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outlets.de darf nicht mit Schufaeintrag drohen

Von 10.12.2009 | Ratgeber - Mahnung, Inkasso | 7232 Aufrufe
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Schufaeintrag

Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort aus Halle erwirkte am 09.12.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH wegen einem angedrohten Schufaeintrages.

Die Firma I Content GmbH, welche unter dem Internetportal outlets.de Dienstleistungen anbietet, drohte einer Kundin bei Nichtzahlung der offenen, aber bestrittenen Forderung von 96 € einen Schufaeintrag an. Gegen diese Drohung ist die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen. Grund der Verfügung ist, dass schon die Androhung eines Schufaeintrages bei einer bestrittenen Forderung, rechtswidrig ist. Der wirtschaftliche Schaden, der durch eine unrechtmäßig eingetragene Schufaeintragung eintreten kann, ist beträchtlich. Die Betroffenen erhalten keine Kredite mehr oder nur zu schlechten Zinsbedingungen. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an die Schufa (Negativeintrag) ist immer die Verhältnismäßigkeit zwischen dem angedrohten Mittel und den Folgen eines Schufaeintrages abzuwägen.

Auch andere ergangene Gerichtsurteile zu Schufaeintragungen haben diesen Trend bestätigt. Der Schufaeintrag darf nicht als Mittel zur Durchsetzung bei bestrittenen Forderungen eingesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Vorgehensweise auch das Strafrecht berührt, da hinter der Drohung eventuell eine Nötigung und Verleumdung stehen kann.

Amtsgericht Halle Beschluss vom 09.12.09, Az. : 105 C 4636/09

 

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