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opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt - 1/1
vom 18.03.2010   |   3941 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt

Von Rechtsanwalt
Michael Böhler
Böhler

Bewertungen: 342
Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht.
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Mit Urteil vom 08.02.2010 (Az. 91 C 981/09) hat das Amtsgericht Marburg für einen Paukenschlag gesorgt.

Mehr zum Thema:
opendownload.de   Abmahnung  

Der Kläger war vom berühmt-berüchtigten Internet-Portal opendownload.de zur Zahlung der Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement in Höhe von € 192,00 für 24 Monate gemahnt worden.   

Dem Kläger sei Software angeboten worden, welche im Internet ansonsten kostenlos herunter geladen werden könne. Das Herunterladen der jeweiligen Software über das Internetangebot von opendownload.de sei zwar auch kostenlos. Für den Download solle jedoch der Abschluss eines Abonnements nötig sein, das ohne weiteren Mehrwert für den Nutzer für die kommenden 2 Jahre Kosten von 192 Euro auslöse. Dies liege weit von seinem Vorstellungsbild entfernt, denn der Nutzer begehre ja nur dieses kostenlose Programm und strebe kein kostenpflichtiges Abo an. Deshalb müsse  hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden. So sei auch von einer Täuschungshandlung auszugehen, falls bei einem Produkt im Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben habe. Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Packung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen, wie der Marburger Richter explizit feststellt.

Er hält – da die Zahlung durch Einschaltung eines Rechtsanwalts vermieden werden konnte – den Straftatbestand des versuchten Betruges für erfüllt. Der als Gesamtschuldner zur Zahlung der Anwaltskosten des Klägers in Höhe von € 46,41 mitverurteilte Rechtsanwalt von opendownload.de habe sich insofern eines versuchten Betruges schuldig gemacht!

Dieses Urteil stellt einen weiteren Schlag gegen die Abzocke im Internet dar. Es ist zu hoffen, dass viele weitere Urteile folgen. Jeder fälschlich in Anspruch Genommene sollte seine Anwaltskosten als Schadenersatz zurückfordern!

Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

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