orndungswidrigkeit bußgeldbescheid jur. person

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
juriline
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
orndungswidrigkeit bußgeldbescheid jur. person

hallo ihr lieben,

habe eine frage:

Die Behörde hat einen Bußgeldbescheid gegen eine Genossenschaft erlassen und sich auf § 30 OWIG gestützt.wg unbefugter datenverbreitung

unterwelchen Voraussetzungen kann nicht gegen die Organmitglieder sondern gegen die jur. Person ein Bußgeld verhängt werden . GF und der Aufsichtsratsvorsitzende handelten nicht im Interesse und in Angelegenheiten der Genossenschaft.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>unterwelchen Voraussetzungen kann nicht gegen die Organmitglieder sondern gegen die jur. Person ein Bußgeld verhängt werden <hr size=1 noshade>


Das steht doch im §30 OWiG drin. Was genau ist daran unklar?



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#2
 Von 
juriline
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

danke.ja, im 30 owig steht aber, dass die juristische person zur verantwortung gezogen wird. wie kommt man aber an den Geschäftsführer und den aufsichtsratsvorsitzenden ran, die nicht in interesse und angelegenheiten der genosschaft gehandelt haben??

lg

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
wie kommt man aber an den Geschäftsführer und den aufsichtsratsvorsitzenden ran, die nicht in interesse und angelegenheiten der genosschaft gehandelt haben??
Die Genossenschaft wird mit der Handelsgesellschaft gleichgestellt. Als Rechtsgrundlage gilt in Deutschland das Genossenschaftsgesetz (GenG) von 1889. Siehe hierzu auch z.B. Wikipedia. Also sollten der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführer leicht über das Handelsregister feststellbar sein.
Noch einfacher könnte man die wahrscheinlich dem Impressum von deren Internetauftritt entnehmen ...
Aber wozu brauchten Sie die Information?
Sind Sie persönlich Geschädigter und wollen "persönliche" Genugtuung oder sind Sie (nur) Genossenschaftsmitglied und daher (nur) mittelbar geschädigt und wollen diesen Schaden, der nicht zu Erfüllung der genossenschaftlichen Aufgaben entstanden ist, von den Verursachern erstattet erhalten!?


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