Hallo im letzten monat habe ich vom kreisjobcenter eine nachzahlung in höhe von 400€ bekommen .
So das ich jetzt wieder über den freibetrag bin.
In kürzester zeit werde ich auch eine nachzahlung von der kindergeldstelle bekommen .
Kann diese nachzahlung gepfändet werden?
Oder kann ich was dagegen tun .
Da ich alleinerziehend mit zwei kindern bin darunder auch ein säugling,bin ich echt darauf angewiesen.
Ich bedanke mich in voraus
-- Editier von fb471394-99 am 29.07.2017 16:28
p konto ( nachzahlung ,kindergeld 4 monate)
29. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juli 2017 | 16:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
p konto ( nachzahlung ,kindergeld 4 monate)
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#1
Antwort vom 30. Juli 2017 | 20:19
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Sie haben das zur Verfügung, was bei Ihnen als Freigrenze zutrifft. Alles andere geht an den Gläubiger.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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