ordnungswidrigk. wegen THCkonsum am steuer 2002

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
soek
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
ordnungswidrigk. wegen THCkonsum am steuer 2002

hallo

hilfe!!!

fahrer S wurde 2002 wegen thc konsum im strassenverkehr von der polizei erwischt..
1 monat fahrverbot und 3 oder 4 Punkte in flensburg...

Jetzt( 2010 September) möchte fahrer S einen Personenbeförderungsschein beantragen, Fahrer S hatte vorsorglich persönlich von Flensburg( Verkehrszentralregister) unterlagen verlangt und darauf waren keine informationen zwecks des o.g. Tatbestand.

frage: wenn die punkte von dem o.g tatbestand in dem aktuellen Bescheid vom verkehrszentralregister nicht erwähnt wird, ist dies schon verjährt???
oder kann die Behörde von der Personenbeförderungsstelle anderweitig (durch andere unterlagen) die punkte einsehen sodass Fahrer S den Pschein nicht beantragen darf???

bitte um hilfe!!!

danke


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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
wenn die punkte von dem o.g tatbestand in dem aktuellen Bescheid vom verkehrszentralregister nicht erwähnt wird, ist dies schon verjährt?
Ja.

quote:
oder kann die Behörde von der Personenbeförderungsstelle anderweitig (durch andere unterlagen) die punkte einsehen sodass Fahrer S den Pschein nicht beantragen darf?
Es könnte ein Eintrag in der Führerscheinakte existieren. Daher könnte es sinnvoll sein vor Beantragung des P-Scheins Akteneinsicht in die Führerscheinakte zu nehmen und die Akte bei dieser Gelegenheit ggf. bereinigen zu lassen.

Nichtsdestotrotz wäre auch ein solcher Eintrag in der Führerscheinakte nicht mehr verwertbar.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
soek
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank freundefeuer,

wo kann ich akteneinsicht, füherescheinakte ( Berlin) anfordern bzw einsehen..?? noch eine frage zum
führungszeugnis 0: könnte in dem führungszeugnis(belegart 0) was drinn stehen??wie z.b. fahrverbot wegen thc konsum??? oder ist dies auch schon verjährt??

danke für die flotte antwort.....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Akteneinsicht kannst Du in den Räumen der Führerscheinstelle nehmen. Es empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Im Führungszeugnis werden keine Ordnungswidrigkeiten vermerkt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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