der verpächter möchte das ganze zum 1.8 geräumt haben. Bin ich haftbar und in der Pflicht das fahrzeug zu entfernen?


-- Editiert von Sie88 am 25.07.2016 02:20

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du bist Vertragspartner des Verpächters und musst das Grundstück geräumt zurückgeben.

Wenn Du das nicht tust, wird es spätestens der Verpächter tun und Dir in Rechnung stellen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Sie88):
Wie benommen ich das auto auf den hänger? Es ist schließlich abgeschlossen.

Es gibt so eine Erfindung die nennt sich "Abschlepphaken", hat jedes Auto vorne und hinten.



Zitat (von Sie88):
Der verpächter möchte das ganze zum 1.8 geräumt haben.

Das verhindert der Verpächter ja derzeit, weil er den Zugang verweigert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Nicht nur das. Neuerdings habe ich einen neuen pächter drauf der mir nun erklärt das dass auto auf seinem Grundstück steht. Jedoch beläuft sich der pachtvertrag auf das gesamte Grundstück.

Okay..dann muss ich versuchen an meine sachen zu gelangen notfalls mit Polizei.

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#10
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sie88):
Wie benommen ich das auto auf den hänger? Es ist schließlich abgeschlossen.

Es gibt so eine Erfindung die nennt sich "Abschlepphaken", hat jedes Auto vorne und hinten.


Abschlepphaken ....aber wenn die handbremse angezogen ist?ich komme ja nicht ins auto um diese zu lösen.

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

da hier unterschiedliche Probleme aufeinandertreffen:

- Setze dem Verpächter eine Frist um Dir den Zugang zum Grundstück zu gewähren, damit Du das Auto runterholen kannst (Notfalls mit Abschleppunternehmen). Bitte darauf achten, dass Du diese Fristsetzung nachweisen kannst, evtl. einen neutralen Boten schicken zur Übergabe des Schriftstückes.

- Genau so machst Du es mit Deinem Freund, setze Ihm eine Frist bis wann er sein Auto abholen kann.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ein Einschreiben-Einwurf wäre zu empflehlen, wenn man gerade keinen Boten zu Hand hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Einschreiben-Einwurf wäre zu empflehlen, wenn man gerade keinen Boten zu Hand hat ...


Und ich dahcte, wenn ich das schreibe, dann kommt Harry mit dem "Bote wäre besser" um die Ecke.....

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wie man's macht ... :grins:


Nächstes mal schreib einfach beides. ;)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Habe ich bereits beim halten getan. 2x fristen gesetzt a 2 wochen.
Keine reaktion.
Verpächterwill mich nur sachen im Beisein abholen lassen.

Neues ding...für 3 monate pachten will der verpächter 60€ Strom kosten.
1. War ich vllt 4x drausen seit dem und 2. Will er keine Aufstellung raus rücken.


-- Editiert von Sie88 am 25.07.2016 15:25

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#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sie88):
Habe ich bereits beim halten getan. 2x fristen gesetzt a 2 wochen.


Man muss auch androhen, was passiert wenn man die Frist verstreichen läßt .....

"Nach dem Ablauf der Frist wird Dein Schrotthaufen auf Deine Kosten entsorgt."

Zitat (von Sie88):
Abschlepphaken ....aber wenn die handbremse angezogen ist?ich komme ja nicht ins auto um diese zu lösen.


Dafür gibt es professionelle Abschleppunternehmen, die stört keine Handbremse. Die lagern das Auto auch ein.

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#17
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Sie88):
Habe ich bereits beim halten getan. 2x fristen gesetzt a 2 wochen.


Man muss auch androhen, was passiert wenn man die Frist verstreichen läßt .....

"Nach dem Ablauf der Frist wird Dein Schrotthaufen auf Deine Kosten entsorgt."

Zitat (von Sie88):
Abschlepphaken ....aber wenn die handbremse angezogen ist?ich komme ja nicht ins auto um diese zu lösen.


Dafür gibt es professionelle Abschleppunternehmen, die stört keine Handbremse. Die lagern das Auto auch ein.


Die ich im vorraus zahlen muss....wozu ich nicht das geld habe.....und zivilrechtlich müsste ich einen Anwalt zahlen...dafür hab ivh auch kein geld. Ich bin alleinerziehend mit minijob. Das geld reicht gerade so....:(

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sie88):
Die ich im vorraus zahlen muss....wozu ich nicht das geld habe.....und zivilrechtlich müsste ich einen Anwalt zahlen...dafür hab ivh auch kein geld.


Wenn der Vermieter das durchführen läßt bzw. eine Räumungsklage anstrengt, wird es noch teurer. Und es handelt sich nicht um Wohnraum. Da ist die Rechtsprechung nicht so extrem Mieterfreundlich.

Verträge sind einzuhalten.

Mein Rat: Mit dem Vorfall zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen. Dann zum Anwalt, der soll dem sogenannten Freund Beine machen.

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#19
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Bekommt man zivilrechtlich einen beratungsschein ja?

-- Editiert von Sie88 am 26.07.2016 11:14

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#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sie88):
Bekommt man zivilrechtlich einen beratungsschein ja?


Ja und nur da.

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